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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Fr 14. Dez 2012, 14:09
von Black Thunder
Hallo Maggus,
hab den Fred gerade erst entdeckt. Ist ja der Hammer, was da abgelaufen ist! Solche Leute hab ich gefressen. Schön, das es letztendlich geklappt hat

. Das macht der garantiert nicht noch mal
Viele Grüße und Gratulation
Detlef
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Fr 14. Dez 2012, 14:09
von Claas-GT
Geilo!
Hat sich die Geduld letztendlich ja doch gelohnt!
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Di 25. Dez 2012, 16:46
von streets
Glückwunsch auch von mir. Hätte mir auch gewünscht das bei meinem was zu holen gewesen wäre.
Schnäppchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 18:24
von Haiko
Nein, bin diesmal kein Totengräber...
Folgende Situation hat sich gestern abgespielt.
Um Punkt 20:00 Uhr hat ein ebay-Mitglied seine Auktionen online gestellt. u.A. auch einen weissen Blinker für einen VW Scir. ll
Es sollte eine normale Auktion mit Startpreis 1,- € werden. Durch einen Fehler seinerseits war es aber eine Sofort-Kaufen Auktion mit Sofortkaufpreis 1,- €.
Als die Auktion grade frisch online war, habe ich ohne zu zögern die Auktion mit Sofort-Kaufen beendet. Ich bekam automatisch seine Bankverbindung und habe sofort online überwiesen. 2 Stunden später kam dann eine email über ebay vom Verkäufer mit folgendem Inhalt.
Aufgrund eines Einstellfehlers sollte der Artikel nicht für 1 Euro Sofortkauf sondern 1 Euro Startpreis verkauft werden.
Da es Ihnen ohnehin bewusst gewesen sein sollte, dass der Artikel mehr Wert als 1.00 Euro hatte, mache ich Sie auf Grundlage des § 119 BGB und § 142 BGB auf die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäftes aufmerksam.
Natürlich muß ich mich für diese Unannehmlichkeit bei Ihnen in aller Form entschuldigen.
Der überwiesene Betrag wird Ihnen rückerstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Wie kann ich mich jetzt weiter verhalten ? Und welche Chancen habe ich auf den gekauften und bereits online bezahlten
Artikel ?
LG
Haiko

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 18:32
von Maggus
Da hast wohl schlechte karten. Für diese "falscheinstellung" gibts schon genug urteile die dem Verkäufer recht geben.
Bei mir war das ja ein Auktionsabbruch was wieder was anderes ist.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 19:05
von Sciroccorrado
Lies dir die Paragraphen durch. Du hast keine Chance und zwar exakt genau wegen der Begründung des Verkäufers, ein Irrtum bei offensichtlich falscher Preisangabe geht zugunsten des Verkäufers.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 19:46
von roccoandrew
Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !
Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen.
Leider
Trotzdem alles Gute
Andreas
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 23:52
von DocDulittel
roccoandrew hat geschrieben:Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !
Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen
Wieso lastest du Ebay das an? Was können die denn für deutsches Recht? Die Mail kam vom Verkäufer nicht von Ebay.
AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Di 27. Jan 2015, 18:07
von Sciroccorrado
roccoandrew hat geschrieben:Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !
Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen.
Leider
Trotzdem alles Gute
Andreas
Hat wie schon gesagt nichts mit Ebay zu tun, das ist deutsches Recht und über diese Paragraphen sollte man nicht zu laut schimpfen! Wenn man böse ist kann man sagen, hier werden Idioten vor sich selbst geschützt. Andererseits - ein Tippfehler oder eine 0 im Verkaufspreis zu wenig kann gerade im Internet jedem schnell passieren und dann ist das Gejaule groß wenn beispielsweise der 16V für 500 statt 5000 € weggehen müsste

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?
Verfasst: Di 27. Jan 2015, 18:52
von Neuroccofan
Ich sehe das eher andersrum, jeder zweite haut einem den Käuferschutz rein und schreibt dann als Begründung;Artikel weicht vom Angebot ab;.
Dann kommt auf einmal eine Mail des Käufers falls man die hälte des Betrages zurück überweise würde man nichts sagen.
Und das trotz detailierter Bilder.Da hat man als Verkäufer immer das nachsehen.
wird leider immer mehr und ärgert mich gewaltig.