Danke! Hab ich gleich berichtigt!rocco-oal hat geschrieben:Erwischt!Denke 80mm reichen auch.
Sturz einstellen- negativ??
- scirocco1979
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AW: Sturz einstellen- negativ??
- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
@Günter:
Leider muß ich einen Punkt ansprechen, der mir gerade aufstößt:
§19StVO sagt dazu, dass man sich als Verkehrsteilnehmer einem Bahnübergang nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern darf, da Scheinenfahrzeuge Vorrang haben.http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/19-bahnuebergaenge
Das sagt eigentlich auch der gesunde Menschenverstand. Es gilt natürlich insbesondere bei unbeschränkten Bahnübergängen. Allerdings dürfen auch beschrankte Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (der Fahrlehrer spricht dabei von Schrittgeschwindigkeit) überfahren werden. Technik kann immer mal ausfallen und von einer 80T Lok möchte wohl niemand zermalmt werden. Ich bin mir hier aber sicher, dass Günter das genauso meinte und nur darauf hinweisen wollte, dass die Straße pro Fahrspur in der Regel 3m breit ist und nicht 6 um sich das Stück mit der geringsten Gleishöhe über Grund zu suchen oder dergleichen. Denn das wäre dann tatsächlich wieder die genannte Behinderung des Verkehrs, die eine klassische "Nichteignung" des Fahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr aufzeigen würde.
Die TüV Richtlinie mit den 80mm Höhe und 110mm Breite eines Hindernisses, das überquert werden können sollte ist mir bekannt. Allerdings ist das, soweit ich weis, nur eine Vereinbarung zwischen TüV und Dekra, die sich darauf stützt, dass eine Expertenrunde sich auf eben dieses Maß geeinigt hat, richtig?
Es gab dafür wohl auch noch die Begründung, das zB. in Waschstraßen Lichtschrankenanlagen in eben 80mm Höhe angebracht sind und sonst nicht richtig funktionieren würden.
Ach ja, noch eins zum Thema Höhe: Bodenschwellen auf Straßen dürfen wohl bis zu 110mm hoch sein. Lasst euch das mal durch den Kopf gehen.
@Goran: Ich hatte bislang noch keine Zeit und Muße, die DIN Vorschriften zu bemühen, da ich diese natürlich nicht zu Hause vorrätig habe.
Leider muß ich einen Punkt ansprechen, der mir gerade aufstößt:
Wenn man nur einmal irgendwo Abbremsen muß (klassisches Beispiel ist ein Bahnübergang), wo jedes andere Fahrzeug mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für diese Straße problemlos fahren kann, hat man andere Verkehrsteilnehmer mindestens belästigt/behindert - vielleicht schon gefährdet.
§19StVO sagt dazu, dass man sich als Verkehrsteilnehmer einem Bahnübergang nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern darf, da Scheinenfahrzeuge Vorrang haben.http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/19-bahnuebergaenge
Das sagt eigentlich auch der gesunde Menschenverstand. Es gilt natürlich insbesondere bei unbeschränkten Bahnübergängen. Allerdings dürfen auch beschrankte Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (der Fahrlehrer spricht dabei von Schrittgeschwindigkeit) überfahren werden. Technik kann immer mal ausfallen und von einer 80T Lok möchte wohl niemand zermalmt werden. Ich bin mir hier aber sicher, dass Günter das genauso meinte und nur darauf hinweisen wollte, dass die Straße pro Fahrspur in der Regel 3m breit ist und nicht 6 um sich das Stück mit der geringsten Gleishöhe über Grund zu suchen oder dergleichen. Denn das wäre dann tatsächlich wieder die genannte Behinderung des Verkehrs, die eine klassische "Nichteignung" des Fahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr aufzeigen würde.
Die TüV Richtlinie mit den 80mm Höhe und 110mm Breite eines Hindernisses, das überquert werden können sollte ist mir bekannt. Allerdings ist das, soweit ich weis, nur eine Vereinbarung zwischen TüV und Dekra, die sich darauf stützt, dass eine Expertenrunde sich auf eben dieses Maß geeinigt hat, richtig?
