Schnäpchen in der Bucht einklagen?

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Black Thunder
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Black Thunder »

Hallo Maggus,

hab den Fred gerade erst entdeckt. Ist ja der Hammer, was da abgelaufen ist! Solche Leute hab ich gefressen. Schön, das es letztendlich geklappt hat :thumb: . Das macht der garantiert nicht noch mal ;-)

Viele Grüße und Gratulation
Detlef
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Claas-GT
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Claas-GT »

Geilo! :super:

Hat sich die Geduld letztendlich ja doch gelohnt!
streets
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von streets »

Glückwunsch auch von mir. Hätte mir auch gewünscht das bei meinem was zu holen gewesen wäre.
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Haiko
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Schnäppchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Haiko »

Nein, bin diesmal kein Totengräber... :grins:

Folgende Situation hat sich gestern abgespielt.

Um Punkt 20:00 Uhr hat ein ebay-Mitglied seine Auktionen online gestellt. u.A. auch einen weissen Blinker für einen VW Scir. ll
Es sollte eine normale Auktion mit Startpreis 1,- € werden. Durch einen Fehler seinerseits war es aber eine Sofort-Kaufen Auktion mit Sofortkaufpreis 1,- €.
Als die Auktion grade frisch online war, habe ich ohne zu zögern die Auktion mit Sofort-Kaufen beendet. Ich bekam automatisch seine Bankverbindung und habe sofort online überwiesen. 2 Stunden später kam dann eine email über ebay vom Verkäufer mit folgendem Inhalt.

Aufgrund eines Einstellfehlers sollte der Artikel nicht für 1 Euro Sofortkauf sondern 1 Euro Startpreis verkauft werden.

Da es Ihnen ohnehin bewusst gewesen sein sollte, dass der Artikel mehr Wert als 1.00 Euro hatte, mache ich Sie auf Grundlage des § 119 BGB und § 142 BGB auf die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäftes aufmerksam.

Natürlich muß ich mich für diese Unannehmlichkeit bei Ihnen in aller Form entschuldigen.
Der überwiesene Betrag wird Ihnen rückerstattet.

Mit freundlichen Grüßen


Wie kann ich mich jetzt weiter verhalten ? Und welche Chancen habe ich auf den gekauften und bereits online bezahlten Artikel ?

LG
Haiko :-)
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Maggus
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Maggus »

Da hast wohl schlechte karten. Für diese "falscheinstellung" gibts schon genug urteile die dem Verkäufer recht geben.
Bei mir war das ja ein Auktionsabbruch was wieder was anderes ist.
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Sciroccorrado
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Sciroccorrado »

Lies dir die Paragraphen durch. Du hast keine Chance und zwar exakt genau wegen der Begründung des Verkäufers, ein Irrtum bei offensichtlich falscher Preisangabe geht zugunsten des Verkäufers.
Das muss kesseln :freak:
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roccoandrew
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von roccoandrew »

Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !

Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen.

Leider

Trotzdem alles Gute

Andreas
-----das Frühere war das Bessere (alte Jaffa - Weisheit)-------:drive:
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DocDulittel
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von DocDulittel »

roccoandrew hat geschrieben:Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !

Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen
Wieso lastest du Ebay das an? Was können die denn für deutsches Recht? Die Mail kam vom Verkäufer nicht von Ebay.
Gruß Michael

Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.


Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
Scirocco II GT II, EZ:1992, JH noch absolut original :-))
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Sciroccorrado
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Sciroccorrado »

roccoandrew hat geschrieben:Maaaaann , das ist mal wieder typisch ebay ! Immer zum positiven für den Verkäufer. !

Aufgrund solcher Erfahrungen massenweise habe ich mit ebay nix mehr zu tun.
Eine etwaige andere Einigung mit dem Verkäufer ist meistens sinnlos, weil die nur die große Kohle sehen.

Leider

Trotzdem alles Gute

Andreas
Hat wie schon gesagt nichts mit Ebay zu tun, das ist deutsches Recht und über diese Paragraphen sollte man nicht zu laut schimpfen! Wenn man böse ist kann man sagen, hier werden Idioten vor sich selbst geschützt. Andererseits - ein Tippfehler oder eine 0 im Verkaufspreis zu wenig kann gerade im Internet jedem schnell passieren und dann ist das Gejaule groß wenn beispielsweise der 16V für 500 statt 5000 € weggehen müsste :frech:
Das muss kesseln :freak:
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Neuroccofan
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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Beitrag von Neuroccofan »

Ich sehe das eher andersrum, jeder zweite haut einem den Käuferschutz rein und schreibt dann als Begründung;Artikel weicht vom Angebot ab;.

Dann kommt auf einmal eine Mail des Käufers falls man die hälte des Betrages zurück überweise würde man nichts sagen.

Und das trotz detailierter Bilder.Da hat man als Verkäufer immer das nachsehen.

wird leider immer mehr und ärgert mich gewaltig.
Scirocco 16vG60 BJ.88
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