AW: Sturz einstellen- negativ??
Verfasst: Do 16. Jun 2011, 12:22
Nee, Gott mag die auch nicht immer :-P.
Mal ein Beispiel, bei dem ich meine Einstellung durchaus geändert habe:
Bei einer Motorradkontrolle(vor 3 Jahren oder so) im Harz habe ich einen Harleyfahrer kontrolliert, der eine Maschine hatte, die bis auf den Rahmen nichts mehr mt dem Seriengerät gemeinsam hatte. Neben vielen Dingen (zB. unbeleuchteter und nicht geeichter Fahrradtacho) fiel zB. auf, dass der Auspuff, der so laut war, dass einem die Ohren regelrecht abfielen, den Aufrduck hatte: NOT FOR ROAD USE. Was sagt uns das? Mhm, für mich hies das, das er unter anderem für den Auspuff 3 Punkte, 90 Euro und einen Mängelschein bekam mit der Auflage der Messung des Geräuspegels im Nahfeld. Gleichzeitig wollte er diese 3 Punkte, dadurch abwenden, dass er die Zulässigkeit dieser Anlage mittels Eintragung und eben dieser Schallmessung nachweisen wollte.
Umgehend bekam ich Post von einem Kollegen seines Landkreises. Darin stand u.A. ich solle mich mal nicht so haben, bei so alten Fahrzeugen (1954er Bj) gelte folgende Bestimmung
Serienlautstärke laut FzGschein (94db) + 21db Toleranz + 5dB Meßtoleranz. Rein vom Gehör her meine er, es könnte niemals noch lauter als dieses sein. Darum habe er den Mängelbericht gegengezeichnet. Offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten.
Von mir bekam er also nochmals den selben Mängelschein mit der umgehenden Weisung, der ersten Auflage, nämlich der Geräuschmessung nachzukommen.
dies mußte er dann doch machen und gemessen wurden 124 oder 125dB(Also selbst unter Berücksichtigung aller Toleranzen 5db zu viel). Natürlich war die Anlage nicht eingetragen. Er hat also seine 3 Punkte kassiert und meinte aber noch, er könne dadurch, dass er sich sofort eine ganz andere Anlage hat eintragen lassen, die Punkte abwenden. Nun bin ich vielleicht manchmal ein wenig doof, aber nicht völlig bescheuert und da die Polizei ja irgendwie ne Familie ist, kannte zufällig einer meiner Kollegen aus einem Praktikum den Beamten aus Celle, der mir das "Gefälligkeitsgutachten" geschickt hat und erzählte mir, dass dieser Mensch ebenfalls Motorradfahrer sei, eine Harley hätte und, wie es der Zufall so wollte, in eben diesem Laden, in dem der Rennauspuff damals verkauft wurde, seine Hände mit im Spiel hat.
Zufälle gibts.
Was ich damit sagen will ist: Bei augenscheinlich völlig verkehrten Sachen ist man an nix gebunden und das ist auch gut so. Alleine dieses Gefälligkeitsgutachten aus dem Kollegenkreis war wohl eine absolute Unverschämtheit. Was mir noch dazu einfällt schreibe ich hier nicht rein. In dem Fall war der TüV Mann derjenige, der das Ganze sozusagen gerade gezogen hat, indem er ihm eine andere Anlage eingetragen hat. Was der Mensch mit dem Auspuff aus der Kontrolle auch noch versucht hat war, das Gutachten über irgendeine Dienststelle in Sachsen Anhalt(der Fahrer kam aus Celle in Niedersachsen) an mich weiterreichen zu lassen und zwar in Kopie in einer kaum lesbaren Qualität mit dem Hinweis auf die eingetragene Anlage und der Bitte um Einstellung des Verfahrens. Zum Glück hatten wir Fotos gemacht und konnten daher nachweisen, dass es sich vor Ort um eine völlig andere Anlage gehandelt hat.
Was für mich aus dieser ganzen Sache folgt ist, dass die Kiste das nächste mal stehen bleiben würde und mit Abschleppwagen direkt zum TüV kommt. Dann gibt es umgehend ein Gutachten, bzw. dann wenn der TüV Zeit hat. Das kann dann auch mal 2 Tage dauern, schließlich arbeitet Sonntags keiner.
