Mal eine ganz dumme Frage...
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Mal eine ganz dumme Frage...
Hallo Leute,
vor ca. einem halben Jahr habe ich mir für meinen Scirocco Borbet T in 8x14 geholt und die Teile bei einer GTÜ-Vertretung abnehmen lassen. Jedoch hat der Prüfer bei einigen Auflagen, die im Teilegutachten standen, ein Auge zugedrückt, da er sie für überflüssig hielt, z.B. dass die Felgen nicht zulässig sind bei Fahrzeugen mit verstärktem Bremsträgerrahmen, die ich laut VW-Werkstatt habe. Außerdem habe ich keine Arbeiten an den Kotflügeln vorgenommen, was der TÜV, bei dem ich vorher war, verlangt hat. Meine Frage: Wenn ich dass nächste mal zum TÜV muß und der Prüfer erkennt, dass diese Auflagen nicht erfüllt sind (was ich zwar für unwahrscheinlich halte, aber man kann ja nie wissen...), kann er mir den Wagen stilllegen oder eine Nachbearbeitung von mir fordern? Ich war eigentlich immer der Meinung: Eingetragen - alles zulässig! Wie seht Ihr das?
vor ca. einem halben Jahr habe ich mir für meinen Scirocco Borbet T in 8x14 geholt und die Teile bei einer GTÜ-Vertretung abnehmen lassen. Jedoch hat der Prüfer bei einigen Auflagen, die im Teilegutachten standen, ein Auge zugedrückt, da er sie für überflüssig hielt, z.B. dass die Felgen nicht zulässig sind bei Fahrzeugen mit verstärktem Bremsträgerrahmen, die ich laut VW-Werkstatt habe. Außerdem habe ich keine Arbeiten an den Kotflügeln vorgenommen, was der TÜV, bei dem ich vorher war, verlangt hat. Meine Frage: Wenn ich dass nächste mal zum TÜV muß und der Prüfer erkennt, dass diese Auflagen nicht erfüllt sind (was ich zwar für unwahrscheinlich halte, aber man kann ja nie wissen...), kann er mir den Wagen stilllegen oder eine Nachbearbeitung von mir fordern? Ich war eigentlich immer der Meinung: Eingetragen - alles zulässig! Wie seht Ihr das?
- Marvin
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Ich hab auch 8x14.
Ich musste vorne jedoch Bördeln und die 16V Domstrebe zwischen den Dreieckslenkern einbauen. Ab dann war alles kein Thema. Hmmm ich denke mal Eingetragen ist eingetragen..... Wenn er das sieht dass vorne nicht gebördelt ist sagst du einfach dass der vorgänger das so eingetragen hat und du keinerlei ahnung oder keine Papiere mehr für die Felgen hast.
Wenn er keine Auflagen vor Augen hat, wird ihn das auch nicht stören. Er sieht ja im Schein dass die Felgen eingetragen sind.
Das wäre meine Meinung.
Ich musste vorne jedoch Bördeln und die 16V Domstrebe zwischen den Dreieckslenkern einbauen. Ab dann war alles kein Thema. Hmmm ich denke mal Eingetragen ist eingetragen..... Wenn er das sieht dass vorne nicht gebördelt ist sagst du einfach dass der vorgänger das so eingetragen hat und du keinerlei ahnung oder keine Papiere mehr für die Felgen hast.
Wenn er keine Auflagen vor Augen hat, wird ihn das auch nicht stören. Er sieht ja im Schein dass die Felgen eingetragen sind.
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2.0 16v ABF gechipt, Schrick SR1 ab KAT 60mm, Leder, HTN Rennsport
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Hi
Nun, meinen Rocco hab ich dem TÜV gleich den TÜV Wölfen zum Fraße verwerfen lassen, als er eh schon mal in der Werkstatt stand.
Der Prüfer hat sich eingenässt, weil ich zwar nen Einzelgutachten hab, aber die ner im Schein eingetragen wurden und wollte da wohl auch noch nen unqualifizierten Bullshit zu lassen, was ihm dann aber die Werkstatt ausgetrieben hat.