Es gab dafür wohl auch noch die Begründung, das zB. in Waschstraßen Lichtschrankenanlagen in eben 80mm Höhe angebracht sind und sonst nicht richtig funktionieren würden.
Ach ja, noch eins zum Thema Höhe: Bodenschwellen auf Straßen dürfen wohl bis zu 110mm hoch sein. Lasst euch das mal durch den Kopf gehen.
@Goran: Ich hatte bislang noch keine Zeit und Muße, die DIN Vorschriften zu bemühen, da ich diese natürlich nicht zu Hause vorrätig habe.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Moin Moin,
wer ist den Goran????
Ich heiße Alex und nicht Goran!!!!Ist aber kein Problem Stephan.
So zu den Punkt das die Schweller nen höhe von 80mm und ne 110mm breite haben dürfen,ist auch nicht ganz richtig.Mit der DIN nr habe ich mich geirrt,aber ich suche die noch raus.
Die Schweller sind in manchen Bundesländern nicht mehr zulässig,da sogar Serienfahrzeuge da hängen bleiben können und es schon einige Gerichtsurteile gab,wo die Gemeinden diese Stopper entfernen mussten.Das zu diesen Thema.
Das Oben genannte Richtline(Merkblatt),ist aber kein Gesetz,das nurmal als Info.Viele Prüfer klammern sich da dran.
Es gibt in Deutschland,kein richtig gültiges Gesetz in Punkto Tieferlegung.Es gibt ein paar andere Gesetzesteile,wo drinne steht das diverse Punkte eingehalten werden müssen(Nrschild höhe,Lichtaustrittskante etc)aber es gibt kein genaues Gesetz.
Ich habe mich jetzt vor meinen Urlaub nochmal recht lange über diesen Punkt unterhalten und der hat mir ebenfalls gesagt,das es kein Gesetz gibt,das es genaustens bestimmt.
Das Merkblatt ist ne Richtlinie,an der sich die Prüfer "orientieren" sollen.
Der Prüfer mit dem ich das besprochen habe,hat mir dieses Schwarz auf weiß bzw in seinen Rechner gezeigt,was für Punkte er beachten muss.
Er macht das jetzt schon seit über 25 Jahren und der hat schon viel gesehen.
Seine Aussage war:"Du musst min 3cm zu einem festen Punkt deiner Karosse bis zum Boden haben und deine NRSchild höhe einhalten und deine Lichtaustrittskante!!!!"
Die 3 cm muss voll eingefedert sein,das ist der einzige Punkt.
Den mancher Ferrari oder andere Sportwagenhersteller,stellen Fahrzeuge her,die genau diese Punkte gerade einhalten!!!
So und nun bitte wieder zurück zum Thema.Und bitte auch Sachlich und höfflich bleiben.
Schönen Tag noch zusammen.
wer ist den Goran????
Ich heiße Alex und nicht Goran!!!!Ist aber kein Problem Stephan.
So zu den Punkt das die Schweller nen höhe von 80mm und ne 110mm breite haben dürfen,ist auch nicht ganz richtig.Mit der DIN nr habe ich mich geirrt,aber ich suche die noch raus.
Die Schweller sind in manchen Bundesländern nicht mehr zulässig,da sogar Serienfahrzeuge da hängen bleiben können und es schon einige Gerichtsurteile gab,wo die Gemeinden diese Stopper entfernen mussten.Das zu diesen Thema.
Das Oben genannte Richtline(Merkblatt),ist aber kein Gesetz,das nurmal als Info.Viele Prüfer klammern sich da dran.
Es gibt in Deutschland,kein richtig gültiges Gesetz in Punkto Tieferlegung.Es gibt ein paar andere Gesetzesteile,wo drinne steht das diverse Punkte eingehalten werden müssen(Nrschild höhe,Lichtaustrittskante etc)aber es gibt kein genaues Gesetz.
