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Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 00:32
von 53B
Mr.Burnout hat geschrieben:Das ist genau die Einstellung die ich zum :kotz: finde...

...ich wurde beschissen also darf ich auch bescheissen
Schöne Unterstellung... :feuer: Aber anscheind warst du mit dem lesen überfordert. :bang: Wenn ich ein Auto als unfallfrei kaufe, keinen Unfall habe, werde ich das Auto als unfallfrei weiter verkaufen. Jetzt verstanden? Mal schauen was dazu für ein dummer Spruch kommt. Wenn dann irgendwer das Auto von mir kauft und mich ankacken will erzähl ich dem erstmal was...

Mr.Burnout hat geschrieben:
wenn dir egal ist das du mit ner Unfallkarosse rumfährst muss das ja nicht zwangsläufig jeder gut finden.
Und wenn dir egal ist daß du betrogen wurdest muss das bei anderen ja nicht genauso sein, aber gerade so eine Einstellung machts den Betrügern leicht :bang:
Und wieder falsch, wer sagt das ich das gut finde? Hab ich nirgends geschrieben. Man muss sehr dämmlich sein um überhaupt auf die Idee zu kommen das jemand das irgendwie toll finden kann. Natürlich wäre es mir lieber ohne Unfall gewesen. Aber ob Unfallwagen oder nicht, ich wollte ihn unbedingt. Ihr geht mit einer Logik ran die mir zweifelhaft ist, warum verkauft ihr nicht alle eure Autos als Unfallwagen ausser ihr könnt beweisen das in 20 Jahren niemand mal beim Ausparken ne Schramme in die Stossstange gefahren ist. Wie ihr gerade am Rad dreht, ich würde am besten zur Polizei und zum Anwalt gehen. Die decken für euch 20 Jahre Fahrzeuggeschichte auf damit ihr wieder ruhig schlafen könnt.
Betrogen, kann man das übertragen? Wenn der 1. Besitzer nen Unfall hatte, das dem 2. Besitzer nicht sagt, der das Auto weiter verkauft, wieder als unfallfrei, der nächste wieder als unfallfrei und die Karre dann bei jemand landet der den Unfallschaden bemerkt. Sind damit die Leute dann alle Betrüger?
Ich will sehen wie du in der Situation irgendwas geltend machen kannst. Alle vor dir wirst du verklagen damit die ganzen Betrüger nie wieder betrügen....

Wie affig ist den der Thread? Noch deutlicher kann man es euch nicht machen.

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 01:35
von Mr.Burnout
Schöne Unterstellung... :feuer: Aber anscheind warst du mit dem lesen überfordert. :bang:

Hmm...du weisst schon was du hier schreibst...
Auch meiner hat Unfallspuren, das eine kam wie bei dir raus als ich die Karre zerlegt habe. Motorhaube hat innen bei der Verstrebung eine "Druckstelle", Kotflügel war mal metallic blau, die Ecken waren mies angenebelt. Kotflügel auf der anderen Seite ist in original Wagenfarbe nachgekauft worden, allerdings schlecht Konserviert beim dran schrauben und hat gerostet. Beifahrerseite hat einen Streifschaden. Kam erst raus als ich das Blech für meine neuen Türgriffe raustrennte. War eben nicht nur Blech sondern noch 5-8mm Spachtel. Trotzdem stand die Karre sehr gut da für ihr Alter, das der Wagen an einen oder mehreren Unfällen beteiligt war wurde mir beim Kauf nicht gesagt. Laut Verkäufer hatte er damit keinen Unfall
Wer sagt den das der Verkäufer davon was wusste? Hätte ich meinen roten damals weiter verkauft wäre der auch als Unfallfrei wieder in den Topf geworfen worden. Im Kaufvertrag hätte ich also rein geschrieben Unfallfrei soweit Besitzer bekannt

Also würdest du doch absichtlich den Käufer bescheissen !!!
Nur weil der dir vielleicht nix kann??...hast schon eine TOLLE Einstellung.
Und wieder falsch, wer sagt das ich das gut finde? Hab ich nirgends geschrieben. Man muss sehr dämmlich sein um überhaupt auf die Idee zu kommen das jemand das irgendwie toll finden kann

da hab ich doch was in der Art gelesen
Bei mir wars in etwa das gleiche, bloss das eben nichts gerostet hat. Warum sollte ich da noch gross am Rad drehen?

ach ja,...regt dich nicht weiter auf....

warum verkauft ihr nicht alle eure Autos als Unfallwagen ausser ihr könnt beweisen das in 20 Jahren niemand mal beim Ausparken ne Schramme in die Stossstange gefahren ist

werden wir jetzt kleinlich?? aber die gesetzliche Definition eines Unfallwagens ist dir schon bekannt?
Wie affig ist den der Thread? Noch deutlicher kann man es euch nicht machen

Affig und beleidigend wird hier momentan nur einer...


Gruß
Stefan

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 02:41
von toast
he Jungs ruhig Blut, ich glaube ihr habt einfach ein wenig aneinander vorbeigeredet.....

was glaube ich gemeint war ist, dass wenn ihr einen wagen "unfallfrei" kauft, nie irgendwas von einem unfall bemerkt ihn dann auch als unfallfrei weiterverkauft (diesesmal wirklich nach bestem gewissen)

klar ist das mies fuer den kaeufer der den wagen erworben hat, aber er hat weder einen legalen moch eine meiner meinung nach eine legitimen anspruch gegenueber dem verkaufer, da dieser ja gesagt hat er wisse nichts von dem unfall. ganz anders sieht es aus wenn der unfallschaden offensichtlich ist (wie hier da der wagen ev. nicht mal die naechste hu uebresteht wegen des schadens. klar auch ich weis nicht wer der verkaufer war, vieleicht ist er bei dem kauf von dem wagen genauso angeschissen worden wie du und hat ihn sich selber nie genau angesehen. ich wuerde sagen erstmal im zweifel fuer den angeklagten, warten wir lieber erst mal auf die ganze geschichte bis man sich ein urteil bildet...

so :bier: georg

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 03:27
von Mr.Burnout
was glaube ich gemeint war ist, dass wenn ihr einen wagen "unfallfrei" kauft, nie irgendwas von einem unfall bemerkt ihn dann auch als unfallfrei weiterverkauft (diesesmal wirklich nach bestem gewissen)

klar ist das mies fuer den kaeufer der den wagen erworben hat, aber er hat weder einen legalen moch eine meiner meinung nach eine legitimen anspruch gegenueber dem verkaufer, da dieser ja gesagt hat er wisse nichts von dem unfall

ne ne...das war einmal...google mal nach aktuellen Urteilen zum Käuferschutz bei Sachmängeln, mittlerweile gibts da die Umkehr der Beweislast.
Wenn der Verkäufer das Auto als "seines Wissens nach unfallfrei" verkauft
muss er im Ernstfall beweisen das es wirklich so ist, da gibts ne Menge Urteile zu.
Irgendwelche Zusicherungen im Vertrag heben auch den Ausschluß der Sachmängelhaftung wieder auf...da sollte man sehr vorsichtig sein.
Der Verkäufer kann sich ja an den Vorbesitzer halten, denn bei arglistig verschwiegenen Sachmängeln (und somit Betrug) gilt, wie ich gelesen habe, mittlerweile eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Das ist doch positiv zu sehen...wenn jeder mal auf seinem Recht bestehen würde wären die "Roßtäuscher" unter den Autohändlern/Verkäufern schnell ausgemerzt.

Mir gehts nicht darum irgendjemanden hier zu dissen, sondern lediglich darum dass Käufer von irgendwelchen Dingen nicht klaglos hinnehmen sollen wenn sie beschissen wurden, ob vorsätzlich oder unwissentlich ist erstmal völlig unrelevant.

In diesem Sinne :prost:

Gruß
Stefan

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 11:28
von 53B
Stefan du gehst mir gerade auf den Sack. :hihi: Schreib ich echt so undeutlich? Gerade du müsstest doch ein bisschen die Geschichte von meinem Rocco kennen. Jetzt mein letzter Versuch. Rocco 03 gekauft, 04 und 05 etwas umgebaut, 06 angefangen den Wagen für den lackierer vorbereiten. 06 entdeckt das der Wagen einen Unfallschaden hatte. Hätte ich den Wagen also 04 oder 05 weiter verkauft hätte ich ihn als Unfallfrei verkauft, wie eben schon gesagt weil er mir als unfallfrei verkauft wurde und ich damit keinen Unfall hatte. Das die Beweislast dabei umgedreht sein soll musst du mir erstmal schriftlich geben. Das ist bei ein paar Sachen der Fall, aber bei sowas bestimmt nicht. Alleine schon aus dem Grund weil der Verkäufer nicht dafür haftbar gemacht werden kann was einer der Verkäufer von dem er das Fahrzeug hat gemacht hat.

Wäre ja noch schöner wenn die Cops ein einsperren bis du bewiesen hast nie jemand umgebracht zu haben.... :crazy:

Soweit mir bekannt müssen die Cops einem immer alles beweisen, z.B. bei Eintragungen müssen die Cops nun beweisen das was nicht legal ist und du nicht mehr das etwas legal ist.

Ich gebs jetzt aber auf, wenn du weiter mir die Wörter im Mund umdrehst und mich hier als Betrüger hinstellen willst oder als jemand der lieber einen Unfallwagen hat als einen nicht Unfallwagen dann nur zu. Ist mir wie schon gesagt zu affig.

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 14:17
von Mr.Burnout
ich stelle sowas doch immer gerne klar ;-) ...kam oben aber echt blöd rüber. Trotzdem erstmal :prost:
Das die Beweislast dabei umgedreht sein soll musst du mir erstmal schriftlich geben. Das ist bei ein paar Sachen der Fall, aber bei sowas bestimmt nicht. Alleine schon aus dem Grund weil der Verkäufer nicht dafür haftbar gemacht werden kann was einer der Verkäufer von dem er das Fahrzeug hat gemacht hat

Doch, ist so, hab das heute noch mit unserem Juristen in der Firma diskutiert....

Die Umkehr der Beweislast ergibt sich aus dem §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB und §§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 1. Alt. BGB

demnach kann der Käufer ein dahingehend mängelfreies Fahrzeug erwarten welches dem im Kaufvertrag beschriebenen Zustand entspricht.

Steht da etwas von "unfallfrei" muss der Verkäufer den Wagen in jedem Falle zurücknehmen, ob er etwas davon wusste oder nicht...es liegt ein schwerer Sachmangel vor.

Die strafrechtliche Seite sieht da nicht viel anders aus...es liegt ein Betrugsdelikt vor, ob fahrlässig oder vorsätzlich muss dann der Staatsanwalt klären.
Vorraussetzung hier ist aber auch daß Anzeige erstattet wird und bei so geringen Summen kommt da eh nur ne Geldbusse bei rum.

Mit den neuen EU-Richtlinien und daraus resultierenden Gesetzen soll doch der Käufer geschützt werden, also seid doch froh. Hier ist zum Glück einfacher geworden sein Geld zurückzubekommen.

Gruß
Stefan

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 14:36
von sciroccomaker
man einer kauft ein auto das nun doch offensichtlich nen unfaller is und ihr alle bekommt euch hier so in die wolle...???


nur gut das ihr nur am rechner sitzt und nicht in der kneipe...sonst hättet ihr euch noch die köppe eingeschlagen...

setzt euch in eure roccos verfahrt nen bissel kraftstoff und jut is...

mit sehr freundlicher lichthupe Denny

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 14:40
von 53B
Wie lächerlich, dann wird in Zukunft jeder seinen Wagen als Unfallwagen verkaufen nur um sicher zu sein das keiner irgendwann mal ankommt. Somit gibts dann bald keine unfallfreien mehr und die Preise bleiben sowieso gleich. Bloss das es nun ein Unfallwagen ist...

Jedenfalls bei recht alten Fahrzeugen mit vielen Vorbesitzern (reicht ja eigentlich schon einer :hihi: )

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 15:21
von peppi_kart
Da ich mich mit solchen Dingen täglich beruflich beschäftige --->
Mr.Burnout hat geschrieben:Steht da etwas von "unfallfrei" muss der Verkäufer den Wagen in jedem Falle zurücknehmen, ob er etwas davon wusste oder nicht...es liegt ein schwerer Sachmangel vor.
<--- RISCHTISCH, wobei man wie jeder weiß zwischen Privatverkauf und Kauf beim Händler unterscheidet, so heißt es z.B. für einen Händler:
"Erklärt ein Autohändler einen Wagen für Unfallfrei, obwohl er als Fachmann bei normaler Durchsicht des Autos Unfallspuren hätte entdecken können, haftet er wegen arglistiger Täuschung. Die Haftung gilt auchfür den Schaden, der dem Käufer entsteht, wenn dieser den Wagen seinerseits als unfallfrei weiterverkauft und den Vertrag wegen falscher Zusicherung rückgängig machen muss!"

Zudem sind auch reparierte Wildunfälle beim Autokauf genauso anzugeben wie normale Unfälle.

Auch ein verschwiegener Totalschaden beim Gebrauchtwagen gilt als arglistige Täuschung. Das gilt auch dann, wenn der Schaden zwar zugegeben, aber die unsachgemäße Reparatur verschwiegen wird. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Wagen eine gültige TÜV- Plakette hat und als fahrbereit bezeichnet wird.

Ich könnte noch einige Beispiele nennen, aber ich denke das reicht erstmal.
Vielleicht kann der ein oder andere ja damit was anfangen ;-)

Gruß Peppi

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 16:45
von SCIROCCO-VR6
So jungens, er darf eiterleben als Scirocco.

HU u AU bis Juli 2009, somit haben sich meine Schlachtgedanken verzogen, und es bleibt wider einer mehr am Leben!



Gruß