Also kann Dir theoretisch nen TÜV Blaukittel an die Karre machen, wenn er morgends schlecht gepupst hat.
Weil letzten Endes sieht er ja (wenn er es tut) einen Zustand am Wagen, der so nicht zulässig ist.
Des ist was ich so darüber weiß, oder meine zu wissen...
Grüßle
Markus
Ach ja, toll das der Blaukittel sich an den Felgen so hochgezogen hat aber die wirklich wichtigen Dinge net gesehen hat (Schrotte Domlager und Dämpfer)...
Nun, meinen Rocco hab ich dem TÜV gleich den TÜV Wölfen zum Fraße verwerfen lassen, als er eh schon mal in der Werkstatt stand.
Der Prüfer hat sich eingenässt, weil ich zwar nen Einzelgutachten hab, aber die ner im Schein eingetragen wurden und wollte da wohl auch noch nen unqualifizierten Bullshit zu lassen, was ihm dann aber die Werkstatt ausgetrieben hat.
Also kann Dir theoretisch nen TÜV Blaukittel an die Karre machen, wenn er morgends schlecht gepupst hat.
Weil letzten Endes sieht er ja (wenn er es tut) einen Zustand am Wagen, der so nicht zulässig ist.
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Ach ja, toll das der Blaukittel sich an den Felgen so hochgezogen hat aber die wirklich wichtigen Dinge net gesehen hat (Schrotte Domlager und Dämpfer)...

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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Hallo,
also das das eingetragen ist heist nicht allzuviel.
Das ist auch ganz schnell wieder rückgängig zu machen.
ein kumpel hat mal bei in Euskirchen einiges eintragen lassen, was nicht so ganz zulässig war, antriebswellen haben geschliffen , kam über keinen bordstein mehr, felgen rausgeguckt etc....
Er ist angehalten worden. Karre sofort stillgelegt gutachten gemacht worden.
gab dann richtig ärger für den.
Der musste alles zahlen vom abschlepen bis gutachten und strafe.
Verstöst die eintragung gegen die auflagen ists genauso gut wie nicht eingetragen.
grüsse
also das das eingetragen ist heist nicht allzuviel.
Das ist auch ganz schnell wieder rückgängig zu machen.
ein kumpel hat mal bei in Euskirchen einiges eintragen lassen, was nicht so ganz zulässig war, antriebswellen haben geschliffen , kam über keinen bordstein mehr, felgen rausgeguckt etc....
Er ist angehalten worden. Karre sofort stillgelegt gutachten gemacht worden.
gab dann richtig ärger für den.
Der musste alles zahlen vom abschlepen bis gutachten und strafe.
Verstöst die eintragung gegen die auflagen ists genauso gut wie nicht eingetragen.
grüsse
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
1986'er Scirocco 2 GTX - 1,8l - DX
2004'er Audi S4 - 4,2l - BBK
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- Stephan
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Hi,
jetzt mal Senf von meiner Seite dazu:
TüV Prüfer tragen eine Menge Sachen ein. Ist die Eintragung aufgrund der Gesetzes und Verordnungslage unzulässig(z.B. mit Folie getönte Scheiben vorne eintragen), liegt eine amtliche Falschbeurkundung vor(Bsp. Polizei stellt bei Kontrolle die unzulässigerweise eingetragene Scheibentönung vorne fest). Das bedeutet zunächst die Möglichkeit der ganzen Palette an Maßnahmen wegen Fahrens ohne Zulassung. Letztendlich sollte man aber auf dumm machen und sagen das der Tüv ja alles eingetragen hatte und man gar nicht wußte das da was nicht paßt. Dann bekommt der Tüv-Prüfer eins auf den Deckel (mal bildlich gesprochen) und man selbst geht in der Regel straffrei aus (es wird dann "Handeln in gutem Glauben" angenommen).
Soviel dazu.
