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AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 05:41
von thorti2005
Hallo
Wie gesagt das ganze ist schon ca.4 Jahre her,wie es heute ausschaut weiß ich nicht es ändert sich ja ständig was.

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 14:08
von streets
53FR1 hat geschrieben:@S706:
Jupp, ich bin ein toller Typ. :hihi:
Punkt 1: Es ist normalerweise nicht möglich, einen Motor einzubauen, deren Abgaswerte schlechter sind als der Original verbaute, d.h. kein TÜV. ( In diesem Fred schreiben andere das dieses möglich ist, bezweifel aber, das dieses richtig ist oder aber ich habe keine Ahnung. :hihi: )
Punkt 2: Welches Baujahr hat Dein 2er? Der Motor, KB EG, 1,6ltr, 110 PS wurde bis ca 1982 in dem Scirocco 2 verbaut. Wenn Deiner jünger ist, bekommst Du diesen Motor auch nicht eingetragen weil man keinen älteren Motor mit anderem KB verbaut getüvt bekommt.
Punkt 3: Überdenke mal Deine geschriebene Ausdrucksweise, vielleicht dämmert es Dir dann. Wir sind hier ein Forum, meist alle nette Leute, die am PC ihre Tasten ausdruckstechnisch im Zaum halten können. Aber wie heisst es so schön: wie man in den Wald reinruft...................................... ;-)
Achso, noch watt, Flip Flop und Corradoscheinwerfer am 1er sind toll......................... :-) )
Das Bj. des Motors hat nichts mit der Eintragungsfähigkeit zu tun. Ein 86er PL bekommst du auch in einem 92er JH eingetragen.
Außerdem kannst du ja auch ATMs verbauen mit späteren Jahreszahlen auf dem Kopf, was dann? Es zählt eigentlich nur die Abgasnorm, oder vielleicht auch nicht bis Bj. 90.

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 17:53
von Ralle
Und wieder einmal wird versucht, jemand zu helfen und ihm mögliche Hürden im Vorfeld aufzuzeigen - und wieder einmal gibt es als Lohn dafür vom Fragesteller eine Ohrfeige. :applause:
Menschen, die sich seit Jahren mit dem Thema Kraftfahrzeugtechnik befassen haben keine Ahnung, weil sie auf Dinge hinweisen, die den Träumen der Fragesteller widersprechen.

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 18:06
von Aki
Ralle hat geschrieben: Menschen, die sich seit Jahren mit dem Thema Kraftfahrzeugtechnik befassen haben keine Ahnung, weil sie auf Dinge hinweisen, die den Träumen der Fragesteller widersprechen.
Leider sind das wahre Worte die du gerade nieder geschrieben hast. :respekt:

Gruß Aki

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 19:29
von 53FR1
streets hat geschrieben:Das Bj. des Motors hat nichts mit der Eintragungsfähigkeit zu tun. Ein 86er PL bekommst du auch in einem 92er JH eingetragen.
Außerdem kannst du ja auch ATMs verbauen mit späteren Jahreszahlen auf dem Kopf, was dann? Es zählt eigentlich nur die Abgasnorm, oder vielleicht auch nicht bis Bj. 90.
Tjo, das hab ich Ende der 80er im Bekanntenkreis anders miterlebt.
Wie ich im vorigem Post es mitgeteilt hatte, hatte es sich bei unserem hiesigem TÜV zugetragen mit der Aussage, älterer Motor mit anderem Kennbuchstaben, keine Abnahme.
Damals war ja noch nix mit Internet, also muss man ja einem Fachmann glauben schenken oder monatelang sich erkundigen.(Wozu man nach kurzer Zeit man natürlich keine Lust mehr hat :hihi: )

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 20:45
von cekey
Ach was die immer meinen

mir hat doch damals einer erzählen wollen ein ABF im Rocco geht nicht, nur Motore die da auch original drin waren

einen Tuner in´s Boot geholt, schon ist alles kein Problem mehr...

Die wolln hier unten beim Tüv einfach nix mit Privat zu tun haben, warum auch immer

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Do 6. Mär 2014, 23:14
von etos
53FR1 hat geschrieben:Tjo, das hab ich Ende der 80er im Bekanntenkreis anders miterlebt.
Wie ich im vorigem Post es mitgeteilt hatte, hatte es sich bei unserem hiesigem TÜV zugetragen mit der Aussage, älterer Motor mit anderem Kennbuchstaben, keine Abnahme.
jooh, das war bei uns auch so. (mag aber vom jeweilige Prüfer abhängen)

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 00:32
von COB
Weisst denn einer, ob es da in den Jahren verbindliche Regelungen gab ? Denn es ist idR kein Problem einen älteren Motor zu verwenden, solange damit die Schadstoffeinstufung des Empfänger-Autos nicht verschlechtert wird. Zumindest kenne ich das hierzulande, da wurden auch schon mal 90er Motoren (zT sogar aus anderen Modellen) in 92er Fahrzeuge eingebaut, mit DEKRA-Plazet, die ja bei uns zuständig ist.

