@ Sciroccotim
Meine normalerweise auch, aber da ich eben gerade den sch.. LKW Schein mache, um endlich wieder Arbeit zu finden, käme das nicht so gut...
@ Transporter
Stimmt, das hast Du gut erkannt!
I'm walking....
- Rocco_GTI
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Re: I´m walking....
Ex 16V Fahrer, 16V gestorben am 11.07.2007
Die Hoffnung auf einen Neuen stirbt aber nie!
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Bummelchen
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Re: I´m walking....
Puh, haste aber echt Glück gehabt.
Ich warte immer noch, bei mir, bzw bei meinem Freund hat sich noch keiner gemeldet. Ich denke das wird auch noch ein wenig dauern, weil es ja nen Ampelblitzer war, also feststehend, die sind net so schnell voll.
Verjährt das eigentlich nach ner gewissen Zeit? Also kann das sein, daß die sich gar nicht mehr melden. Oder anders, muß ich mir nach was weiß ich wie viel Monaten keine Sorgen mehr machen, oder kommt da in jedem Fall was und darf ich in jedem Fall meine Pappe abgeben?
LG Bummelchen
Ich warte immer noch, bei mir, bzw bei meinem Freund hat sich noch keiner gemeldet. Ich denke das wird auch noch ein wenig dauern, weil es ja nen Ampelblitzer war, also feststehend, die sind net so schnell voll.
Verjährt das eigentlich nach ner gewissen Zeit? Also kann das sein, daß die sich gar nicht mehr melden. Oder anders, muß ich mir nach was weiß ich wie viel Monaten keine Sorgen mehr machen, oder kommt da in jedem Fall was und darf ich in jedem Fall meine Pappe abgeben?
LG Bummelchen
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- DerBruzzler
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Re: I´m walking....
Also zur Verjährung hab ich das gefunden:
Verjährungsfristen:
Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen ein Jahr.
Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen muss. Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wann dieses Schreiben tatsächlich zugeht, ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung. Das Datum dieser Anordnung findet sich nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Ermittlungsakte.
Es läßt sich somit allein anhand der behördlichen Anhörung nicht erkennen, ob das Verfahren wegen Verjährung einzustellen ist. Die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, läßt sich nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte klären.
Ansonsten schaust du hier!
Gruß Daniel
Verjährungsfristen:
Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen ein Jahr.
Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen muss. Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wann dieses Schreiben tatsächlich zugeht, ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung. Das Datum dieser Anordnung findet sich nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Ermittlungsakte.
Es läßt sich somit allein anhand der behördlichen Anhörung nicht erkennen, ob das Verfahren wegen Verjährung einzustellen ist. Die Frage, ob die Verjährung unterbrochen wurde, läßt sich nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte klären.
Ansonsten schaust du hier!
Gruß Daniel
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Bummelchen
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Re: I´m walking....
Die sichern sich aber auch überall ab *grummel*
Aber danke Dir. Ich denke mal, wenn ich in 5 Monaten noch nichts gehört habe, lege ich die Sache auf Eis. Ist aber grad mal 1 Monat ca her, weiß den Tag nicht mehr genau, leider. War kurz vor Weihnachten auf jeden Fall.
Vielen Dank LG Bummelchen
Aber danke Dir. Ich denke mal, wenn ich in 5 Monaten noch nichts gehört habe, lege ich die Sache auf Eis. Ist aber grad mal 1 Monat ca her, weiß den Tag nicht mehr genau, leider. War kurz vor Weihnachten auf jeden Fall.
Vielen Dank LG Bummelchen
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Bummelchen
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Re: I´m walking....
Welch ein Ärger, exakt 2 Monate nach den Blitzen kam der Anhörungsbogen.
Den natürlich Gerhard bekommen hat, ist ja sein Auto. Jetzt hat er das erst mal ausgefüllt und die Schuld von sich gewiesen, klaro, er wars ja nicht und das Foto angefordert, mal schauen was jetzt raus kommt und wie lange die brauchen. Habe aber ehrlich gesagt keine Hoffnung meinen Führerschein behalten zu dürfen *snief*
12 Jahre nix und jetzt gleich 3 Strafen für 1 Vergehen, Frechheit finde ich.
Wie gesagt abwarten was die sagen, in der Hoffnung Bilder sind unscharf.
*Der Mensch hofft, so lange er lebt* mein Lebensmotto in übrigen.
LG Bummelchen
Den natürlich Gerhard bekommen hat, ist ja sein Auto. Jetzt hat er das erst mal ausgefüllt und die Schuld von sich gewiesen, klaro, er wars ja nicht und das Foto angefordert, mal schauen was jetzt raus kommt und wie lange die brauchen. Habe aber ehrlich gesagt keine Hoffnung meinen Führerschein behalten zu dürfen *snief*
12 Jahre nix und jetzt gleich 3 Strafen für 1 Vergehen, Frechheit finde ich.
Wie gesagt abwarten was die sagen, in der Hoffnung Bilder sind unscharf.
*Der Mensch hofft, so lange er lebt* mein Lebensmotto in übrigen.
LG Bummelchen
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