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AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 10:21
von Flöhchen
Einzelabnahme.. So hat er gesagt sind die Prüfbdingungen nach denen der TÜV Prüfer geht..
Deshalb sieht man bei Lotus Umbauten usw auch dass die vorderen Schutzbleche nicht bis ganz zu den 15cm runter gehen....
AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 10:23
von Mr.Burnout
@Flöhchen: ...also dein Cabrio würde hier bei uns umgehend von der

stillgelegt und die Eintragung der Räder angezweifelt.
Begründung wäre "unzureichende Radabdeckung"
Gruß
Stefan
AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 12:55
von Flöhchen
Aus diesem Grund darf ein Fahrzeug nicht zwangsstillgelegt werden! Das hat hier auch schon
einer der Rennleitung versucht (beim Polo damalsmit 13"..).. Ende vom LIed war ich hatte 3
Monate das Auto nicht und anschließend schön Geld bekommenwegen Schadenersatz usw..
Sind die bei euch so hart drauf? Sollten langsam lernen was sie dürfen und was nicht

AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 13:46
von Mr.Burnout
Aus diesem Grund darf ein Fahrzeug nicht zwangsstillgelegt werden!
...da bin ich allerdings nicht so sicher
§ 36a StVZO Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
§ 36a, Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen
– Räder müssen über der oberen Hälfte
eine Abdeckung haben
– Laufflächenbreite der Reifen muss
mind. abgedeckt sein
– äußerer Rand der Abdeckung muss
möglichst weit seitlich herumgezogen
sein
– vordere u. hintere Kante der
Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb
der waagrechten Radmittellinie
enden
oder eben die schärfere EG-Richtlinie
RILI 78/549/EWG
– In dem Teil, der durch die Radialebene
30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet
wird, muss die Gesamtbreite der
Abdeckungen mind. die Gesamtbreite
des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen,
Scheuerleisten u. -rippen auf
Reifenflanken bleiben unberücksichtigt
– die hinteren Kanten der Abdeckungen
dürfen nicht oberhalb einer horizontalen
Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte
liegt u. der Schnittpunkt der hinteren
Kanten mit dieser Ebene (Punkt A
der Abbildung 2) muss innerhalb der
Längsmittelebene des Reifens liegen
– Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen
möglichst nahe am Reifen liegen.
Vor allem innerhalb des Teiles, der durch
Radialebenen gebildet wird, müssen
erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe (p)
der Außenkanten der Abdeckungen
muss mind. 30 mm betragen. Sie darf
sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm
verringern u. der Abstand (c) zwischen
den Unterkanten der Abdeckungen der
durch die Radmitte verlaufenden Achse
darf den statischen Durchmesser des
Reifens nicht übersteigen.
alles was davon abweicht kann angezweifelt werden
Gruß
Stefan
AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 16:27
von Staatsfeind Nr.1
@Lars
also was hier in Itzehoe für Autos rumfahren,da glaube ich,dass unsere Prüfer hier das gar nicht so genau wissen ;)
Hier sind sie auch echt tolerant.Mich haben si emal mit einer nicht fuktionierenden handbremse vom Hof gelassen,obwohl es ja ein Sicherheitsrisiko ist.
AW: Reifen abstand
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 16:37
von Thommy
@Flöhchen - ich frage mich viel mehr, wie der Dreck überhaupt auf deine Windschutzscheibe kommen sollte? sowas hab ich noch nie gesehen und ich kann es mir auch nicht vorstellen.
Daher frage ich mich, wie ernsthaft das eine Begründung/Rechtfertigung der Eintragung sein soll?
MfG Thommy
AW: Reifen abstand
Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:11
von DC Tuning
so war heute mal beim tüv !! die sagen wenn das profil verdeckt is bekomme ich sie eingetragen !!