@i21b:
3.Bremsleuchten sind nicht vorgeschrieben, sondern eine "Kannbestimmung". Das sind auch nur Kleinigkeiten. Es ist doch so, dass das Fahrzeug eine BE hat, in der gelistet ist, was dran gehört und was nicht. Der Gesetzgeber duldet gewisse Änderungen in bestimmten Bereich, in anderen eben nicht oder nur eingeschränkt. Es ist nicht das Recht des Bürgers zu machen was er will, sondern es wird geduldet, wenn alles passt. Wie gesagt, und das habe ich oben schon geschrieben: der Beamte vor Ort stellt nur fest, das etwas nicht richtig sein kann. Ob es das letztlich ist oder ob es doch passt, entscheidet im Zweifel ein Gutachter oder ein Richter. Der Fahrzeugschein und die ABE's sind dabei doch nur der Anhalt, an dem geschaut wird, ob es vlt doch passt oder ob es eben Punkte gibt, die nicht hin hauen.
Natürlich ist das Auto unser Baby. Das geht mir hier genauso wie Dir oder wem auch immer. Das ist auch nicht der Punkt. Von mir aus soll jeder umbauen, was er will, solange es den Anforderungen genügt. Wird die erforderliche Änderung nicht durchgeführt, kann man eben nicht damit fahren. So einfach ist das. Gibt es neue Richtlinien zB. über die Radabdeckung oder über Aluheckspoiler, muß man sein Fahrzeug verändern, sonst ist es nicht mehr verkehrstauglich. Das mag manchem nicht gefallen, ist aber eben so. Genau das Gleiche gilt für Tieferlegungen. Wenn diese nicht im geprüften Bereich sind, und ich behaupte, ohne das Fahrzeug zu kennen, dass sie es bei 3cm Restbodenfreiheit nicht sind, ist das Fahrzeug in Teilen einfach nicht mehr zugelassen und daher darf man damit nicht fahren.
Worum die Diskussion hier geht, ist ja im Moment, was die Straßenbauvorschrift sagt und woraus der handelnde Beamte seine Handlungsermächtigung ziehen darf. Und ich sage hier, dass es alles das ist, was in irgendeiner Form dazu führt, dass das Fahrzeug nicht dort fahren kann, wo es fährt. Ein Auto, das auf der Autobahn mit 3cm Restbodenfreiheit zurecht kommt, wird dies auf Ostdeutschlands Straßen häufig nicht. Natürlich kann man in bestimmten Situationen langsamer fahren als normal. Wenn dies aber zur Verkehrbehinderung wird und es eigentlich nicht notwendig wäre, aber dadurch herbei geführt wurde, weil das Fahrzeug unzulässig verändert wurde, befinden wir uns mindestens im Puntkebereich. Wenn jemand das nicht einsieht, ist es seine Sache und ich werde mich aus der Diskussion jetzt und ab hier aus ausklinken, weil es einfach sinnfrei ist.
Mal ein Beispiel, bei dem ich meine Einstellung durchaus geändert habe:
Bei einer Motorradkontrolle(vor 3 Jahren oder so) im Harz habe ich einen Harleyfahrer kontrolliert, der eine Maschine hatte, die bis auf den Rahmen nichts mehr mt dem Seriengerät gemeinsam hatte. Neben vielen Dingen (zB. unbeleuchteter und nicht geeichter Fahrradtacho) fiel zB. auf, dass der Auspuff, der so laut war, dass einem die Ohren regelrecht abfielen, den Aufrduck hatte: NOT FOR ROAD USE. Was sagt uns das? Mhm, für mich hies das, das er unter anderem für den Auspuff 3 Punkte, 90 Euro und einen Mängelschein bekam mit der Auflage der Messung des Geräuspegels im Nahfeld. Gleichzeitig wollte er diese 3 Punkte, dadurch abwenden, dass er die Zulässigkeit dieser Anlage mittels Eintragung und eben dieser Schallmessung nachweisen wollte.
Umgehend bekam ich Post von einem Kollegen seines Landkreises. Darin stand u.A. ich solle mich mal nicht so haben, bei so alten Fahrzeugen (1954er Bj) gelte folgende Bestimmung
Serienlautstärke laut FzGschein (94db) + 21db Toleranz + 5dB Meßtoleranz. Rein vom Gehör her meine er, es könnte niemals noch lauter als dieses sein. Darum habe er den Mängelbericht gegengezeichnet. Offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten.
Von mir bekam er also nochmals den selben Mängelschein mit der umgehenden Weisung, der ersten Auflage, nämlich der Geräuschmessung nachzukommen.
dies mußte er dann doch machen und gemessen wurden 124 oder 125dB(Also selbst unter Berücksichtigung aller Toleranzen 5db zu viel). Natürlich war die Anlage nicht eingetragen. Er hat also seine 3 Punkte kassiert und meinte aber noch, er könne dadurch, dass er sich sofort eine ganz andere Anlage hat eintragen lassen, die Punkte abwenden. Nun bin ich vielleicht manchmal ein wenig doof, aber nicht völlig bescheuert und da die Polizei ja irgendwie ne Familie ist, kannte zufällig einer meiner Kollegen aus einem Praktikum den Beamten aus Celle, der mir das "Gefälligkeitsgutachten" geschickt hat und erzählte mir, dass dieser Mensch ebenfalls Motorradfahrer sei, eine Harley hätte und, wie es der Zufall so wollte, in eben diesem Laden, in dem der Rennauspuff damals verkauft wurde, seine Hände mit im Spiel hat.
