Ich werde nicht versuchen, die ewig Besserwisserischen hier zu Überzeugen. Das bringt eh nix. Erst wird ihnen der Radarwarner im Ausland weggenommen, jetzt wirds auf anderem Wege versucht. Tss tss tss. Wandere doch endlich aus (glaube Argentinien wars???).
Es gab ne Gesetzesänderung Anfang 2005 oder Mitte 2004, weis nicht mehr genau wann das war. Seitdem ist das Mitführen jeglicher Geräte, die dazu geeignet sind, Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, verboten. Darunter fallen auch die Navis mit den sog. "Points of Interest" oder so ähnlich. Nehmt es einfach so hin, dass es so ist und gut. Wie oben schon öfter richtig festgestellt wurde, kann man kein Geld für Verkehrsverstöße abgenommen bekommen, wenn man sich an die StVO hält. Als Ingenieur für TüV und andere Sachen, oder wie Deine Berufsbezeichnung lauten mag, hast Du sicher auch genug Vorschriften über die Sicherheit und den Betrieb in dem Bereich, wo Du arbeitest, Hobel. Ignorierst Du die auch einfach so, oder siehst Du die auch als Deinen Feind an? Na dann gute Nacht deutsche Sicherheit in bestimmten Betrieben.
Vorschriften werden nicht ohne Grund erlassen. Oberste Priorität hat nun mal auch im Straßenverkehr die Sicherheit aller Teilnehmer. Wer das nicht so sieht, gehört nicht auf die Straße. Das ist doch sinngemäß bei Deiner Tätigkeit so, oder nicht Hobel? Fahr am besten in Zukunft mit einem Bus oder der Bahn als Fahrgast mit, dann kannst Du auch nicht geblitzt werden.
Mal für alle Anderen:
In der Regel wird unterhalb ner Meßgeschwindigkeit von 19 km/h zuviel Außerorts nicht viel getan. Das sind vorwerfbare 15 km/h und kostet dann 30 Euro. Da Tachos sowieso Vorlauf haben sind es dann meist um die 25 km/h zu viel auf Selbigem. Soviel dazu. Das man in 30er Zonen sicher nicht mit 20km/h zuviel arbeitet leuchtet sicher jedem ein und bedarf keiner großen Erklärung. Ach ja, wenn die Stadt Überwachungsmaßnahmen durchführt, kann das durchaus eine "Abkassieraktion" sein. Die Polizei macht das in der Regel aber nicht. Das ist so.
Zum Thema RASER, mal so zur Kenntnis:
In Berlin wurde vor ein paar Jahren mal ein Polizeibeamter verurteilt, weil er bei einer Einsatzfahrt jemanden An-/Umgefahren hat, der auf gerader Strecke, quasi vor sein Auto gelaufen ist. Trotz Blaulicht und Martinshorn. §35StVO entbindet eben nicht von §1 StVO, der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Im Urteil hieß es, das seine deutlich zu hohe Geschwindigkeit in keinem angemessenen Verhältnis stand. Er fuhr ca. 85 km/h auf ner 3 spurigen Ausfallstraße, die zu dieser Zeit völlig leer war. Es war wie gesagt eine Einsatzfahrt gemäß §35StVO.
Für mich ist ein Raser jemand, der ohne Ermächtigung oder hinreichenden Grund (Notfall) deutlich schneller als normal unterwegs ist. Das heißt für mich ab 20km/h zuviel.
PS: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.
Nachtrag: Für alle die sich wundern, der Beitrag wurde von mir aufgrund bestimmter Berufsbezeichnungen, die offenbar vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden müssen, und dem Wunsch einzelner Personen von mir geändert.
Beitrag bearbeitet (02.04.06 20:02)