Verstehe ich das richtig ?Mmaurer hat geschrieben:Sodale, heute Verhandlung gehabt.
Ergebniss sind 1000€, die ich an eine Gemeinnützige Einrichtung abdrücken darf.
Ist aber trotzdem gut ausgegangen. Da sich meine Nachbarin vor Gericht dermasen peinlich und Respektlos dem Richter gegenüber verhalten hat was sich durch reinreden, trinken, Aufstehen und aufs WC gehn usw. gezeigt hat.Ausserdem hat sie sich immer wieder in Wiedersprüche verstrickt.
1000€ mögen vielleicht viel erscheinen, aber das ich vor beginn mit einer Mindeststrafe von 6Monaten Bewährung laut Strafkatalog gerechnet habe ist das O.K.
Die alte Schachtel benimmt sich ungebührlich vor Gericht,
Du sollst 1000 Euro abdrücken und bist auch noch zufrieden mit diesem Ergebnis ?
Du mußt ein sehr gutmütiger Mensch sein... .
Da hat man Dir evtl. etwas falsch erklärt:Mmaurer hat geschrieben: Ausserdem ist die Strafe nach geleisteter Zahlung gelöscht, was im Normalfall nicht gewesen wäre.
Eine "Geldstrafe" ist niemals "gelöscht", weil diese beglichen wurde.
Hier gilt eine Grenze von 90 Tagessätzen. Wird diese Grenze überschritten, gilt man als vorbestraft,
und der Vorgang ist beim Bundeszentralregister ein paar Jahre aktenkundig.
Alles was < 90 Tagessätze ist, wird auch gespeichert und gilt rechtlich als "Vorstrafe".
Diese ist jedoch nach außen nicht als solche "erkennbar", weil kein Eintrag vorhanden ist.
Die Polizei z.B. oder ein Gericht wird derartige Informationen dennoch abrufen können.
Ich vermute allerdings, daß man Dir keine "Strafe" reingedrückt hat und Du Dich in der Begrifflichkeit verirrt hast.
Ja, dann gehts wieder in die nächste Runde.Mmaurer hat geschrieben: Jetzt leg ich mal richtig los. Da sich die Sch... letzte Woche wieder mal nen Telefonterror bei mir erlaubt hat, den ich jetzt aber mal aufgezeichnet habe ()gehts in die nächste Runde.
Und fang bitte schon mal an zu sparen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
Die Aufzeichnung eines Telefonats ohne die vorherige Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer ist in diesem Land wegen § 201 StGB strafbar.
Deshalb dürfte ein solches "Beweismittel" vor Gericht ohnehin weitgehend wertlos sein. Besprich die Sache auf jeden Fall vorher mit Deinem Anwalt.
Das kann sonst ein Eigentor werden !