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AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 16:17
von Mr.Burnout
sanni hat geschrieben:Naja in der Regel wird einfach selbst der Preis hochgeboten. Hier hat sich der Verkäufer ziemlich dämlich angestellt.
Leider wird das auch oft genug gemacht...korrekt laufende Auktionen werden immer weniger :kotz:

Aber das ist nunmal leider der Zeitgeist...austricksen und betrügen wo es nur geht...schmerzhafte, körperliche Folgen sind meist nicht zu befürchten, das I-Net ist ja soo schön anonym. Und wenn dann mal jemand über unser tolles Rechtssystem gegen diese Leute vorgeht haben die doch nur Minimalstrafen zu fürchten. Der Pranger, Peitsche, Brandmarkung und das Teeren/Federn sind ja leider abgeschafft worden :bang:

Gruß
Stefan

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 07:47
von christian_scirocco2
Seid wann ist ebay fair, egal ob für Käufer oder verkäufer?

Ebay ist einfach nur eine Geldmaschine für die Erfinder. Ich versteiger hier und da auch mal Sachen. Wenn man bedenkt das man teils 5-10% ! an Provision für ein kurzes Webhosting mit interener Suchmashcine bezahlt ist das schon heftig.
Zumal die Rechte für Käufer wie auch Verkäufer dort zeimlich beschnitten wurden, wie ihr schon schreibt um Schmu und vorallem Gebühren nicht so einfach umgehen zu können.

@Te

ganz ehrlich vergiß den Motor. Kalr ist es nicht fein das Angebot zu beenden und dann neu zu starten.
Aber!, die Auktion ist ja nicht ausgelaufen. Du weißt also überhaupt nicht ob du den Artikel überhaupt bekommen hättest und wenn ja zu welchem Preis. Ich habe auch schon AUktionen gehabt wo ich eine Stunde vor Ende bei 20-30 Euro Höchstbieter war und am ende lags bei über 150Euro.

Wie man da seine Energie und zeit mit verschwenden kann versteh ich nicht.

Gruß Chirstian

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:21
von kogafreund
christian_scirocco2 hat geschrieben: ...
Aber!, die Auktion ist ja nicht ausgelaufen. Du weißt also überhaupt nicht ob du den Artikel überhaupt bekommen hättest und wenn ja zu welchem Preis. ...
Wie man da seine Energie und zeit mit verschwenden kann versteh ich nicht.

Das ist nicht das Problem.
Wie hier schon ofter geschrieben bietet der Käufer bei ebay verbindlich einen Artikel an.
Dieses Angebot nimmt der Höchstbietende an, egal ob die Auktion nun schon zuende ist oder nicht.
Der Verkäufer kann sich dann nicht mehr ohne weiteres aussuchen, ob er den Artikel nun verkaufen will oder nicht.
Lies mal den von mir geposteten link.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:26
von Thommy
Ahoj,

so langsam kann ich deine/eure Situation nachvollziehen. Habe da gerad ein ähnliches Erlebnis.

Ich biete auf eine Auktion, bin leider nicht der Höchstbietende. Nach einer Zeit erhalte ich ein "Angebot an unterlegenen Bieter" und nehme es nach Rücksprache mit der Verkäuferin an. Drei Tage später bedankt sie sich bei mir und sagt, dass der erste Bieter die Teile nun doch nimmt.

Find ich schon etwas seltsam. Zumal auch ziemlich ärgerlich, da ich die Teile gern gehabt hätte und auch die Selbstabholung schon organisiert habe.

eBay und deren User :feuer:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 11:48
von jenssbk
Thommy hat geschrieben:Ahoj,

so langsam kann ich deine/eure Situation nachvollziehen. Habe da gerad ein ähnliches Erlebnis.

Ich biete auf eine Auktion, bin leider nicht der Höchstbietende. Nach einer Zeit erhalte ich ein "Angebot an unterlegenen Bieter" und nehme es nach Rücksprache mit der Verkäuferin an. Drei Tage später bedankt sie sich bei mir und sagt, dass der erste Bieter die Teile nun doch nimmt.

Find ich schon etwas seltsam. Zumal auch ziemlich ärgerlich, da ich die Teile gern gehabt hätte und auch die Selbstabholung schon organisiert habe.

eBay und deren User :feuer:

Hallo Thommy,

das ist ja noch ärgerlicher! :bang:

Aufgrund der Anonymität ist es aber so oder so schwierig bei Ebay und auch so gewollt! :crazy:

Wer sich mit dem "Risiko" nicht abfinden kann soll es eben lassen und die Nerven schonen! :zunge:

Gruß

Jens

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 18:24
von cxspark
@Thommy: Das Angebot an den Zweitbieter ist BINDEND, wenn du es eingehst. Du kannst es also einfordern.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 19:22
von Maggus
christian_scirocco2 hat geschrieben:Wie man da seine Energie und zeit mit verschwenden kann versteh ich nicht.

Also ich hab Zeit :grins:
Und wie Koga das schon erläutert hat ist das ja bereits mein Motor. Wie was wo wann gewesen wäre interresiert hierbei niemand. Der Kaufpreis für den Motor beträgt 10,80€ und daran ändert sich auch nichts mehr. Höchstens in die andere Richtung wenn der Kollege auch noch mein Anwalt löhnen darf.
Ich bleib auf jeden Fall dran.

@Tommy:Ich seh das wie Cxspark, wenn du das offiziel über Ebay als unterlegener Bieter gekauft hast muss der liefern.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 20:35
von Maggus
Update!
Nachdem meine Privatrechtschutz mir geschrieben hatte das sie den Fall nicht übernimmt :feuer: bin ich ne Runde in die Stadt.
Hab mir dann erst mal in der Versicherung Luft gemacht :kotz: , dann wurde mir gesagt das sei ein Fall für Verkehrsrechtschutz. Ja Klar, ich fahr ja auch auf dem Motor ohne Karroserie nach Hause :crazy: Aber tatsächlich, alle Teilekäufe die mit Autos zusammenhängen sind Sache der Verkehrsrechtschutz.
Das Lustige daran ist nun das ich die Verkehrsrechtschutz beim ADAC habe und die ohne SB. Also bekomme ich jetzt noch meine 150€ wieder zurück und gehe mit dem Klagen in die nächste Runde.
Verrückte Welt, jetzt erst mal nen :kaffee:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 20:47
von iroc16v
tztzt na das sind ja mal interessante neuigkeiten die du uns hast markus. wusste ich auch nicht das man beim erwerb von autoteilen in rechtsfragen den verkehrsrechtsschutz hinzu ziehen muss

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 9. Mär 2011, 17:28
von Maggus
So gaaanz langsam geht es weiter. Heute ist jetzt die Deckungszusage für die Gerichtliche 1.Instanz gekommen von der Rechtschutz gekommen.
Da alle Versuche das Ausergerichtlich zu klären ohne Erfolg blieben jetzt eben so!
Es wär klasse wenn ich den Motor oder die Kohle noch vor der Rente hab. :kaffee:

:wink: