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reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 11:22
von watweissick
servus!ich werde mir demnext eine alarmanlage in meinen rocco bauen.allerdings will ich sie noch um eine "funktion"erweitern.mein vorhaben ist folgendes:nach dem alarmsignal will ich eine reizgasflutung im innenraum folgen lassen(durch die luftdüsen oder so).meine frage,hat schon mal einer von euch
sowas eingebaut und komme ich da mit dem gesetz in konflikt??
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 11:26
von scirocco_dave
ist gsetzteswidrig wenn mich nicht alles täuscht, aber das ist genauso ein hirnloses gesetz, wie die "mindestbodenfreiheitsregeln", von wegen minimum 20cm zum nummernschild usw... aber normal merkts ja keiner, außer er bricht ein, und dann kann ers ruhig merken...
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 11:35
von SciroccoNMS
kommt da nicht wieder dieses typisch deutsche zur geltung
"Man darf zwar alles besitzen, aber nicht benutzen"???
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 12:53
von Sciro666
Dann viel Spass bei einem Fehlalarm!!!!
Und ich weiss nicht wie es danach mit den Sitzen oder dem Teppich aussieht, bleibt da nicht das gas drin hängen???? Ich mein dann riecht man es ja noch ne weile nach nem Alarm oder????
Ich hab schon öfters gehört dass man z.B. bei ner Lachgaseinspritzung das Lachgas gar nicht Transportieren darf!! oder so ähnlich: Wer kennt sich da aus???
Pitze
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 13:03
von gr4nd
lachgas darfst du nicht angeschlossen transportieren
auf treffen mit viertel meile etc kannst dus benutzen aber da im strassenvekehr darfst es nich angeschlossen haben auch wenn deine einspritzung dran is und evtl sogar eingetragen ist
habe mal gehoert man bekommt sie unter gewissen vorraussetzungen eingetragen weiss aber nun nicht mehr unter welchen
1 davon war auf jeden fall das die befuellung im strassenverkehr leer sein muss
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 13:29
von NeaX
Also erlaubt ist das nachm deutschen Gesetz nicht.... aber wenns einfach wäre würde ich meine neue Alarmanlage sofort um diese Option erweitern, damit man mir nicht nochmal meinem kompletten Rocco klaut und Anlage entwendet :/
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 15:57
von Schrauber
hallo,
das wird schon erlaubt sein, sonst würde man
sowas ja nicht bei conrad electronik als alarmanlage
für die wohnung / garage verkaufen; darf halt auf keinen
fall während der fahrt losgehen dürfen; ich persönlich
wäre ja mehr für giftgas, musst nur einen klumpen
zyankali in nen eimer salzsäure fallen lassen.....
MACH ES!
gruss vom
schrauber!
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 16:10
von NeaX
@schrauber: meine Unterbodenbeleuchtung kann man auch überall kaufen, trotzdem ist sie nicht erlaubt.....
nicht alles was man kaufen kann, ist auch erlaubt in good old Germany....
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 17:37
von watweissick
ich würde natürlich einen schalter für die notunterbrechung im fzg einbauen.falls es mal bei mir ungewollt losgeht.natürlich versteckt...
Re: reizthema!!
Verfasst: Do 10. Jul 2003, 17:53
von Mario P.
zum Thema Lachgas:
Das darf man gar nicht im Auto transportieren weder angeschlossen noch sonst wie!!
Alleine das in der Flasche Lachgas ist im Bereich der STVO verboten.
das verstösst gegen die Gefahrgut-Vorschriften!!
Mir egal ich hols mir trotzdem!!!!
Es lebe der 53 und 53B
MFG Mario