Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Verfasst: Mo 21. Nov 2005, 22:03
alle Antworten weichen aus: Was ist mit Eintragungen aus dem alten Fahrzeugbrief, die nicht von der Zulassungsstelle übernommen wurden und für die der TÜV die Gutachten eingezogen hat, wie das bis vor wenigen Jahren noch üblich war?! Dazu hat kein einziger auch nur im Ansatz konkret geantwortet.
Ich meine, hier sollten wir noch mal nachfassen.
Osnabrück war auch rasch. Die beiden Herren haben sich ebenfalls abgestimmt. Textbausteine scheint es zu dem Thema noch nicht zu geben. Die Antwort lautet:
"Guten Morgen Herr Sturm,
hier die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen. Da Sie eine gleichlautende Anfrage auch an die Stadt Osnabrück, Herrn Griese, gestellt haben, haben wir uns abgestimmt, dass Sie nur von mir, auch stellvertretend für die Stadt Osnabrück, die Antwort erhalten. Sollten Sie von anderen Zulassungsbehörden anderslautende Antworten auf Ihre Fragen erhalten haben, würde mich das Ergebnis interessieren.
zu 1: Bei der Auslieferung eines Fahrzeuges wird dem Käufer auch die allgemeine Betriebserlaubnis mit ausgehändigt. In der allgemeinen Betriebserlaubnis sind alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen mit aufgenommen und können so durch den Halter nachvollzogen werden. Ob und wenn ja wie die Polizei das bei Kontrollen feststellen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Zulassungsbehörden sind seit dem 01. Oktober jedoch nur noch berechtigt!, eine dieser Kombinationen mit in die Fahrzeugdokumente aufzunehmen. Wir tragen die in der Betriebserlaubnis zuerst! genannte Rad-Reifenkombination ein. Da die anderen Rad- Reifenkombinationen nach wie vor Gültigkeit haben, haben wir uns im Landkreis Osnabrück auf diese Vorgehensweise geeinigt.
zu 2: Veränderungen an einem Fahrzeug, die durch einen "amtlich anerkannten Sachverständigen" (aaS) durch ein Gutachten zu genehmigen sind, werden nach wie vor in die Dokumente eingetragen. Daneben gibt es aber auch Teile, die nicht durch einen aaS zu genehmigen sind. Hier erfolgt dann keine Eintragung. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die Teile zu dem Fahrzeug passen.
zu 3: Das konnten Sie bisher nicht feststellen und werden Sie zukünftig auch nicht feststellen können. Da jedoch alle Bauartveränderungen, die durch einen aaS abzunehmen sind, bisher und auch zukünftig in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, gibt es mit der Neuordnung des Rechts zum 01. Oktober 2005 keine Änderung zu den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich gilt nämlich: alle Änderungen die bisher eingetragen werden mussten, müssen auch seit dem 01. Oktober eingetragen werden, lediglich bei den Rad-Reifenkombinationen, die bei der allgemeinen Genehmigung des Fahrzeugtys durch das KBA genehmigt wurden, ist es so, dass nur noch eine der möglichen Kombinationen einzutragen ist. (Anmerkung Klimarocco: also können wir uns diese aussuchen?!; ist ja wichtig wegen Abrollumfang/ Tachoanpassung!)
Daher ist der zweite Teil der Frage auch beantwortet: Alle Daten, die nachträglich genehmigt wurden, werden auch in die neue Zulassungsbescheinigung übernommen. Wir händigen den Brief mit dem Hinweis aus, ihn aufzubewahren, damit der Kunde für sich einen Nachweis hat, welche Rad-Reifenkombinationen er bisher nutzen durfte (viele fühlen sich dann sicherer).
zu 4: Hier geht es um die Frage der Beweispflicht bei einer Unfallsituation. Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da ich nicht weiß, wie diese Frage bei den Versicherungen bewertet wird. Hierzu müssten Sie Kontakt mit einer Versicherung aufnehmen.
