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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 08:58
von Maggus
Macho hat geschrieben:Respekt und Glückwunsch !!!

Warum grad 1000€ ?
Bekommst Du noch was für private Aufwendungen, Zeit... ?

Gruß Macho
Der Motor wurde auf Streitwert von 1000€ festgesetzt. Laut Gutachter werden solche Motoren zwischen 800-1300€ gehandelt.
sc16vg60 hat geschrieben: :super: :super:

bin mal gespannt, ob sich dein Umbauthread noch ändert :rotfl:

hary
Schaun mer mal. :gruebel: Der Motor wird vermutlich wieder in Bares gewandelt, daher wären mir die 1000€ lieber gewesen. Aber so sisses auch in Ordnung. Der ABF bleibt auf jeden Fall drin.
dr.scirado hat geschrieben:so ists recht! :super:

(im wahrsten wortsinn)

die verhandlung und die anwaltskosten dürften sicherlich ingesamt höher gewesen sein. aber so is das halt an einem rechtsstaat, haben alle nochmal mitverdient... :hihi:
Möchte gar nicht wissen was der noch sonst zu zahlen hat. Anwalt- und Gerichtskosten, etc. :erschrecken: Hätte er gleich eingelenkt hätte er sich das alles sparen können.

Jetzt erst mal wieder in die Garage. :cool:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 17:00
von Andy-GTII
:super:
Bin mal gespannt was du bekommst. Ich würd eher die 1000€ nehmen. Sonst setzt der Dir nen Motor vor die nase der schon 400Tkm auf der uhr hat oder total abgelutscht ist... oder dreht Dir die Schrauben vom Pleuel locker :erschrecken:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 17:05
von Maggus
Leider habe ich da nicht die Wahl. Die Kohle wären mir auch lieber da ich aktuell kein 1,8T Umbau plane. Laut Gesetz hat er leider diesen Monat Zeit um mir den Motor zu beschaffen, bzw. auszuhändigen.
Wenn er allerdings einen Kaputten Motor besorgt geht es in die nächste Runde.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 18:18
von christian_scirocco2
Hi,

Glückwunsch daß das erfolgreich durchgeboxt hast. Erinnert mich an nen ebay Fall von vor ein paar jahren. Da hat einen nen Zuckerrübenernter?! für 60Euro ersteigert, Wert des Gerätes ca.15000Euro. Der Verkäufer wollte den natürlich nicht rausrücken. Am Ende mußte er dann doch im Gericht klein beigeben.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 15:44
von Joachim
Dazu passt auch noch folgendes Urteil

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 71972.html

Nicht ganz so wie dein Fall, aber sehr ähnlich

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 17:20
von christian_scirocco2
@Joachim,

ja hab ich heut auch in der Zeitung gelesen. Mal ganz ehrlich, jedem kann es mal passieren das er - aus welchen Gründen auch immer - mal eine Aukton abbrechen möchte. Hab ich auch schonmal. Aber wenn ich sowas lese, daß eine frisch gestartete und nach einem Tag abgebrochene Auktion mit so einem Urteil endet, werd ich mich in Zukunft hüten irgendwas was auch nur annähernd Wert hat dort zu verbimmeln.

Gruß Christian

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 19:33
von Rocco16VSAD
Das Problem, sollte etwas deutlich und dem eigentlichem Wert weggehen liegt nur daran,
das die wenigsten einen Mindestpreis für ihre Auktion festsetzen.
Nur die Meisten sind da anscheinend zu blöd einen Mindestpreis mit fest zu legen.

Da kann ich nur Sagen: Selber Schuld!!!

Dann gehts nur übern Tisch, wenn der Mindestpreis auch erreicht ist.
Wenn mit Wurst ist, wie viel ich dafür bekomme (nach dem Motto: wenn weg dann weg)ist es ja auch egal.

Ich wenn solche Sachen im Ebay versteigere, schreibe ich dann immer einen Hinweis dazu:
Behalte mir das Recht vor, diese Ware auch anderweitig zu verkaufen und die Auktion solange keine Gebote vorhanden sind jederzeit von mir vorzeitig abgebrochen werden kann!

Ausserdem setzte ich dann den Mindestpreis einfach ein klein wenig höher an.
Ich kann dann dem letztem Bieter immer noch die Ware zu seinem letzem Gebot anbieten, wenn ich möchte.

So bin ich auf der sicheren Seite, es nicht "verschleudern" zu müssen.

Maggus
Gratuliere Dir zum Erfolg. Den nächsten Monat wirst auch noch schaffen.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 15. Mär 2012, 21:55
von kogafreund
Rocco16VSAD hat geschrieben:...
Ich wenn solche Sachen im Ebay versteigere, schreibe ich dann immer einen Hinweis dazu:
Behalte mir das Recht vor, diese Ware auch anderweitig zu verkaufen und die Auktion solange keine Gebote vorhanden sind jederzeit von mir vorzeitig abgebrochen werden kann! ...
Und genau das geht NICHT !
Ein solcher Vorbehalt wäre unbeachtlich. Entweder man verkauft im Wege einer Auktion (mit allen Folgen) oder man bietet die Ware
- jeweils VERBINDLICH - zum Festpreis an.
Beides gleichzeitg - und dann noch auf verschiedenen Plattformen - geht rechtlich nicht.

Eine vorzeitige Beendigung einer Auktion ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, die hier gut beschrieben sind:

http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm

Alles andere könnte für den Verkäufer gefährlich werden.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 5. Sep 2012, 14:23
von Maggus
Es gibt wieder was neues.
Der Typ ist einer von der Sorte der wirklich alles ausreizen will. Nachdem er mir wie erwartet keinen Termin zum Motor abholen gab wurde die Kohle eingeklagt. Da hat er natürlich auch nicht drauf reagiert, genausowenig wie auf den Gerichtsvollzieher.
Jetzt habe ich eine Abschrift von meinem Anwalt ,aber seht selbst.
Bild

Bin mal neugierig wie lange er das noch weiterführen möchte.

Grüssle

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 5. Sep 2012, 15:08
von MarioHacker
Echt krass was der abzieht.
Aber Geld wird da jetzt keins mehr kommen, oder?