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Re: Eintragung: Rot gefärbte Rückleuchten
Verfasst: Di 6. Mai 2003, 22:37
von Daywalker
Soweit ich weiß (ich weiß ja net alles und lasse mich gern belehren) sind diese Färbesprays bei uns in D verboten.
Und was verboten ist, das darf nicht sein und macht nen Blaukittel stehts ärgerlich.
Das mit den TÜV-Bestätigungen hab ich auch schon gelesen, aber irgendwie klingt es nicht sehr offiziell ;)
Greetz
Day
Re: Eintragung: Rot gefärbte Rückleuchten
Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 06:24
von SciFi
Yup, ganz meine Meinung...da versteht der TÜV keinen Spaß, und mir zumindest ist noch nie zu Ohren gekommen, daß derartig modifizierte Leuchteinheiten jemals eine legale Abnahme erhalten haben.
"TÜV-Bestätigung" - nette Umschreibung dafür, daß weder Teilegutachten noch ABE vorliegen...
Laß es lieber bleiben, auch wenn es dich noch so sehr jucken mag...eine Einzelabnahme ist ziemlich teuer, und du mußt auch dann zahlen, wenn
keine Abnahme bzw. Eintragung der jeweiligen Teile erfolgt. Auf die rechtlichen Konsequenzen muß wohl nicht gesondert hingewiesen werden...
Re: Eintragung: Rot gefärbte Rückleuchten
Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 15:04
von David
sonst lackier doch einfach die schwarzen streifen in wagenfarbe um. das müsste eigentlich legal sein
Re: Eintragung: Rot gefärbte Rückleuchten
Verfasst: Mi 7. Mai 2003, 18:33
von Roadagain
Hallo,
diese tüv bestätigung ist blödsinn, und sonst garnix.
Das hatte wir schon mal hier, nutze die suchfunktion.
So was bekommt man nicht auf legalem wege eingetragen.
Was soll der auch eintragen?
Angemalte rückleuchten?
Zu den streifen in Wagenfarbe: Streng genommen darf man das nicht.
weil man nix verändern darf. Aber weis ja keiner das es die in der farbe nicht gab. falls es doch auffällt auf sehr unwahrscheinliche weise, weis man von nix.
grüse