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Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 20:09
von Vibes Scirocco II GT
also lenkrad 32cm bei 195er bereifung sollte kein problem ohne servo sein....

mit dem standlicht hat der polizist recht es darf offiziel nur in einer leuchte pro seite eine standlichtbirne sein also entweder oder aber nicht beides ...

also blinker oder scheinwerfer ;) das problem hatte ich auch ;)

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 20:30
von zebbel
das wurde schon längst in dem Beitrag geklärt

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 20:42
von Christianfrankon
@ Vibes: Unwissenheit (blödheit) schützt vor Strafe nicht.
Wenn du den B...B..B... Polizisten mit so einem sch...sch...Unsinn kommst wie "das liegt am alten Fahrwerk bla bla" dann werden die dich (zu Recht) erst richtig fi... f.. f... lang machen.





wow,ohne Gossensprache :engel:

Verfasst: Do 15. Nov 2007, 20:06
von Flöhchen
Also zu dem Lenkrad: Wenn man die ABE durchliest wird man auf einen Punkt kommen der lautet: "Gilt für Fahrzeug ohne bauartbedingte Änderungen" oder ähnliches. Durch ein geändertes Fahrwerk, Reifen, Felgen, Bremsen ist es möglich dass sich die Lenkkräfte ändern. Je nachdem wie der TÜV Prüfer gewillt ist kann er es im eigenen Ermessen eintragen. Der Fahrversuch ist nur notwendig wenn man ein Gutachten für eine Serienumrüstung machen will.. Man mus shalt nur den passenden Prüfer finden..

Zu den Standlichtern: da ist das Problem dass es mittlerweile soviele Gesetzestexte gibt dass selbst teilweise die Herren vom TÜV öfters mal nachschlagen müssen.. Die STVZO kann man dabei leider nicht mehr all zu gut gebrauchen :-(

Denn man hat als Fahrer von alten Autos die Vorteile dass man sich auf verschiedene Gesetzestexte berufen kann die für einen das beste herausschlagen :-)

- Gesetzestext in der gültigen Fassung der Erstzulassung ( Beispiel: Scheinwerferhöhe)
- Gesetzestext in irgendeiner Fassung von der Ez bis zur aktuellen
- EU Richtlinien und Ausnahmen usw..

4 Standlichter kann man auf jeden Fall fahren, siehe Golf 4, Fiat usw.. Ihr müsst eher schauen ob die blinker überhaupt für Standlicht geprüft sind. Die weißen sind meines Wissens nach nicht für Standlicht geprüft (kann man aus den Buchstaben und Zahlen auf dem Blinker erkennen, ist alles verschlüsselt) auch wenn sie eine Aufnahme für eine Fassung haben...

Gruß Flöhchen

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 06:58
von Staatsfeind Nr.1
dazu kann ich nur sage,dass meine weißen blinker für standlicht geprüft sind,weil es drin steht.Aber wenn ich dann meine angel eyes bekomm,dann werden die denke ich mal abgeklemmt

Verfasst: Fr 16. Nov 2007, 10:09
von sciroccomaker
das selbe problem mit dem lenkrad hatte ich auch... hatte mich beim tüv 36€ für den fahr versuch gekostet und ein nettes gespräch mit dem tüver... dann zur zulassung und noch mal 11€ gezahlt... das waren aber keine 1000€

ich fragte aber nach was wäre wenn ich mir nen lenkrad selber drehn fräsen würde...
seine aussage naklar geht das mach zwei davon lass ein zerstören zahle ne menge geld und du bekommst ne abe oder nicht und kann in serie gehn...

ich nur ja ist schon recht nein danke...

Gruss Denny