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AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 12:22
von Buggyboy
Kann sein, dass die aus der ersten Serie 82-83 sind. Ich weiss grad nicht ab wann ne NSL Pflicht war.
Und dann könnte es sein , das im Edgar die ersetzt wurde mit den oben genannten Buchstaben.
Wenn Du noch einen da hast, schau doch mal nach, was für ein Buschatbe am Ende der Nummer steht, vielleicht haben wir dann schon die gesuchte Leuchte

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 13:03
von i21b
Buggyboy76 hat geschrieben:Kann sein, dass die aus der ersten Serie 82-83 sind. Ich weiss grad nicht ab wann ne NSL Pflicht war.
da gab es die Leuchten aber noch nicht mit schwarzen oder weißen Streifen...

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 16:15
von sciroriderPL
Leimy hat geschrieben:Ich hab für meine schwarzlasierten Rückleuchten am Rocco vor 2 Jahren schön 3 Punkte aufs Konto gutgeschrieben bekommen.......

Mfg Christian

Ich war mir schon im klaren, dass so eine Gefahr besteht und war auch ein bisschen skeptisch als ich die Rücklichter montiert habe, weil das ja normalerweise nicht erlaubt, aber ich habe sie nur aus diesem Grund gelassen, weil man sowohl das Bremslicht und die Blinker wirklich gut sieht, sagen wir mal 90-95 % von legalen Leuchten und jetzt ist die Frage, ob das durchgeht wenn ich hinten noch ein drittes Bremslicht monitiere (unter dem Spoiler hinter der Scheibe natürlich) und in den Blinkern Led lampen um die zu verstärken, ob das dann nicht doch legal sein wird :grins:

Es geht hier ja nicht um die Lampen selbst dass sie schwarz sind sondern um die Sicherheit und wenn man diese auch entsprechend angeht? Was meint ihr ?

Denn ehrlich gesagt gefallen mir die schwarzen Lampen einfach sehr :grins:

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 16:17
von GTX
Das musst du wohl mit dem polnischen Tüv klären, in D ist es definitv hochgradig illegal.

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 16:21
von sciroriderPL
GTX hat geschrieben:Das musst du wohl mit dem polnischen Tüv klären, in D ist es definitv hochgradig illegal.
Und wie wird das gemessen in D ? Wenn die Rülis genau so starkes Licht geben wie die schwarz bestreiften und durch das zusätzliche Bremslicht die auffahr gefahr noch geringer ist ?

Gibt es dazu eine logische Erklärung oder ist das einfach nur so `?

Denn auf den alten Hohenroda Bilder gibt es auch viele Sciroccos mit tief schwarzen Rückleuchten. Waren die etwa auch alle illegal ?

nur als Beispiel:

http://www.typ53.com/pics/d959/2nd_1999 ... me_013.jpg

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 19:11
von Buggyboy
i21b hat geschrieben:da gab es die Leuchten aber noch nicht mit schwarzen oder weißen Streifen...
Stimmt, aber wer sagt, dass die schwarzen Streifen auch schon Original drauf waren, oder ob mal nachgezogen worden sind....

3. Bremsleuchte

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 21:22
von GTX
sciroriderPL hat geschrieben:Und wie wird das gemessen in D ? Wenn die Rülis genau so starkes Licht geben wie die schwarz bestreiften und durch das zusätzliche Bremslicht die auffahr gefahr noch geringer ist ?

Gibt es dazu eine logische Erklärung oder ist das einfach nur so `?

Denn auf den alten Hohenroda Bilder gibt es auch viele Sciroccos mit tief schwarzen Rückleuchten. Waren die etwa auch alle illegal ?

nur als Beispiel:

http://www.typ53.com/pics/d959/2nd_1999 ... me_013.jpg
Da gab es mal ein paar mehr als halblegale Gutachten die dazu missbraucht wurden. Wie der Tüv prüft? Keine Ahnung, es gibt da eine extra Prüfstelle die dir ein Gutachten für ein einzelnes Exemplar erstellen kann, für den Preis bekommt man ganze Autos.

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 22:35
von Noxin
sciroriderPL hat geschrieben:und in den Blinkern Led lampen um die zu verstärken, ob das dann nicht doch legal sein wird :grins:
Hier ist die rechtliche Erklärung dass eine Leuchte ihre Zulassung nur in Kombination mit dem Leuchtmittel erhält mit dem sie geprüft worden ist.

Beispiel: Ein Hauptscheinwerfer für den Scirocco wurde zur Zulassungsprüfung mit einer H4-Glühlampe bestückt. Die Zulassung besteht also nur für den Scheinwerfer MIT H4-Lampe (NICHT H7, NICHT H1, NICHT XENON-BRENNER, ...)

Aus diesem Grunde dürfen solche Lösungen wie im folgenden Link gezeigt im Geltungsbereich der StVZO keine Verwendung finden!
http://www.virtualvillage.de/items/0025 ... =190439929

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 22:45
von Noxin
GTX hat geschrieben:Wie der Tüv prüft? Keine Ahnung, es gibt da eine extra Prüfstelle die dir ein Gutachten für ein einzelnes Exemplar erstellen kann, für den Preis bekommt man ganze Autos.
So ist es. Der TÜV muss es hier nicht unbedingt sein, aber ein anerkanntes Prüflabor, akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Das ist zum Bsp. das LTI (Lichtechnisches Institut Karlsruhe), die TÜV-Prüstelle um die Ecke eher nicht... ;-)

AW: Schwarze Rückleuchten

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 02:05
von sciroriderPL
Buggyboy76 hat geschrieben:Stimmt, aber wer sagt, dass die schwarzen Streifen auch schon Original drauf waren, oder ob mal nachgezogen worden sind....

3. Bremsleuchte
danke dir :super:

Hmmm.... na mal sehen was der Tüvler in Polen mir sagt, vielleicht ist ja die STVZO etwas anders bei uns.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum die Led Lampen nicht zugelassen sind, ich meine prüft das jemand ob in der Leuchte Led oder normale Birnen stecken ?

Sorry für meine blöden Fragen aber das ist für mich einfach etwas unlogisch, was Sinn macht sind die Frontscheinwerfer, weil da das Licht blenden kann wenn man was anderes reinsteckt.

Naja ich werde euch dann im März wenn der Tüv fällig ist informieren, was dabei rausgekommen ist :grins: