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rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Do 5. Jun 2003, 18:55
von benzzz
HALLO MICHAELX und CO !

>>>Das sind die Jungs, wegen denen das rote 07er Kennzeichen jetzt wohl abgeschafft werden wird<<<

WIE DAS WIRD ABGESCHAFFT !? Das will ich in einem Jahr an meinem Rocco sehen !!! :bang: :cry: :kotz:

Kannst du mir mehr erzählen ?

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Do 5. Jun 2003, 19:13
von RCV
Ja das sollte halt abgeschafft werden, weil die damit zu viel Unsinn gemacht haben, das gilt ja normal nur zu Überführungs, Probe, und Oldtimerfahrten und so. Für "sinnlose" Fahrten halt net.

Aber in der neuesten Oldtimer Markt glaub ich stand jetz, dass es doch nich sehr wahrscheinlich is, dasses abgeschafft wird :-/

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Do 5. Jun 2003, 19:30
von benzzz
>>>das gilt ja normal nur zu Überführungs, Probe, und Oldtimerfahrten und so. Für "sinnlose" Fahrten halt net.<<<

Ach ja stimmt ja... wurde hier ja auch schonmal diskutiert vor einiger Zeit... Dann mach ich halt jeden Tag ne Probefahrt :-) )


>>>Aber in der neuesten Oldtimer Markt glaub ich stand jetz, dass es doch nich sehr wahrscheinlich is, dasses abgeschafft wird<<<

Das will ich ja schwer hoffen !

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Do 5. Jun 2003, 21:20
von gettokind
06er Kennzeichen sind für Überführung und Probefahrt!

07er als Youngtimer Kennzeichen.
Damit is nix von wegen und zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren!

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Do 5. Jun 2003, 21:53
von Eugen
07er Kennzeichen gibts zwar nur für Oldtimer, aber weil es Oldtimer sind, dürfen sie halt nur zu Probefahrten und Veranstaltungen gefahren werden. Da muss man sogar ein Logbuch führen, wo jede Fahrt eingetragen wird.

mfG,
Eugen

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Fr 6. Jun 2003, 08:38
von Jan-Hendrik
Ui...das sind ja ziemlich harte Auflagen, die man da zu erfüllen hat. War auch am überlegen, ob ich meinen mit nem 07er anmelde, wollte deswegen hier noch ein paar Fragen dazu stellen:
1. Ab wieviel Jahren darf man so ein 07er Kennzeichen fahren (Alter des Autos) ?
2. Muss das Auto original sein oder können auch Modifikationen (Tieferlegung, andere Felgen usw.) vorgenommen worden sein ?

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Fr 6. Jun 2003, 09:49
von HolyDiver
Zulassung mit 07'er - Kennzeichen

Voraussetzungen:

Als Einstiegsalter zur Eintragung auf 07 gelten im Allgemeinen 20 Jahre, die das Fahrzeug auf den Tag genau vollendet haben muss. Es reicht also nicht, dass sich der Joungtimer im zwanzigsten Lebensjahr; befindet. Bei Nachweis eines besonderen Raritätenstatus (Überlebensrate von bis zu 1000 Exemplaren laut KBA Flensburg) ist dieses Kennzeichen vereinzelt auch schon an 18 und 19-jährige Fahrzeuge ausgegeben worden. Umgekehrt stocken manche Zulassungsstellen das Einstiegsalter auf 25 Jahre auf und weisen einen 21jährigen Benz 200D/ W123 zurück.


Eine besondere Spezialität ist das vereinzelt bekannt gewordene Ausklammern von Großserienfahrzeugen der Baureihen Golf I, BMW E12, MB W123 oder auch W114/115. Dieses Vorgehen ist wahrscheinlich rechtswidrig, aber wegen eines umfassenden Ermessensspielraumes auf seiten der Behörde nur schwer einer Rechtmittelprüfung zugänglich. Zum besseren Verständnis darf ich an dieser Stelle einmal kurz auf den Bestimmungszweck dieses Kennzeichens eingehen:

Das rote 07-Kennzeichen ist eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Mathias Wissmann (CDU - great) und als Sammlerkennzeichen im Sinne von Wechselkennzeichen gedacht. Nach Wissmann sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig sein, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen. Schon allein deshalb fordern die meisten mir bekannten Zulassungsstellen zusätzlich ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug, bevor sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen das 07-Kennzeichen erteilen. Was heißt aber nun -rollfähig- im Sinne des Erlaubten?



Definition:

Eine erste Antwort gibt zunächst das Gesetz in seiner 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO:

Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.


Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das im Klartext:

Wie schon der zuvor beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens beschreibt, darf man mal fahren, sollte jedoch nicht tagtäglich damit herumgurken. Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken irgendwie peinlich und sollten tunlichst vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt oder gar auf der Autobahn links außen links den Blinker setzt, hat nicht nur bereits mit seinem Verstand, sondern sehr bald auch mit der Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig - und es wird stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen. Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi Dorf (hoho)-oder Stadtbekannt und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.


Voraussetzungen:

Welche Voraussetzungen müssen nun vor Ort beim Erwerb dieses Kennzeichens vorliegen?



1. Der Joungtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein.


2. Das Fahrzeug muss -vorübergehend stillgelegt- sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stillegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.


3. In den meisten bekannten Erteilungsfällen mußte ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.


4. Einige wenige Zulassungsstellen stellen das Vorhandensein von mindestens zwei Oldies zur Bedingung und verweisen hierbei auf die Funktion dieses Kennzeichens als Wechselkennzeichen. Mit 07 dürfen bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden.


5. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die den guten oder neuwertigen Zustand des Fahrzeuges belegen - hoho; ich brauchte daher viel Zeit, bis ich eine Versicherung gefunden habe, die bereit war, mein gutes Stück zu versichern).

Versicherung:

Die Prämie errechnet sich hier nicht -wie üblich nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs. Ein Vergleich durch den Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da nach meinen Erfahrungen je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.

Die eigentlichen Probleme ergeben sich hier jedoch bei der Deckungszusage an sich: Wie schon einige Zulassungsstellen verweigern sich leider auch immer mehr Versicherer den oben genannten Großserienfabrikaten. Es muß also die geeignete Versicherungsgesellschaft vor der Antragstellung auf Erteilung des Kennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle gefunden werden.



6. Neben einer Deckungszusage von Seiten des Oldie-Versicherers fordern einige Zulassungsstellen ein spezielle TÜV-Gutachten, das die Verkehrssicherheit des Oldies im Lichte eines -wenn auch eingeschränkten- Fahrbetriebs belegt. Dieses Gutachten kostet etwa 65,- DM. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein -Sondergutachten-.





Hinweis: Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Oldies in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.



Da aber etwaiger Rest-TÜV verfällt, wird bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs eine Vollabnahme fällig. Soweit zu den Voraussetzungen.


Wie stellt man nun den Antrag auf Erteilung des 07-Kennzeichens?

1. Zunächst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen, und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.


2. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist (war aber in MM nicht notwendig).


3. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.


4. Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.

Nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg wird der Antragsteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen „Besonderen Fahrzeugschein“, in den die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter eingetragen und vom Antragsteller unterschrieben werden.


Dieses Fahrzeugscheinbuch wird regelmäßig zunächst für ein Jahr auf Probe erteilt, dann aber unbefristet verlängert. Zwischen der Antragstellung und der Erteilung des Kennzeichens vergehen etwa sechs bis acht Wochen.


Das rote 07-Kennzeichen wird von nicht sonderlich fachkundigen Straßenhändlern gerne mit dem täuschen ähnlich gestalteten Händlerkennzeichen verwechselt und provoziert somit ungewollt lästiges Palaver an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Das Händler- und das 07-Kennzeichen unterscheiden sich nämlich ausschließlich durch die Anfangsziffern „07“ oder „06“. Freuen wir uns abschließend über die Existenz dieses Kennzeichens an sich.



Was bleibt, ist ein eklatanter Widerspruch der beiden Oldtimerkennzeichen in dieser Definitionsfrage zueinander. Nach dem H-Kennzeichen wird der Joungtimer erst ab einem Lebensalter von 30 Jahren „geadelt“. Nach der Definition zum 07-Kennzeichen erlangt er den selben Status schon mit 20 Jahren. Wie sich unschwer erahnen läßt, interessiert den Gesetzgeber nicht die historische Auslegung, sondern wie üblich, die Erhebung von Geld.

(Quelle: Internet)

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Fr 6. Jun 2003, 10:38
von HolyDiver
@michaelX
meine meinung!


wir haben uns (nen kumpel und meiner einer) für ein militär-fahrzeug aus den 70ern ein 07-kennzeichen geholt.
einziger vorteil ist die versicherung. der rest ist nur noch nervig, vorallem das fahrtenbuch. das mussten wir letztes jahr vorlegen und sollten dann wirklich erklären was wir am fahrzeug wann und warum verändert haben um die dokumentierte wartungs-/reparaturfahrt zu begründen...

dann gab's auch schon mal die eine oder andere disskusion mit der polizei weil die ganz einfach nicht den unterschied zwischen den 06ern und 07ern kennen...

lohnt sich meiner meinung nach wirklich nur wenn man daheim min. 2 fahrzeuge stehen hat.
wenn's nur ein vehicle ist, dann würd ich echt noch die "paar" jahre warten und mir ein h-kennzeichen holen!

grüße
timo

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Fr 6. Jun 2003, 11:19
von Jan-Hendrik
07er am Rocco habe ich schon gesehen, und zwar bei den Bildern, die auf der CD sind, die mir Dirki dankenswerterweise hat zukommen lassen. :massa:

Re: rote 07er Kennzeichen !!!

Verfasst: Fr 6. Jun 2003, 11:59
von benzzz
O ja - Sehr Interessante Sache !

:massa: Danke für die ausführlichen Antworten ! Aber bei den Auflagen platz mein Traum vom eigenen 07er Scirocco wohl erstmal... :-( Wenn man damit echt soviel Stress hat... lohnt es sich wohl erst wenn man mehrere Youngtimer + Alltagsfahrzeug + Garagen hat !


Naja, was soll es... in ein paar Jahren bin ich vieleicht auch so weit :verlegen:



Grüsse an alle 07er :wink: