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ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 20:02
von Rocket in Black
Hi!!!
Kann mir jemand verraten ob es ne ABE für schwarze Rückleuchten gibt!Gibt es überhaupt schwarze Rückleuchten fürn Rocco?Außer die Orginalen!!!
Hab mir meine Rückis selber"verdunkelt" ;-) und bräuchte jetzt ne ABE,die alles legal aussehen läßt!!!

MfG
Andreas

Scirocco GT2;Bj.1992,1,8l,95/95 F&K Gewindefahrwerk,schwarze Rückleuchten,15er Platin/Artec Alus mit 205ern,Unterbodenbeleuchtung,usw.

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 20:36
von rocco_gt2
Ne, ich glaube schwarze Rückleuchten fürn Scirocco gab es noch nie (korrigiert mich, wenn ich mich irre). Es gibt aber Tönungsspray, bei dem ein TÜV-Gutachten beiliegt. Ich weiß aber nicht, ob die Prüfer einem das wirklich eintragen.

Gruß
Tobias

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 21:11
von rocco_gt2
Du hast ja recht mit dem Versicherungsschutz aber dann ist das doch verarschung, oder?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... gory=33716

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 21:13
von rocco_gt2
Sorry, hab vergessen einen Link zu erstellen ... ist mir aber auch egal!

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 21:26
von Böhser Bruder
Hallo,
so eine ABE ist bei Daniels HP drauf, habe ich Ihm mal geschickt. Ist aber auch eine getürkte, aber mein bekannter hat damit seine getönten Rückleuchten eingetragen bekommen. Versuch es einfach damit. Der Name der Page ist
http://www.scirocco-freak.de.vu Und dann unter ABE´s. Aber wie gesagt eine garantie dafür gibt es nicht.

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Di 29. Apr 2003, 10:29
von gettokind
Irgendwo in der STVZO oder so, steht, dass Beleuchtungseinrichtungen grundsätzlich nicht verändert werden dürfen, solange kein Lichttechnisches Gutachten vorliegt. Eine Beschichtung von Beleuchtungseirichtungen (ich liebe dieses Wort) ist daher immer illegal. Und wenn der Prüfer sowas abnimmt, dann hat er den falschen Job.
Hier in Halle färt einer mit Roten Streifen statt schwarzen oder weisen rum, frage mich allerdings wie er das beim TÜV und der Polizei durchbekommt!

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Di 29. Apr 2003, 10:53
von benzzz
>Hier in Halle färt einer mit Roten Streifen statt schwarzen oder weisen rum, frage mich allerdings wie er das beim TÜV und der Polizei durchbekommt!<

Vieleicht liegt a ein "Lichttechnisches Gutachten" vor. ;-) Kam man doch bestimmt machen lassen, irgentwo.

Und wenn man die Streifen fein säuberlich abklebt... wird doch kein Verlust der Leuchtkraft zu erkennen sein, oder !? Den durch die weissen und schwarzen Streifen kommt ja auch kein Licht durch, odeR !?


Gruss Ben

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Di 29. Apr 2003, 11:03
von gettokind
Lichttechnisches Gutachten?? guter Witz, ich schicke dir mal die Richtlinien vom lieben Vater Staat! Da bekommst du nur noch nen Dicken Hals. Du musst nämlich 10 Exemplare dieser Leuchten einreichen. Und wenns abgelehnt wird, wars umsonst!

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mi 30. Apr 2003, 09:55
von Roadagain
Hallo,

ich denke mit den roten streifen kommt der ganz einfach durch.
der sagt das ist original. Als ob da irgend ein tüv prüfer und polizist weis in welchen farben es die gab.

Habe ja auch nicht die original schwarzen gehabt.
Mit klebezierleisten einfach selbst gemacht.
ist ja schon etwas günstiger.

Aber wenn man das weis, dann sieht man ja das es zieleisten sind und keine Farbe.
Selbst damit ist es ja illegal zu fahren.

Grüsse

Re: ABE für Rückleuchten

Verfasst: Mi 30. Apr 2003, 10:13
von Scirocco88
also an den rückleuchten was zu ändern ist immer gefährlich, denn wenns mal krachen sollte, (auch wenn du nicht schuld sein solltest) dann können sie dir aber mal richtig an a.r.s.c.h. :-)