Wie Marcus bereits geschrieben hat, am besten die ADAC-Vordrucke nehmen, da steht es sogar direkt in der Mitte, dass das Auto gekauft wird in dem Zustand wie probegefahren und gesehen, jegliche Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen.
Aber so einen Fall kenn ich , vor Jahren schon für damals 400 !! DM meinen 79-er Passat an einen guten ( damals noch ) Kumpel verkauft, extra noch gesagt er soll nicht so heizen, das Auto ist es nicht mehr gewohnt.
Was passiert, nach paar Monaten kommt er beschwert sich, dass die Bremsen runter seien und will sein Geld zurück.
Das einzige was er bekommen hat ( hatte schon damals jägliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen ) war die Kündigung der Freundschaft.
Bei Deinem Fall ist die Frage hast Du überhaupt was schriftliches??
Denn leider gelten mündliche Absprachen seit langem nicht mehr wenn es Probleme gibt und dem Verkäufer zu beweisen, dass er evtl den Schaden in den paar Tagen herbeigeführt hat kann schwer werden.
Hast Du jedoch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, kann er Dir garnichts, solange du nicht grob einen dicken Unfallschaden verschwiegen hast, oder den Tacho manipuliert hast, wird kein Gericht ihm recht geben
Gruss
Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich
- Roccomann
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AW: Scirocco verkauft - Problem, Verkäufer beschwert sich
Lass dich blos nicht verarschen...
Der Typ kann nicht erwarten dass er ein 20 Jahre altes Auto kauft und nix kaputt iss.....
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