Folterknecht hat geschrieben:soll der dieb jemanden anzeigen : "ich wollte seine räder klauen dabei habe ich mich vergiftet" höhö ...
genau so wird es laufen und wenn dir nachgewiesen wird, dass du das Gift angebracht hast darfst du dein Leben lang für die Schäden des Diebes zahlen. Der Tatbestand "Felgendiebstahl" gerät dabei in den Hintergrund, da die schwere der vorsätzlichen Vergiftung schwerer wiegt.
Ich habe sowas alles schon erlebt, ein Einbrecher bewegt sich auf einem eingezäunten Privatgelände um Gegegstände zu entwenden, beim Verlassen des Geländes stürzt er vom Zaun und bricht sich ein Bein. Der Eigentümer des Geländes wurde voll zur Rechenschafft gezogen und musste dem Einbrecher Schadensersatz zahlen. Genauso läuft es, wenn du einen Wachhund hast und dieser den Einbrecher beißt, Warnschilder bringen nur sehr bedingt was.
Und von Polizei oder Gericht brauchst du keine Hilfe erwarten, da kannst du lange warten.