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AW: 88 Euro Rabatt bei Otto.de ab Einkaufwert 90,- Euro :D

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 10:10
von Stephan
Nein, es kam nur eine Mail, dass die Bestellung eingegangen ist. Damit ist die Bestellung ja aber nicht bestätigt und kein Kaufvertrag entstanden.

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 10:26
von LocoRocco
ich schmeiß mich weg.... Eine meiner Bestellungen ist grad angekommen!!!! Aber der Postmacker wollte das erst nicht aushändigen, weil in seinem Gerät steht, die Sendung wäre storniert worden. Leider war er Bulgare und konnte das nicht lesen :)

Rechnung liegt bei, Gutschein wurde abgezogen. Er wollte nicht mal ne Unterschrift haben :D :D

Wenn es so kommen sollte, dass er das bezahlen muss, werde ich die Ware natürlich zurückgeben.

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 11:16
von Buggyboy
´@Stephan :danke:

@loco :geil: erst rauschicken und dann stornieren? :hihi:

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 11:26
von LocoRocco
Das Versenden funktioniert wohl automatisch und als die entschieden haben, die Bestellungen einfach zu stornieren, war das wohl schon unterwegs :)

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 11:32
von Stephan
@Loco
Nun ist die Frage, ob durch Deine Annahme der Sendung vlt doch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein könnte und Du den vollen Betrag zahlen sollst, da der Gutschein ja für ungültig erklärt wurde.

Ich denke, Otto wird sich in diesem Zusammenhang noch einmal melden und Dir anbieten, die Ware einfach zurück zu schicken.

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 11:49
von LocoRocco
Selbst wenn ein Vertrag zustande kam, wovon ich ausgehe. Es liegt ja eine Rechnung bei, in der die 88 Euro abgezogen sind. :)

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 12:58
von Rocco Maus
LocoRocco hat geschrieben:ich schmeiß mich weg.... Eine meiner Bestellungen ist grad angekommen!!!! Aber der Postmacker wollte das erst nicht aushändigen, weil in seinem Gerät steht, die Sendung wäre storniert worden. Leider war er Bulgare und konnte das nicht lesen :)

Rechnung liegt bei, Gutschein wurde abgezogen. Er wollte nicht mal ne Unterschrift haben :D :D

Wenn es so kommen sollte, dass er das bezahlen muss, werde ich die Ware natürlich zurückgeben.

Menno, ich will auch so viel Glück haben :-)

Aber ich denke mal, dass du nicht der einzige bist, der sein Paket bekommen hat...

die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... :-) )

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 18:54
von Nordrocco
Also, ein Kaufvertrag kommt durch 2 Willenserklärungen zustande. Da reichen Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist somit natürlich zustande gekommen! Frage ist doch nur, zu welchen Konditionen???
dr.scirado hat geschrieben: wie kann man denn jetzt anspruch erheben auf einen in ner grauzone erworbenen gutscheincode? :krank: :crazy: :hihi:

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 19:26
von LocoRocco
Abwarten und Tee trinken...

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Verfasst: Di 27. Nov 2012, 21:15
von kogafreund
Nordrocco hat geschrieben:Also, ein Kaufvertrag kommt durch 2 Willenserklärungen zustande. Da reichen Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist somit natürlich zustande gekommen! Frage ist doch nur, zu welchen Konditionen???
Och nö, das ist in der Rechtswirklichkeit doch meistens leider etwas komplizierter...und selbstverständlich können auf einen Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärungen auch nachträglich - z.B. wegen Irrtums - angefochten werden. Was einmal irgendwo angeboten oder gesagt wird ist ganz sicher nicht in Stein gemeißelt und ewig gültig.
Siehe hierzu § 119 I BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html