MfG,
Stephan L.
jetzt mal Senf von meiner Seite dazu:
TüV Prüfer tragen eine Menge Sachen ein. Ist die Eintragung aufgrund der Gesetzes und Verordnungslage unzulässig(z.B. mit Folie getönte Scheiben vorne eintragen), liegt eine amtliche Falschbeurkundung vor(Bsp. Polizei stellt bei Kontrolle die unzulässigerweise eingetragene Scheibentönung vorne fest). Das bedeutet zunächst die Möglichkeit der ganzen Palette an Maßnahmen wegen Fahrens ohne Zulassung. Letztendlich sollte man aber auf dumm machen und sagen das der Tüv ja alles eingetragen hatte und man gar nicht wußte das da was nicht paßt. Dann bekommt der Tüv-Prüfer eins auf den Deckel (mal bildlich gesprochen) und man selbst geht in der Regel straffrei aus (es wird dann "Handeln in gutem Glauben" angenommen).
Soviel dazu.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Hört mal alle auf den Stephan L., der kennt sich da von berufswegen gut aus.
Allerdings kann die Polizei und auch der TÜV dir nichts anhaben, wenn der Umbau nicht gegen gewisse gesetze verstößt. Wenn bei dir also nix schleift und alle anderen Sachen ok sind, dann ist das schon ok. Das Gutachten ist ja kein verbindliches Papier, das ist eher eine Hilfe für den abnehmenden Prüfer. Wenn er also der Meinung war, dass deine Felgen ok sind und du dabei gegen keine Gesetze verstößt, dann kann dir auch keiner was. Dann ist das halt so gelaufen wie eine Einzelabnahme und das Gutachten gilt jetzt eh nicht mehr, weil die Sachen eingetragen sind.
Außerdem, wer wird da schon nachforschen (außer es ist offensichtlich) und auswendig kann das Gutachten eh keiner.
mfG,
Eugen
Allerdings kann die Polizei und auch der TÜV dir nichts anhaben, wenn der Umbau nicht gegen gewisse gesetze verstößt. Wenn bei dir also nix schleift und alle anderen Sachen ok sind, dann ist das schon ok. Das Gutachten ist ja kein verbindliches Papier, das ist eher eine Hilfe für den abnehmenden Prüfer. Wenn er also der Meinung war, dass deine Felgen ok sind und du dabei gegen keine Gesetze verstößt, dann kann dir auch keiner was. Dann ist das halt so gelaufen wie eine Einzelabnahme und das Gutachten gilt jetzt eh nicht mehr, weil die Sachen eingetragen sind.
Außerdem, wer wird da schon nachforschen (außer es ist offensichtlich) und auswendig kann das Gutachten eh keiner.
mfG,
Eugen
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
Besten Dank für die Antworten.
Der Prüfer hat überprüft, ob gebördelt werden muß und meinte halt, dass das bei mir nicht gemacht werden muß. Die 16V-Strebe, Tachoangleichung, Gutachten vom Reifenhersteller, etc. mußte ich auch haben. Also wird das alles wohl seine Richtigkeit haben.
Gruß
Tobias
Der Prüfer hat überprüft, ob gebördelt werden muß und meinte halt, dass das bei mir nicht gemacht werden muß. Die 16V-Strebe, Tachoangleichung, Gutachten vom Reifenhersteller, etc. mußte ich auch haben. Also wird das alles wohl seine Richtigkeit haben.
Gruß
Tobias
- Marvin
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
hmmmmmmmmm das geht doch gar nicht. Ich hab DIE SELBEN felgen wie.... sprich auch das selbe Gutachten ( www.borbet.de )Und genau in diesem Gutachten steht für Scirocco-53B die Auflage dass vorne gebördelt werden MUSS. Wegen Radreifenkombination. Min. 195er...
sehr seltsam....
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- Marvin
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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
die selben felgen wie "du"
) hat gefehlt......

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Re: Mal eine ganz dumme Frage...
@ Marvin:
Ja, das machte mich ja auch etwas stutzig. Der TÜV-Prüfer hats mir so abgenommen trotz Tieferlegung von ca. 50 mm. Deshalb wollte ich mich ja hier mal informieren.
Gruß
Tobias
Ja, das machte mich ja auch etwas stutzig. Der TÜV-Prüfer hats mir so abgenommen trotz Tieferlegung von ca. 50 mm. Deshalb wollte ich mich ja hier mal informieren.
Gruß
Tobias