Ich habe mich jetzt vor meinen Urlaub nochmal recht lange über diesen Punkt unterhalten und der hat mir ebenfalls gesagt,das es kein Gesetz gibt,das es genaustens bestimmt.
Das Merkblatt ist ne Richtlinie,an der sich die Prüfer "orientieren" sollen.
Der Prüfer mit dem ich das besprochen habe,hat mir dieses Schwarz auf weiß bzw in seinen Rechner gezeigt,was für Punkte er beachten muss.
Er macht das jetzt schon seit über 25 Jahren und der hat schon viel gesehen.
Seine Aussage war:"Du musst min 3cm zu einem festen Punkt deiner Karosse bis zum Boden haben und deine NRSchild höhe einhalten und deine Lichtaustrittskante!!!!"
Die 3 cm muss voll eingefedert sein,das ist der einzige Punkt.
Den mancher Ferrari oder andere Sportwagenhersteller,stellen Fahrzeuge her,die genau diese Punkte gerade einhalten!!!
So und nun bitte wieder zurück zum Thema.Und bitte auch Sachlich und höfflich bleiben.
Schönen Tag noch zusammen.
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- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Hallo Alex,
da habe ich Dich wohl mit jemandem verwechselt, sorry.
Ja, dass es eine Richtlinie ist, ist mir klar. Es ging mir auch nicht dadrum. Vielmehr wichtig sind die Vorschriften, die in der DIN stehen, auch wenn sie für mich nicht bindend sind. Wenn Du das raussuchen kannst, wäre das schon toll. Kannst uns dann ja mal aufklären. In der Beurteilung von Verkehrtauglichkeit vor Ort muß man schließlich irgendwelche Dinge als Handhabe hernehmen, wenn sich schon der Gesetzgeber nicht rührt. Daher werden (und so wird es auf Techniklehrgängen vermittelt) die Straßenbauvorschriften als Hilfsmittel herangezogen. Natürlich ist sich jeder bewußt, dass dies kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie ist. Natürlich unterliegt auch das polzeiliche Handeln in seiner Orientierung der Rechtsprechung. Irgendwoher muß ja die Handlungssicherheit kommen.
Daher ist es auch durchaus so, dass manche Urteile durchaus als Grundlage polizeilichen Handelns heran gezogen werden.
Wenn Du nun die Dinvorschriften für den Straßenbau heraus suchen willst, dann schau bitte vor allem nach denen, in denen beschrieben ist, wie die Ausführung entsprechender Hindernisse in Straßen ist, in denen gerade gebaut wird, die aber trotzdem befahren werden dürfen. Genau daraus resultierte, wenn ich mich recht entsinne, die Regel mit den 60mm.
Ums nochmal auf den Punkt zu bringen: Wenn Polizist A hinter Verkehrteilnehmer B hinterherfährt und feststellt, dass dieser mehr mit dem Lesen der Straße und dem Ausweichen vor "Hindernissen" auf der Fahrbahn beschäftigt ist, als seine Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmen zu können, ist dies kontrollwürdig und lässt schon vermuten, dass eine uneingeschränkte Teilnahmetauglichkeit das Fahrzeugs am Straßenverkehr nicht gegeben sein könnte. Ich denke, das leuchtet ein, oder? Dabei ist es mir dann letztlich auch egal, ob es 3, 6 oder 8cm sind.
Allerdings muß es natürlich eine gewisse Handlungssicherheit geben. Polizeibeamte sind natürlich NICHT daran gebunden, was ein TüV Prüfer entscheidet.
Beispiel: LKW Fahrer Vladislaus fährt einen LKW, der vor 15 Jahren von Deutschland nach Polen verkauft wurde. Er fährt diesen allerdings für eine weißrussische Firma, die diesen LKW vor 2 Jahren aus Polen erstehen konnte, weil er dort mangels Verkehrstauglichkeit verkauft wurde. Dieser LKW wurde nun notdürftig wieder in Schuß gebracht. Er fährt also fröhlich und nichts böses ahnend so vor sich hin und wird auf der A2 von Kontrollbeamten S angehalten. Dieser stellt nun mehrere Mängel fest, insgesamt vlt so 10, die alle für sich nicht so schwerwiegend sind, dass sie zur sofortigen "Stillegung" beim TüV führen würden. Aufgrund der Gesamtheit der Mängel entscheidet der Sachverständige vor Ort aber, dass die Weiterfahrt sehr wohl untersagt wird, weil durch die Häufung der Mängel eine weitere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr erlaubt werden kann. Der LKW wird sicher gestellt und auf ein Sicherstellungsgelände verbracht, wo er bis zur Behebung aller Mängel stehen bleiben muß. (Das Beispiel war aus dem Leben gegriffen)
Ich will damit nur sagen, dass der Beamte vor Ort sich nicht nur daran halten muß, was ein Sachverständiger auf der Hebebühne gutachterlich feststellen würde, sondern die Situation vor Ort beurteilen muß, wo sie sich häufig anders darstellt. Das Beispiel oben mit dem Bahnübergang zählt auch dazu. Ich kann Dir auf meiner Fahrstrecke von Braunschweig nach Dessau 2 Bahnübergänge zwischen Calbe und Aken zeigen, die Du mit 3cm Bodenfreiheit defintiv NICHT überqueren kannst. Bleibt ein Fahrzeug dort aufgrund Bodenfreiheit hängen, ist es zu tief. Punkt.
Ok, wieder zurück zum Thema.
Wie gesagt, im Netz findet man Empfehlungen zum Sturz zwischen 0° und -2°. Ich persönlich fahre -0°28'. Das ist eine durchaus gut fahrbare Einstellung.
da habe ich Dich wohl mit jemandem verwechselt, sorry.
Ja, dass es eine Richtlinie ist, ist mir klar. Es ging mir auch nicht dadrum. Vielmehr wichtig sind die Vorschriften, die in der DIN stehen, auch wenn sie für mich nicht bindend sind. Wenn Du das raussuchen kannst, wäre das schon toll. Kannst uns dann ja mal aufklären. In der Beurteilung von Verkehrtauglichkeit vor Ort muß man schließlich irgendwelche Dinge als Handhabe hernehmen, wenn sich schon der Gesetzgeber nicht rührt. Daher werden (und so wird es auf Techniklehrgängen vermittelt) die Straßenbauvorschriften als Hilfsmittel herangezogen. Natürlich ist sich jeder bewußt, dass dies kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie ist. Natürlich unterliegt auch das polzeiliche Handeln in seiner Orientierung der Rechtsprechung. Irgendwoher muß ja die Handlungssicherheit kommen.
Daher ist es auch durchaus so, dass manche Urteile durchaus als Grundlage polizeilichen Handelns heran gezogen werden.
Wenn Du nun die Dinvorschriften für den Straßenbau heraus suchen willst, dann schau bitte vor allem nach denen, in denen beschrieben ist, wie die Ausführung entsprechender Hindernisse in Straßen ist, in denen gerade gebaut wird, die aber trotzdem befahren werden dürfen. Genau daraus resultierte, wenn ich mich recht entsinne, die Regel mit den 60mm.
Ums nochmal auf den Punkt zu bringen: Wenn Polizist A hinter Verkehrteilnehmer B hinterherfährt und feststellt, dass dieser mehr mit dem Lesen der Straße und dem Ausweichen vor "Hindernissen" auf der Fahrbahn beschäftigt ist, als seine Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmen zu können, ist dies kontrollwürdig und lässt schon vermuten, dass eine uneingeschränkte Teilnahmetauglichkeit das Fahrzeugs am Straßenverkehr nicht gegeben sein könnte. Ich denke, das leuchtet ein, oder? Dabei ist es mir dann letztlich auch egal, ob es 3, 6 oder 8cm sind.
