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AW: An die Rechtsexperten. Stress mitm Nachbarn

Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 22:15
von kogafreund
Mmaurer hat geschrieben:Sodale, heute Verhandlung gehabt.
Ergebniss sind 1000€, die ich an eine Gemeinnützige Einrichtung abdrücken darf.
Ist aber trotzdem gut ausgegangen. Da sich meine Nachbarin vor Gericht dermasen peinlich und Respektlos dem Richter gegenüber verhalten hat was sich durch reinreden, trinken, Aufstehen und aufs WC gehn usw. gezeigt hat.Ausserdem hat sie sich immer wieder in Wiedersprüche verstrickt.
1000€ mögen vielleicht viel erscheinen, aber das ich vor beginn mit einer Mindeststrafe von 6Monaten Bewährung laut Strafkatalog gerechnet habe ist das O.K.
Verstehe ich das richtig ?
Die alte Schachtel benimmt sich ungebührlich vor Gericht,
Du sollst 1000 Euro abdrücken und bist auch noch zufrieden mit diesem Ergebnis ?
Du mußt ein sehr gutmütiger Mensch sein... .
Mmaurer hat geschrieben: Ausserdem ist die Strafe nach geleisteter Zahlung gelöscht, was im Normalfall nicht gewesen wäre.
Da hat man Dir evtl. etwas falsch erklärt:
Eine "Geldstrafe" ist niemals "gelöscht", weil diese beglichen wurde.
Hier gilt eine Grenze von 90 Tagessätzen. Wird diese Grenze überschritten, gilt man als vorbestraft,
und der Vorgang ist beim Bundeszentralregister ein paar Jahre aktenkundig.
Alles was < 90 Tagessätze ist, wird auch gespeichert und gilt rechtlich als "Vorstrafe".
Diese ist jedoch nach außen nicht als solche "erkennbar", weil kein Eintrag vorhanden ist.
Die Polizei z.B. oder ein Gericht wird derartige Informationen dennoch abrufen können.
Ich vermute allerdings, daß man Dir keine "Strafe" reingedrückt hat und Du Dich in der Begrifflichkeit verirrt hast.
Mmaurer hat geschrieben: Jetzt leg ich mal richtig los. Da sich die Sch... letzte Woche wieder mal nen Telefonterror bei mir erlaubt hat, den ich jetzt aber mal aufgezeichnet habe ( :geil: )gehts in die nächste Runde.
Ja, dann gehts wieder in die nächste Runde.
Und fang bitte schon mal an zu sparen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

Die Aufzeichnung eines Telefonats ohne die vorherige Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer ist in diesem Land wegen § 201 StGB strafbar.
Deshalb dürfte ein solches "Beweismittel" vor Gericht ohnehin weitgehend wertlos sein. Besprich die Sache auf jeden Fall vorher mit Deinem Anwalt.
Das kann sonst ein Eigentor werden !

AW: An die Rechtsexperten. Stress mitm Nachbarn

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 11:54
von Monk
Hallo zusammen ,
ich hatte auch mal das Problem mit einem Telefonterroristen . Der war so blöd und hat seine Schimpftiraden auf den Anrufbeantworter gesprochen. Die CD davon ist vom Amtsgericht als Beweismittel angenommen worden. Und er wurde verknackt.
MfG
Monk

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Verfasst: Di 17. Feb 2009, 12:08
von Jürgens Rocco
Ich weis nicht ob so ein Mitschnitt vor Gericht geltend ist oder nicht, aber auf jeden Fall vermittelt es einen Eindruck der genannten Personen und Familienangehörigen.

Gruß

AW: An die Rechtsexperten. Stress mitm Nachbarn

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 12:46
von kogafreund
Telefonmitschnitte KÖNNEN als Beweismittel verwertet werden,
aber selbstverständlich ist das nicht.
Es kommt immer sehr auf den Einzelfall an.
Wer ein Gespräch mitschneidet, ohne daß der andere davon weiß,
steht grundsätzlich mit einem Bein im Knast.
Also vorher immer mit dem Anwalt abklären.

AW: An die Rechtsexperten. Stress mitm Nachbarn

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 15:05
von philipple
also auf unser Rechtssystem würd ich mich in so nem Fall schon grundsätzlich nicht verlassen. In Deutschland sind die anständigen eigentlich immer der Arsch...
Weiß nicht ob man sowas im Forum sagen darf, und es soll auch keine Anstiftung sein, aber wär ich in der Situation, ich würd mir was ausdenken um den Konflikt ein für allemal "ausergerichtlich" zu lösen.
Zumal hier auch noch Kinder (deine) im Spiel sind. Wenn die Nachbarin so abgeht, muss auch bedacht werden, dass sie evtl auf die schwächeren Familienangehörigen losgeht. Dem sollte zuvorgekommen werden.

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Verfasst: Di 17. Feb 2009, 15:11
von Maggus
Die 1000€ gehen an die Kinderkrebshilfe und nicht an meine Nachbarin. Wie schon gesagt ist es ne menge Kohle, aber bei den Aussichten die ich hatte ist dies doch der bessere Weg.Laut Richter und meinem Anwalt ist nach Ableistung der Zahlung die Sache erledigt und auch nicht mehr Aktenkundig. War glaub irgendwas mit §154 oder so ähnlich.
Und was die Telefonate angeht, da hab ich mich schon bei der Polizei erkundigt. Die müssen sich ja auch schon jahrelang mit denen rumschlagen und sind froh das mal jemand was unternimmt.Und da die Familie schon Jahrelang immer wieder in einer Anzeige auftaucht (die leider meistens fallengelassen wurden) denke ich das diese CD das Fass zum Überlaufen bringt und nicht wieder als Nachbarschaftsstreit abgetan wird.
Das sie nicht besonders viel Grips besitzt hat sie bei der Verhandlung gezeigt. Wenn sie es richtig gemacht hätte , hätte sie mich schon belangen können.Aber sie hat zugestimmt das dieser Weg vor Gericht gegangen wurde.Auch wenn sie mich gerne verurteilt gesehen hätte.
Ich jedenfalls lass mich nicht vertreiben, da bin ich viel zu Stur.
Auch wenn das vielleicht nicht besonders vernüntig ist bleibe ich trotzdem dabei und ziehs durch.Die wird sich noch Wünschen uns nie Kennengelernt zu haben.

Gruss

Edit:@Phillip: Du hast schon recht, aber da hab ich weniger Angst da meine Kids rund um die Uhr unter Aufsicht sind und auch viele andere Nachbarn ein Auge drauf haben. Das muss jetzt endlich mal ein Ende haben, da es von ihr keine Ruhe gibt sorge ich eben dafür das sie Ruhiggestellt wird. Wie auch immer.

AW: An die Rechtsexperten. Stress mitm Nachbarn

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:55
von kogafreund
Alles klar, Du meinst wahrscheinlich § 153 a StPO.
Dann wurde das Verfahren eingestellt ---> keine Vorstrafe.
Es gibt Schlimmeres als der Kinderkrebshilfe Geld zu geben.
Finde ich grundsätzlich gut.
Ist zwar viel Geld aber wenigstens wird es sinnvoll verwendet
und verschwindet nicht irgendwo.