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Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 01:41
von Black Thunder
Und es wird noch verwirrender. Ich hab mal zusammengesucht, seit wann die einzelnen Euro-Schadstoffnormen Gültigkeit haben. Da wird zwischen 2 Stichtagen unterschieden:

- Typprüfung - das ist ( wenn ich's richtig verstanden habe ) die Erstprüfung eines Fahrzeuges aus der bereits begonnenen Produktion. Es wird überprüft, ob das Fz.
konform zu den bestehenden EU-Normen ist. Nach der bestandenen Prüfung kann für den Fahrzeugtyp eine Typgenehmigung erteilt werden.
- Erstzulassung: das ist der Stichtag, ab dem ein Fahrzeug bei der Erstzulassung die entsprechende Norm zu erfüllen hat.

Wikipedia und mehrere andere Quellen sagen:

Euro 1: Typprüfung: 01.07.1992, Erstzulassung: 01.01.1993
Euro 2: Typprüfung: 01.01.1996, Erstzulassung: 01.01.1997
Euro 3: Typprüfung: 01.01.2000, Erstzulassung: 01.01.2001
Euro 4: Typprüfung: 01.01.2005, Erstzulassung: 01.01.2006
Euro 5: Typprüfung: 01.09.2009, Erstzulassung: 01.01.2011
Euro 6: Typprüfung: 01.09.2014, Erstzulassung: 01.01.2015 ( nur Diesel? Ist identisch zu Euro5, zusätzlich zur Partikelmasse aber eine max. Partikelanzahl vorgegeben )


Wenn unsere Interpretation stimmt, dass auf die jeweils bestehende Norm die bei der Erstzulassung gültig war, verschlechtert werden kann, könnten also theoretisch alle Roccos bis zum Erstzulassungstag 01.07.1992 auf einen Zustand ohne Katalysator zurückgerüstet werden, wenn sie danach noch im Rahmen der damalig gültigen ASU-Werte für diesen Motor liegen ?!? Demnach wäre es ( theoretisch ) wirklich möglich, z.B. einen JH mit Erstzulassung. bis zu besagtem Stichtag auf KR, DX, oder jede andere ältere Maschine aus nem Rocco umzubauen. Beim JH den KAT einfach rauszureißen wäre aber nicht möglich, da er die für den Fahrzeugtyp vorgeschriebenen werksseitigen Abgaswerte nicht mehr erreichen würde ???

Das wäre ja ein Ding (!), aber irgendwo steckt da garantiert ein Denk- oder Interpretationsfehler drin ?!

Also, die Sache lässt mir keine Ruhe ( ich weiß, ich bin mal wieder total gaga :freak: ). Ich glaub, ich werd den ADAC deswegen in den nächsten Tagen mal anschreiben.

Viele Grüße
Detlef

AW: Umbau von JH auf EG

Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:20
von COB
Eine Typprüfung ist wie der Name sagt, gemacht und gültig für den Typ, zB den 53B und wird mittels ABE des Fahrzeugs dokumentiert, der Typ hat erfolgreich bestanden. Sie wird nicht erstellt für ein explizites Exemplar, zB deine FIN. Mit dieser Typprüfung kann oder muss ab einem bestimmten Stichtag de Einhaltung der geforderte Abgasnormen nachgewiesen werden, heisst für eine mögliche EZ ab Tag XY muss eben ab dem Tag AB die Typprüfung inklusive der jeweiligen SSN vorliegen. Mehr steht da nicht. Das man damit alles vor dem Typprüf-Datum für zB die Euro 1 auch so umbauen kann, dass es diese nicht mehr einhält, könnte man annehmen und klingt auch vernünftig. Was nicht gefordert war, muss man nicht zwingend einhalten, alles vor dem Euro 1 Stichtag war quasi freiwillig und hieß ja auch nicht Euro 1, sondern G-Kat (US-Norm). Diese wurde erst im Zuge der Euro-Norm-Einführung äquivalent zu Euro 1 erklärt.