Allerdings muß es natürlich eine gewisse Handlungssicherheit geben. Polizeibeamte sind natürlich NICHT daran gebunden, was ein TüV Prüfer entscheidet.
Beispiel: LKW Fahrer Vladislaus fährt einen LKW, der vor 15 Jahren von Deutschland nach Polen verkauft wurde. Er fährt diesen allerdings für eine weißrussische Firma, die diesen LKW vor 2 Jahren aus Polen erstehen konnte, weil er dort mangels Verkehrstauglichkeit verkauft wurde. Dieser LKW wurde nun notdürftig wieder in Schuß gebracht. Er fährt also fröhlich und nichts böses ahnend so vor sich hin und wird auf der A2 von Kontrollbeamten S angehalten. Dieser stellt nun mehrere Mängel fest, insgesamt vlt so 10, die alle für sich nicht so schwerwiegend sind, dass sie zur sofortigen "Stillegung" beim TüV führen würden. Aufgrund der Gesamtheit der Mängel entscheidet der Sachverständige vor Ort aber, dass die Weiterfahrt sehr wohl untersagt wird, weil durch die Häufung der Mängel eine weitere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr erlaubt werden kann. Der LKW wird sicher gestellt und auf ein Sicherstellungsgelände verbracht, wo er bis zur Behebung aller Mängel stehen bleiben muß. (Das Beispiel war aus dem Leben gegriffen)
Ich will damit nur sagen, dass der Beamte vor Ort sich nicht nur daran halten muß, was ein Sachverständiger auf der Hebebühne gutachterlich feststellen würde, sondern die Situation vor Ort beurteilen muß, wo sie sich häufig anders darstellt. Das Beispiel oben mit dem Bahnübergang zählt auch dazu. Ich kann Dir auf meiner Fahrstrecke von Braunschweig nach Dessau 2 Bahnübergänge zwischen Calbe und Aken zeigen, die Du mit 3cm Bodenfreiheit defintiv NICHT überqueren kannst. Bleibt ein Fahrzeug dort aufgrund Bodenfreiheit hängen, ist es zu tief. Punkt.
Ok, wieder zurück zum Thema.
Wie gesagt, im Netz findet man Empfehlungen zum Sturz zwischen 0° und -2°. Ich persönlich fahre -0°28'. Das ist eine durchaus gut fahrbare Einstellung.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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OSLer
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Stephan L. hat geschrieben:Polizeibeamte sind natürlich NICHT daran gebunden, was ein TüV Prüfer entscheidet.
Und genau das dürfte nicht sein. Wenn der TÜV / die DEKRA sagt, das Fahrzeug entspricht den Richtlinien/Gesetzen etc. und ist ok und trägt das so ein, dann hat da kein Polizist was anderes zu meinen.
Momentan wird das jedoch z.B. an der Nordschleife bzw. in deren Umkreis genau gegenteilig praktiziert.
Da werden Eintragungen einfach erstmal angezweifelt und der Halter, welcher sich um die korrekte Abnahme und Erfüllung aller gesetzlichen Notwendigkeiten bemüht hat, ist erstmal der Dumme und hat die Rennerei.
Sowas ist vollkommen inakzeptabel.
Wozu soll man sich die Mühe mit den ganzen Abnahmen denn dann überhaupt noch machen, wenn jeder Polizist meint, er wisse es besser?
Gruss
Lars
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Genau da liegt der Witz. Wir wissen hier doch wohl alle, dass es solche und solche Prüfer gibt. Letztlich ist nur entscheidend, was der Richter entscheidet. Eingetragen wird viel und nicht alles ist richtig so, wie es in den Papieren steht. Der Fahrzeugführer ist natürlich "gutgläubig" und verlässt sich auf das eingetragene. Er wäre ja auch schön dumm, wenn er etwas anderes äußert. Dadurch ist natürlich dann der dran, der es eingetragen hat. Deshalb gibt es zwar inzwischen weniger Prüfer, die Mauschelabnahmen machen, aber es gibt sie durchaus noch. Und genau das ist der Punkt.
Für eine Gerichtsverhandlung gibts im Zweifel ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter und diese kann so oder so ausfallen. Wenn immer alles ok wäre, was eingetragen ist, würde man keine Kontrollen mehr machen müssen. Ansonsten: Bei zB. Gewindefahrwerken ist eine Minmalhöhe schon in der Einbau und Prüfanleitung vorgegeben. Darin steht ganz klar, in welchen Bereichen das Federverhalten geprüft wurde. Dreht man das Fahrzeug weiter herunter, ist man nicht mehr innerhalb des geprüften Bereichs (indem man übrigens auch nur eine Eintragung bekommen dürfte) und die BE ist erloschen. Schaut euch an, wie die Zulassungsbestimmungen von Fahrwerken sind und ihr wisst, das es so ist. Vor Ort reicht dabei aus, dass der Beamte den Verdacht hat, das etwas ganz und gar nicht passt. Ich meine, wir können das hier noch über 10 Seiten diskutieren (wie gerade bei einer ähnlichen Sache im Z1000Forum, da gehts um DB Eater). Viel weiter kommen wir in der Diskussion dabei aber nicht.
Für eine Gerichtsverhandlung gibts im Zweifel ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter und diese kann so oder so ausfallen. Wenn immer alles ok wäre, was eingetragen ist, würde man keine Kontrollen mehr machen müssen. Ansonsten: Bei zB. Gewindefahrwerken ist eine Minmalhöhe schon in der Einbau und Prüfanleitung vorgegeben. Darin steht ganz klar, in welchen Bereichen das Federverhalten geprüft wurde. Dreht man das Fahrzeug weiter herunter, ist man nicht mehr innerhalb des geprüften Bereichs (indem man übrigens auch nur eine Eintragung bekommen dürfte) und die BE ist erloschen. Schaut euch an, wie die Zulassungsbestimmungen von Fahrwerken sind und ihr wisst, das es so ist. Vor Ort reicht dabei aus, dass der Beamte den Verdacht hat, das etwas ganz und gar nicht passt. Ich meine, wir können das hier noch über 10 Seiten diskutieren (wie gerade bei einer ähnlichen Sache im Z1000Forum, da gehts um DB Eater). Viel weiter kommen wir in der Diskussion dabei aber nicht.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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Stephan
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OSLer
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Mauschelabnahmen kann man ja auch gern mal anzweifeln, diese fallen ja einem halbwegs geschulten Polizisten meist schon auf den ersten Blick auf.
Aber doch bitte nicht generell fast alle Eintragungen bemängeln, so wie es an der Schleife der Fall ist, da werden sogar serienmäßige Verspoilerungen und Felgen moniert.
Und seit wann ist der Richter Ingenieur und geprüfter Sachverständiger? Wieso benötigt man überhaupt einen Richter für derlei Angelegenheiten?
Und weshalb sind selbst die relevanten Gesetze (von Richtlinien noch gar nicht zu reden) teils nicht exakt formuliert, wenn es doch ach so wichtig ist?
Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...
Aber doch bitte nicht generell fast alle Eintragungen bemängeln, so wie es an der Schleife der Fall ist, da werden sogar serienmäßige Verspoilerungen und Felgen moniert.
Und seit wann ist der Richter Ingenieur und geprüfter Sachverständiger? Wieso benötigt man überhaupt einen Richter für derlei Angelegenheiten?
Und weshalb sind selbst die relevanten Gesetze (von Richtlinien noch gar nicht zu reden) teils nicht exakt formuliert, wenn es doch ach so wichtig ist?
Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...
- Stephan
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Tja, weil Recht mündlich und im Einzelfall entschieden wird. Einen Richter benötigt man nur, wenn der Betroffene meint, klagen zu wollen. Aber das weist Du ja sicher selbst.
Ich habe keine Ahnung, was am Nürburgring los ist. Aber das ist auch nicht der Bereich, indem ich schon jemals war. Daher kann ich dazu nix sagen. Da Du von offensichtlichen Sachen sprichst: Genau diese meine ich hier auch nur.
Ich habe keine Ahnung, was am Nürburgring los ist. Aber das ist auch nicht der Bereich, indem ich schon jemals war. Daher kann ich dazu nix sagen. Da Du von offensichtlichen Sachen sprichst: Genau diese meine ich hier auch nur.
MfG,
Stephan
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OSLer
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Na ich hoffe doch immer auf eine schriftliche Urteilsbegründung. 
Zudem WILL der Betroffene nicht klagen sondern er MUSS, sofern ihm sein Recht auch wichtig ist. Das kanns aber nicht sein.
Und dazu kommt leider oftmals das Problem, daß man vor Gericht und auf hoher See in der Hand Gottes sein soll, und dieser mag ja bekanntlich Polizisten.
Gruss
Zudem WILL der Betroffene nicht klagen sondern er MUSS, sofern ihm sein Recht auch wichtig ist. Das kanns aber nicht sein.
Und dazu kommt leider oftmals das Problem, daß man vor Gericht und auf hoher See in der Hand Gottes sein soll, und dieser mag ja bekanntlich Polizisten.
Gruss
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i21b
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AW: Sturz einstellen- negativ??
Gleich vorweg, ich mag auch kein Fahrzeug fahren, welches extrem tief liegt, aber: Was soll daran verboten sein, wenn ein solches Fahrzeug an bestimmten Stellen (Bahnübergängen) nur 10km/h fährt um diese ohne Beschädigungen zu überqueren. Klar nervt das, aber es gibt auch Fahrzeuge die Bauartbedingt nur 6km/h fahren dürfen. Diese dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. Das nerft genau so, ist aber völlig legal. Warum sollte also daraus ein Tatbestand werden, welcher das Fahrzeug als nicht verkehrstüchtig deklariert. In diesem Fall genügt das Fahrzeug halt nur noch den absoluten Mindestanforderungen der STVO.
Klar ist das ein Verschlechterung der Fahreigenschaften, aber:
Bei einem normalen Fahrzeug kann ich die 3. Bremsleuchte des 2. KFZ vor mir sehen. Nutze ich jetzt Tönungsfolie, ist das nicht mehr möglich. Das ist auch eine Verschlechterung und trotzdem legal. Klar bei einem LKW oder Kleintransporter vor mir kann ich ja auch nix sehen.
Und wenn wir beim Thema Scheibenfolie sind, die darf nicht mit unter den Gummi geklebt werden, weil die Scheibe sonst nur noch schwer zu entfernen ist. Was soll der Blödsinn, genau das will ich haben, damit erhöhe ich den Einbruchschutz ungemein. Ja klar bei einem Unfall ist mehr Kraft nötig um in den Innenraum zu kommen. Aber wenn ich mein Auto mit Panzerglas ausstatten lasse, da ist das auch kein Thema und völlig legal.
Und das Thema 3. Bremsleuchte... aber lassen wir das...
Klar ist das ein Verschlechterung der Fahreigenschaften, aber:
Bei einem normalen Fahrzeug kann ich die 3. Bremsleuchte des 2. KFZ vor mir sehen. Nutze ich jetzt Tönungsfolie, ist das nicht mehr möglich. Das ist auch eine Verschlechterung und trotzdem legal. Klar bei einem LKW oder Kleintransporter vor mir kann ich ja auch nix sehen.
Und wenn wir beim Thema Scheibenfolie sind, die darf nicht mit unter den Gummi geklebt werden, weil die Scheibe sonst nur noch schwer zu entfernen ist. Was soll der Blödsinn, genau das will ich haben, damit erhöhe ich den Einbruchschutz ungemein. Ja klar bei einem Unfall ist mehr Kraft nötig um in den Innenraum zu kommen. Aber wenn ich mein Auto mit Panzerglas ausstatten lasse, da ist das auch kein Thema und völlig legal.
Und das Thema 3. Bremsleuchte... aber lassen wir das...
