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Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 19:49
von Zanzi
Hallole an alle da draußen und da drin,

wusstet ihr eigentlich das die Lichtaustrittsunterkante an der Front beim GT2 schon serienmäßig nur 50 cm über der Fahrbahn ist?

Wie schafft ihr denn das mit den Bullen und dem TÜV? Meiner ist nur 5 cm tiefer und dummerweise von den Bullen lahmgelegt worden.

HILFE


Gruß
Zanzi

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 19:53
von RCV
Hat hier noch nie irgendwen interessiert, ich hab meine ich so 46 cm.

Kommt immer auf den Herren in grün an :-(

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 20:23
von Roadagain
Hallo,

also ich würde mir das nicht gefallen lassen von denen.
Vorausgesetzt das die tieferlegung eingetragen ist.

Wie war das denn jetzt mit dem ab welchen baujahr das gültig ist?
Wer weis denn da § ???

bei der leuchtweitenregulierung ist das ja erst ab bj 90.


Grüsse

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 20:27
von gettokind
ich glaube ab Bj. 88 war das mit den 50cm.
Wenn der TÜV die Tieferlegung eingeragen hat, dann können die Bu... das Auto nicht einfach aus dem Verkehr ziehen.

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 20:27
von Eugen
Gültig ist das Gesetz ab Bj 88, alles was davor gebaut wurde, geht auch unter 50cm. Bei uns interessiert sich auch niemand für solchen Blödsinn wie Höhe derScheinwerferunterkante.
Wie man es umgehen kann? US-Scheinwerfer reinbauen, die bauen nämlich gut und gerne 3-4cm höher.

mfG,
Eugen

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 20:30
von RCV
Stimmt, ich hab ja jetz auch die US dran, dann werd ich sicher auch wieder 50 cm haben :hihi: Mit den original Scheinwerfern hatte ich so 46 cm.

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 20:42
von Vitamin53B
sorry eugen, aber das mit dem BJ 88 Gesetz stimmt nicht. hab mir die mühe gemacht und mich durch sämtliche TÜV/GTÜ/Dekra etc. telefoniert... Alle sagen das du die 50cm brauchst, egal was für ein BJ. Wenn ihr aber was habt (schwarz auf weiss) dass das mit dem BJ stimmt... SCHICKT ES MIR!!!! :danke:


Gruß Bernd :wink:

PS: 16 Zoll, mit gewinde= 50,5cm bis Unterkante= F**K OFF :cop:

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:07
von Roadagain
@RCV soweit ich weis muss man ab bj90 leuchtweiteregulierung haben.

Ich habe hier aber mal nen paar sachen gefunden.

Bodenfreiheit1:http://www.100typ44.de/tuev/bodenfreiheit.htm

Scheinwerfer1:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php3

Rückleuchten!:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php3

Kennzeichen1:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php3

Und noch was: http://www.fast-n-furious.de/fe-tief/fe-tief.htm


nur finde ich das misteryöse VdTÜV merkblatt 751 nirgens.

Grüsse

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:22
von RCV
Joa kann sein mit der LWR, hab ich serienmässig ja auch drin, aber die Ami-Scheinwerfer ham das nunmal nit, naja, wen kümmerts :-) )

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Mo 28. Jul 2003, 21:24
von Chris80
also die tüv leute müssen sich auch an die gesetze halten.

ab Bj 88 ist 50mm Pflicht.

davor ist glaub 40 oder 30 mm