Zufälle gibts.
Was ich damit sagen will ist: Bei augenscheinlich völlig verkehrten Sachen ist man an nix gebunden und das ist auch gut so. Alleine dieses Gefälligkeitsgutachten aus dem Kollegenkreis war wohl eine absolute Unverschämtheit. Was mir noch dazu einfällt schreibe ich hier nicht rein. In dem Fall war der TüV Mann derjenige, der das Ganze sozusagen gerade gezogen hat, indem er ihm eine andere Anlage eingetragen hat. Was der Mensch mit dem Auspuff aus der Kontrolle auch noch versucht hat war, das Gutachten über irgendeine Dienststelle in Sachsen Anhalt(der Fahrer kam aus Celle in Niedersachsen) an mich weiterreichen zu lassen und zwar in Kopie in einer kaum lesbaren Qualität mit dem Hinweis auf die eingetragene Anlage und der Bitte um Einstellung des Verfahrens. Zum Glück hatten wir Fotos gemacht und konnten daher nachweisen, dass es sich vor Ort um eine völlig andere Anlage gehandelt hat.
Was für mich aus dieser ganzen Sache folgt ist, dass die Kiste das nächste mal stehen bleiben würde und mit Abschleppwagen direkt zum TüV kommt. Dann gibt es umgehend ein Gutachten, bzw. dann wenn der TüV Zeit hat. Das kann dann auch mal 2 Tage dauern, schließlich arbeitet Sonntags keiner.
@i21b:
3.Bremsleuchten sind nicht vorgeschrieben, sondern eine "Kannbestimmung". Das sind auch nur Kleinigkeiten. Es ist doch so, dass das Fahrzeug eine BE hat, in der gelistet ist, was dran gehört und was nicht. Der Gesetzgeber duldet gewisse Änderungen in bestimmten Bereich, in anderen eben nicht oder nur eingeschränkt. Es ist nicht das Recht des Bürgers zu machen was er will, sondern es wird geduldet, wenn alles passt. Wie gesagt, und das habe ich oben schon geschrieben: der Beamte vor Ort stellt nur fest, das etwas nicht richtig sein kann. Ob es das letztlich ist oder ob es doch passt, entscheidet im Zweifel ein Gutachter oder ein Richter. Der Fahrzeugschein und die ABE's sind dabei doch nur der Anhalt, an dem geschaut wird, ob es vlt doch passt oder ob es eben Punkte gibt, die nicht hin hauen.
Natürlich ist das Auto unser Baby. Das geht mir hier genauso wie Dir oder wem auch immer. Das ist auch nicht der Punkt. Von mir aus soll jeder umbauen, was er will, solange es den Anforderungen genügt. Wird die erforderliche Änderung nicht durchgeführt, kann man eben nicht damit fahren. So einfach ist das. Gibt es neue Richtlinien zB. über die Radabdeckung oder über Aluheckspoiler, muß man sein Fahrzeug verändern, sonst ist es nicht mehr verkehrstauglich. Das mag manchem nicht gefallen, ist aber eben so. Genau das Gleiche gilt für Tieferlegungen. Wenn diese nicht im geprüften Bereich sind, und ich behaupte, ohne das Fahrzeug zu kennen, dass sie es bei 3cm Restbodenfreiheit nicht sind, ist das Fahrzeug in Teilen einfach nicht mehr zugelassen und daher darf man damit nicht fahren.
Worum die Diskussion hier geht, ist ja im Moment, was die Straßenbauvorschrift sagt und woraus der handelnde Beamte seine Handlungsermächtigung ziehen darf. Und ich sage hier, dass es alles das ist, was in irgendeiner Form dazu führt, dass das Fahrzeug nicht dort fahren kann, wo es fährt. Ein Auto, das auf der Autobahn mit 3cm Restbodenfreiheit zurecht kommt, wird dies auf Ostdeutschlands Straßen häufig nicht. Natürlich kann man in bestimmten Situationen langsamer fahren als normal. Wenn dies aber zur Verkehrbehinderung wird und es eigentlich nicht notwendig wäre, aber dadurch herbei geführt wurde, weil das Fahrzeug unzulässig verändert wurde, befinden wir uns mindestens im Puntkebereich. Wenn jemand das nicht einsieht, ist es seine Sache und ich werde mich aus der Diskussion jetzt und ab hier aus ausklinken, weil es einfach sinnfrei ist.