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AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:26
von Guido S
moin,

Genau, deshalb trägt das ja auch jeder TÜV sofort ein, weil es 100% passt. Mein Spiegel sagt, du tust nicht nur so.
Ja..mit SRA und ALWR trägt das jeder Tüv ein...Du kannst mir gerne glauben, in diesen Sachen steht mein Wissen 90:10 gegen Deins...ist nicht böse..aber wenn man keine Ahnung..Du kennst den Rest sicher...

dein wissen ist aus dem kaugummiautomat und die vermutung der anderen das du einfach nur doof bist bestätigst du in einer unglaublichen klarheit.

ein xenon brenner in einem umgefrickelten h4 scheinwerfer wird niemals legal eingetragen. das es solche möhren gibt die das irgendwie im schein stehen haben bestreitet keiner.

ein scheinwerfer ist aber ein bauart genehmigtes teil. wird das gegen etwas anderes getauscht wie z.b. die albernen angel eyes sind die eintragungsfähig sofern sie ein e-prüfzeichen haben (durch einen tüv prüfer) oder wenn sie eine abg haben.

ein bereits genehmigter scheinwerfer DARF nicht umgebaut werden. und ein h4 scheinwerfer hat einen für xenon brenner ungeeigneten reflektor.


bevor du freak so einen unfug verbreitest solltest du dir vor augen halten das hier sehr junge autofahrer mitlesen die stellenweise solchen quatsch glauben. (ey herr wachtmeister, ist alles legal, steht im sciroccoforum)

und zum versicherungsschutz ist das wesentliche gesagt worden. kann ein unfall durch blendung verursacht worden sein wird die versicherung den bastler in regreß nehmen. und zwar nicht nur mit den läppischen fantasie 1000 euro die du da nennst (und die sich eher nach der selbstbeteiligung der vollkasko anhören)

und wenn dann ein pflegefall zu finanzieren ist kannst du an die 1000 euro ein paar nullen dranhängen.


wenn ich so einen schwachsinn lese wünschte ich mir das die exekutive solche vollhonks jedes mal genauestens unter die lupe nimmt und die pimpkisten direkt stillegt den halter und fahrer anzeigt und ordentlich verknackt.


guido

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:27
von Elbtunnelschrat
Und blenden kann ich jeden mit Halogen genauso...
also ich finde das Xenon mehr blender als normales licht Ka welcher Praktikant da die schinwerfer einstellt aber es blenden zu90% alle mit xenon

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:30
von W. Hass
RoccoTropic hat geschrieben:Hilfe ich auch? ich bring mich um xDD so viel Liebe in disem fred
Oh mein Gott!
Hilfe noch einer :erschrecken:

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:31
von Elbtunnelschrat
meonste mich?

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:43
von W. Hass
RoccoTropic hat geschrieben:meonste mich?
Hast dich doch oben geoutet :hihi: , dass Du einer von den 99% bist :lol: wir armen Ahnungslosen verabreden uns am besten um dann gemeinsam von der Köhlbrandbrücke zu springen
Der Dateianhang ChicagoExpress02_print_rdax_168x112.jpg existiert nicht mehr.

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:45
von COB
Freakazoid hat geschrieben: ...
aber nur für BMW galt da die ersten 7er mit Xenon weder ALWR noch SRA hatten...

Ajo, dafür war dann aber Niveauregulierung obligatorische Zwangs-SA, weil es eben noch keine ALWR gab, aber die das schon damals wussten, dass die nicht zur Mondsonde werden sollten. Die SRA fehlte auch nur die ersten BJe, danach wars auch beim E32 mit bei.

Was sagt man dazu ? Nunja, es muss beim Umbau auf Original-Xenon im E32, was dort völlig OK ist, die SRA & Niveauregulierung zwingend an Bord sein, um das ABE konform zu machen.

Also nix Hit-Kit und go... ;-)

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:02
von ronin
Bei Sachschäden kann man im Falle einer erloschenen Betriebserlaubnis bzw. erloschenen Versicherungsschutz bis 5000€ in Regress genommen werden (Stand Dez. 2002).

UND DAS IST FAKT!

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:06
von Peet!
ronin hat geschrieben:Bei Sachschäden kann man im Falle einer erloschenen Betriebserlaubnis bzw. erloschenen Versicherungsschutz bis 5000€ in Regress genommen werden (Stand Dez. 2002).

UND DAS IST FAKT!


dann wäre ja ein Berufssohn fein raus! :ironie:

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:09
von ronin
Jepp, die Grenze war mal mein Glück... Nur bin ich kein Berufssohn, also wars Pech.

Bei Personenschäden gibt es glaube ich keine feste Grenze...

AW: Illegale Xenon Brenner -> fette Strafe

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:21
von Elbtunnelschrat
W. Hass hat geschrieben:Hast dich doch oben geoutet :hihi: , dass Du einer von den 99% bist :lol: wir armen Ahnungslosen verabreden uns am besten um dann gemeinsam von der Köhlbrandbrücke zu springen [ATTACH=CONFIG]41086[/ATTACH]

ja also ka wieso wir nun grün sind ich hasse alle Politiker egal wer im welchen verein und ich find nich so doll das hier andere immer als ahnungslos hingestellt werden nur weil da wer seine meinug nich durchbekommt aba er wäre bestimmt auch ein toller Politiker das zeug zum labern hat er