Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

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COB
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von COB »

Meint hier einer wirklich, dass die Deutschen im Bereich Regelungs- und Reglementierungswut noch von einer anderen Nation übertroffen werden können ?

Ich halte das für ein ziemliches Gerücht. Hier dürften wir absolute Weltmeister sein.

Wobei ich die Klagefreudigkeit der US-Amerikaner und die dabei zT ins Feld geführten Gründe auch mit erheblicher Belustigung zur Kenntnis nehme. :cool:
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addl
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von addl »

Natürlich hat diese "Regulierungswut" ihren Sinn und ich bin froh, dass wir hier damit leben... auch wenn sie im Einzelfall störend sein kann. Eine Regel ist nur ein als sinnvoll erachtetes Verhalten, um ein bestimmte Ereignis herbeizuführen oder zu vermeiden. Wenn mit diesen Regeln 80% aller Fälle den gewünschten Effekt haben, hat sie sich schon gelohnt, denn dann ist es besser, als wenn jeder selbst entscheidet. Die 20% bei denen die Regel nicht greift oder die sie sowieso erfüllen haben halt Pech.

Mir ist es lieber, dass alle zum TÜV müssen, als wenn es jeder selber entscheidet. Auch wenn ich es eigentlich nciht müsste, da meine Autos sowieso besser gepfelgt sind als der TÜV prüft, nehme ich diesen Stress und Kosten gerne auf mich, sodass Hinz und Kunz auch geprüft werden und ggf. reparieren lassen müssen... sonst hätten wir bei den Millionen von Autos bei der Verkehrsdichte ziemliche Probleme.

Jede Ausbildung ist auch nur eine Regel... wenn "er" dieses und jenes gelernt hat (geprüft wurde), darf er "das" tun... vorher nciht. Klar kann im Einzelfall irgendjemand Karies besser ausbohren als ein ausgebildeter Zahnarzt, aber mit erheblich größerer Wahrscheinlichkeit funktioniert es bei einem echten (geprüften) Arzt nunmal besser.

Zum Prüfsiegel: Die Einhaltung einer Norm, also die Erfüllung der Vorschriften, ist kein Freibrief und schützt vor Strafe NICHT. Der Umkehrschluß ist schon eher eindeutig, da man bei Nichteinhaltung der Vorschriften zu 100% schuldig ist, da man als "allgemein sinnvoll geltendes Verhalten" ignoriert hat.
In Deutschland ist es in der Haftung immernoch so, dass das "was berechtigterweise zu erwarten ist" auch bewertet wird. Wenn also jemand ein TÜV-Stempel hat, ist das keine Narrenfreiheit, sondern nur die Bestätigung, dass er die geltenden Regeln befolgt hat. Wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, das man "berechtigterweise erwarten darf, dass er den Mangel hätte wissen können" (weil z. B. offensichtlich gefährlich oder Betrug oder in den Medien bekannt), dann ist er drann, egal ob Stempel oder nciht. Prüfer sind auch nur Menschen, übersehen Dinge und wissen nicht alles, daher entbindet das nicht von der eigenen Verantwortung... zumindest im Haftungsrecht.
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COB
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von COB »

addl hat geschrieben: Natürlich hat diese "Regulierungswut" ihren Sinn und ich bin froh, dass wir hier damit leben...

daher entbindet das nicht von der eigenen Verantwortung... zumindest im Haftungsrecht.

Das beisst sich dann aber irgendwo.

Entweder ich gebe Verantwortung an den Einzelnen oder ich reguliere sein Leben, aber ncith heute hüh, morgen hott. Generell stelle ich nicht jede Regel in abrede oder zweifle sie an, dan hätten wir Anarchie, aber ich halte es trotzdem an einigen Stellen bei weitem übertrieben, was Vater Staat so treibt. Das bezieht sich nicht nur aufs Automobil. Bsp: Wieso muss zB ein Taxi elfenbeinweiss sein ? Eine völlig nutzlose Regel. Einerseits reden und fordern viele/alle mehr persönliche Freiheit und weniger Staat und auf der anderen Seite, wenns gerade passt, schreien sie nach mehr Gesetz und Regeln. Ja was denn nun ?

Um nochmal die Kurve zum TÜV zu kriegen, in einigen (auch europ.) Ländern (UK, F, USA zB) gibts das gar nicht/eingeschränkt, und trotzdem herrscht dort nicht Daueralarm wegen Unfällen mit total verlumperten Kisten. Denn im Gegenzug gibts fette Strafen, wenn man mit einem nicht verkehrssicheren Kfz unterwegs ist, erst recht, wenn man damit einen anderen verunfallt, um den Halter zu erziehen. Schonmal in USA nen Ticket für defektes RüLi bekommen ? Da fällste vom Glauben ab.
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ChrisGT2
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von ChrisGT2 »

Generell gilt, man sollte immer ganz genau prüfen, was man sich da einbaut.

Es gibt ja seit ner Weile diese Devil Eyes mit den TFL-Leisten .
Diese werden allerdings nicht als TagFahrLicht-Leisten verkauft, sondern als Standlicht-LEDs. Daher braucht man auch kein Steuergerät.

Richtige TFL-Leuchten werden nämlich etwas anders gehandhabt. Zum einen werden sie mit der Zündung aktiviert und gedimmt, wenn man die Scheinwerfer einschaltet. Genauso werden sie noch weiter runtergedimmt, wenn man blinkt. Ansonsten könnte es zu Problemen führen, wie die neuen VW mit den Blinkern im Bremslichtkreis, serienmäßig haben.

Auch bei den E-Prüfzeichen sollte man sich genauer schlau machen!
Hinten gibt es zwar weniger Probleme, aber wenn man dort keine Reflektoren mehr hat, darf man Wohl oder Übel nachrüsten!

Vorne gibt es weitaus mehr Probleme. Nur weil die eBay-Scheinwerfer alle nen E-Prüfzeichen haben, heisst das nicht, dass sie zulässig auf deutschen Strassen sind. Ganz im Gegenteil! Ohne Leuchtweitenregulierung fliegen die meisten Fahrzeuge hier auch durch den TÜV. Bei einigen Modellen kann man zwar die Serien-LWR nachrüsten, aber viele haben nicht einmal die Vorrichtung dafür.

Und heutzutage kann keiner mehr kommen und sagen, dass er das nicht gewusst hat! Wer angehalten wird und es auf Dummfang probiert hat mittlerweile keine Chance mehr.


Nachrüstkits für Xenon sind natürlich genauso illegal. Ich kenne zwar einige, die damit ohne Probleme rumfahren, aber viele haben auch Probleme mit diesen Teilen. Zum Einen wegen der Qualität und zum anderen natürlich auch mit den Herren in Grün-Weiss/Grün-Blau.

Die Nachrüstung der SWR und aLWR machen das Ganze ja noch lange nicht legal!
Und wer sich den Preis anschaut, zu den Originalescheinwerfern, wird sich doch wirklich mal Fragen müssen, warum hier Welten Unterschied sind!
Bei meinem Modell kostet nen Nachrüstsatz mal eben nen bissl mehr als €100. 1 Original-Xenon-Scheinwerfer ohne Kabelbaum, ohne Steuerteil, ohne Vorschaltmodule, ohne Sensorik, kostet über €800 und das für nur einen einzigen Scheinwerfer!

Wenn irgendetwas weniger als die Hälfte kostet, sollte man immer besonders aufmerksam sein! Egal was es ist!

Generell gilt eben nicht, dass ein E-Prüfzeichen auch automatisch eine Zulassung mit sich bringt! Das kann man drehen und wenden, wie man möchte, aber hier in Deutschland gilt eben etwas Anderes!

In Deutschland ist nunmal ab nem bestimmten Baujahr eine Leuchtweitenregulierung Pflicht! Wer sich ein Scheinwerfer zulegt, der zwar ein E-Prüfzeichen hat, aber keine LWR mehr besitzt und diese auch nicht nachgerüstet werden kann, so ist dieser Scheinwerfer einfach nicht mehr für den deutschen Strassenverkehr zulässig.

Das diese Scheinwerfer trotzdem auf den Markt kommen liegt daran, dass einige eben diese Exportscheinwerfer sehr günstig einkaufen und mit dem E-Prüfzeichen werben und meinen, dass es zulassungfrei ist. Sofern man die LWR auch dabei hat, ist es kein Ding. Sofern man die LWR nachrüsten kann, ist das auch kein Problem. Aber wenn nicht einmal die Vorrichtung dafür vorhanden ist, wie bei sehr vielen angebotenen Scheinwerfern in der Bucht oder irgendwelchen dubiosen Onlineshops, dann sind diese hier in Deutschland nicht zulässig.

je blauer des xenon wird bzw je mehr es dann ins lila geht desto auffälliger ist es.. serienxenon hat so meist um 5000k während die meisten aber 6 bis8000k einbauen was dann natürlich auffällt

Also immer fein darauf achten, dass ein E-Prüfzeichen vorhanden ist und die Leuchtweitenregulierung integriert oder mittels Original-LWR bestückt werden kann. Ansonsten zahlt Ihr schön Lehrgeld!

und zu den Leuten vom Grünflächenverein, auch wenn man in den Verkehrskontrollen Glück hatte, enscheiden tut der Tüv nicht die Polizei. Die Herren irren sich öfters als man denkt. Mir wollten Sie mal mein Auto stilllegen, weil in meinem Schein Stand N.I.V und mir der Grünflächenbeauftragte erzählen wollte das heißt Nicht in Verbindung (Fahrwerk,Dinstanzscheiben,Felgen und Bereifung) und nachdem ich meine Werkstatt angerufen habe um dem netten Herrn ein Gespräch mit dem TüV Prüfer aufgedückt habe er darauf hingewiesen wurde, das es "NUR IN Verbindung" heißen soll.

2.Bei meinem damaligen Audi 80 Coupe GT, stoß ihnen die schwarzen Rückleuchten ins Auge, er musste auch erst darauf hingewiesen werden, das es ab Werk war und nicht nachgerüstet.

3. Bei einem Freund Scirocco 16v Hatte sie was dagegen das er ein Dachfenster hatte, was ab Werk drin war aber nicht für den Polizisten und deshalb eingetragungspflichtig sei.

und so weiter....

Es gibt schon dolle Vereine
Mfg
250 - Bei Nässe

Der frühe Vogel kann mich mal... :hihi:

Jage nicht, was du nicht TÖTEN kannst!
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Krische
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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Beitrag von Krische »

COB hat geschrieben:Das beisst sich dann aber irgendwo.

Entweder ich gebe Verantwortung an den Einzelnen oder ich reguliere sein Leben, aber ncith heute hüh, morgen hott. Generell stelle ich nicht jede Regel in abrede oder zweifle sie an, dan hätten wir Anarchie, aber ich halte es trotzdem an einigen Stellen bei weitem übertrieben, was Vater Staat so treibt. Das bezieht sich nicht nur aufs Automobil. Bsp: Wieso muss zB ein Taxi elfenbeinweiss sein ? Eine völlig nutzlose Regel. Einerseits reden und fordern viele/alle mehr persönliche Freiheit und weniger Staat und auf der anderen Seite, wenns gerade passt, schreien sie nach mehr Gesetz und Regeln. Ja was denn nun ?

Um nochmal die Kurve zum TÜV zu kriegen, in einigen (auch europ.) Ländern (UK, F, USA zB) gibts das gar nicht/eingeschränkt, und trotzdem herrscht dort nicht Daueralarm wegen Unfällen mit total verlumperten Kisten. Denn im Gegenzug gibts fette Strafen, wenn man mit einem nicht verkehrssicheren Kfz unterwegs ist, erst recht, wenn man damit einen anderen verunfallt, um den Halter zu erziehen. Schonmal in USA nen Ticket für defektes RüLi bekommen ? Da fällste vom Glauben ab.
Also ich finde es besser, es gibt einen relativ hohen Standard bei der Verkehrssicherheit aller Fahrzeuge, auch wenn es lästig und teuer ist, als einen Unfall mit einem zu haben dem eine Strafe vielleicht s*****egal ist und deswegen seine Bremsen nicht erneuert... Was ich in den USA schon für Autos gesehen habe, da kriegt man als deutscher Autofahrer Gänsehaut. Bei einem Kumpel von mir ist der Rahmen des Autos beim fahren durch ein Schlagloch durchgebrochen. Hat vorher keinen interessiert, und das trotz 1x jährlicher Überprüfung, die es auch in den USA gibt... Aber die beschränkt sich halt auch auf die Funktion der Scheibenwischer und der Rücklichter. Dann lieber wie hier. Ist jedenfalls meine Meinung.

Gruß,
Krische
Sommer: 86er GTX

Winter: 90er Jetta 2 GL, Stilecht
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