Im Übrigen gilt natürlich das oben gesagte, dass alle Änderungen nach wie vor einzutragen sind.
Gruß
Burkhard Heuer"
Beitrag bearbeitet (23.11.05 19:08)
Ich meine, hier sollten wir noch mal nachfassen.
Osnabrück war auch rasch. Die beiden Herren haben sich ebenfalls abgestimmt. Textbausteine scheint es zu dem Thema noch nicht zu geben. Die Antwort lautet:
"Guten Morgen Herr Sturm,
hier die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen. Da Sie eine gleichlautende Anfrage auch an die Stadt Osnabrück, Herrn Griese, gestellt haben, haben wir uns abgestimmt, dass Sie nur von mir, auch stellvertretend für die Stadt Osnabrück, die Antwort erhalten. Sollten Sie von anderen Zulassungsbehörden anderslautende Antworten auf Ihre Fragen erhalten haben, würde mich das Ergebnis interessieren.
zu 1: Bei der Auslieferung eines Fahrzeuges wird dem Käufer auch die allgemeine Betriebserlaubnis mit ausgehändigt. In der allgemeinen Betriebserlaubnis sind alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen mit aufgenommen und können so durch den Halter nachvollzogen werden. Ob und wenn ja wie die Polizei das bei Kontrollen feststellen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Zulassungsbehörden sind seit dem 01. Oktober jedoch nur noch berechtigt!, eine dieser Kombinationen mit in die Fahrzeugdokumente aufzunehmen. Wir tragen die in der Betriebserlaubnis zuerst! genannte Rad-Reifenkombination ein. Da die anderen Rad- Reifenkombinationen nach wie vor Gültigkeit haben, haben wir uns im Landkreis Osnabrück auf diese Vorgehensweise geeinigt.
zu 2: Veränderungen an einem Fahrzeug, die durch einen "amtlich anerkannten Sachverständigen" (aaS) durch ein Gutachten zu genehmigen sind, werden nach wie vor in die Dokumente eingetragen. Daneben gibt es aber auch Teile, die nicht durch einen aaS zu genehmigen sind. Hier erfolgt dann keine Eintragung. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die Teile zu dem Fahrzeug passen.
zu 3: Das konnten Sie bisher nicht feststellen und werden Sie zukünftig auch nicht feststellen können. Da jedoch alle Bauartveränderungen, die durch einen aaS abzunehmen sind, bisher und auch zukünftig in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, gibt es mit der Neuordnung des Rechts zum 01. Oktober 2005 keine Änderung zu den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich gilt nämlich: alle Änderungen die bisher eingetragen werden mussten, müssen auch seit dem 01. Oktober eingetragen werden, lediglich bei den Rad-Reifenkombinationen, die bei der allgemeinen Genehmigung des Fahrzeugtys durch das KBA genehmigt wurden, ist es so, dass nur noch eine der möglichen Kombinationen einzutragen ist. (Anmerkung Klimarocco: also können wir uns diese aussuchen?!; ist ja wichtig wegen Abrollumfang/ Tachoanpassung!)
Daher ist der zweite Teil der Frage auch beantwortet: Alle Daten, die nachträglich genehmigt wurden, werden auch in die neue Zulassungsbescheinigung übernommen. Wir händigen den Brief mit dem Hinweis aus, ihn aufzubewahren, damit der Kunde für sich einen Nachweis hat, welche Rad-Reifenkombinationen er bisher nutzen durfte (viele fühlen sich dann sicherer).
zu 4: Hier geht es um die Frage der Beweispflicht bei einer Unfallsituation. Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da ich nicht weiß, wie diese Frage bei den Versicherungen bewertet wird. Hierzu müssten Sie Kontakt mit einer Versicherung aufnehmen.
Im Übrigen gilt natürlich das oben gesagte, dass alle Änderungen nach wie vor einzutragen sind.
Gruß
Burkhard Heuer"
Beitrag bearbeitet (23.11.05 19:08)

