Du verwechselst die Kaltstarteinrichtung des 2E2-Vergasers mit dem Kaltlaufregler von TwinTec.freakGT hat geschrieben:Wenn man das System ausbaut bezahlt man ja trotzdem die günstigere steuergruppe....also hinterzieht man steuer oder seh ich das falsch?
Oder kann man das vom Tüv abnehmen lassen?
Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge...sozusagen "Äpfel und Birnen".
Für den EX-Motor bzw. den 2E-Vergaser gibt es keinen nachrüstbaren Kaltlaufregler sondern nur einen nachrüstbaren G-Kat !
Deshalb ist bei Euro 1 Schluß.
Natürlich gibt es Ärger, wenn im Nachhinein an der Abgasanlage manipuliert wird.
Auf die Kaltstarteinrichtung des Vergasers, die ja nur beim Starten das Gemisch anreichert, trifft das nicht zu,
weil der KAT bzw. die Abgasreinigung gar nicht betroffen ist.
Es geht bei der Kaltstartautomatik nur um die Gemischzusammensetzung und nicht um die Abgasreinigung.
Anders formuliert:
Du bekommst bei ausgebauter Kaltstartautomatik im betriebswarmem Zustand keine anderen Abgaswerte.
Bei ausgebautem Kaltlaufregler allerdings schon.