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Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 06:33
von Zanzi
In meinem Brief war diesbezüglich au alles eingetragen. Habe sogar ein Beiblatt. Das Fahrwerk ist im Jahre 97 verbaut worden. Was nicht eingetragen war, ist meine Rennsportauspuffanlage von Supersprint und mein Momo-Lenkrad. Sonst ist alles eingetragen.
Die Lichtunterkantenaustrittsfläche war ja net der Grund für die Stilllegung. Hauptsächlicher Grund war das Fahrwerk, da ich so gut gar kein (ein paar Millimeter) Federweg mehr vorne hatte.
Mich nervt nur, das der Prüfer jeden Kleinscheiß (z.B. die Austrittsfläche, defekte Spritzdüsen, leichte Aufsetzspuren auf dem Endtopf) aufgeschrieben habe.

Vor ein paar Wochen habe ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingereicht und bräuchte deshalb ziemlich dringend und schnellstmöglichst Beweise das es so in Ordnung ist. Das dumme an der Sache ist halt, das ich es schriftlich brauche. Kann mir da jemand helfen???

MfG
Zanzi

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 08:46
von Jan-Hendrik
@Zanzi
Ich begreif nicht so ganz, warum dein Wagen stillgelegt wurde. Wenn dein Fahrwerk mit der Einstellung, so wie du's jetzt fährst, eingetragen ist, dann können dich die Grünen doch mal ganz gepflegt...

Ach ja, was ich vorhin oben vergessen hatte:
Meiner ist ein 90er, also unterliegt er eigentlich auch diesem ominösen 500mm-Gesetz von '88.

@all
Wenn der TÜV das so abgenommen hat, dann sollte es doch eigentlich keine Rolle spielen, ob die Scheinwerfer weniger als 500mm bis zum Boden haben, oder nicht ?

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 09:02
von gettokind
Wenn derr TÜV das einträgt, dann ist es legal, solange es ein amtlich anerkannter Prüfer abgenommen und für den Straßenverkehr tauglich befunden hat. Dann kann nich ein dahergelaufener Polizist kommen und das Gegenteil behaupten. Schreib doch mal ne E-Mail an den TÜV-Nord, die haben ne Internetseite wo du auch die Mail-Addy findest und schildere denen mal dein Problem. Die antworten zwar nich immer sofort, aber die müssten es ja wissen!

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 10:19
von Outlaw-KD
also meiner is ca 15 cm tiefer und bisher hat mich keiner genervt weder bullen noch tüv

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 10:36
von Mr.Burnout
Eine Eintragung kann widerrufen werden wenn sie illegal ist.

Das heißt, wenn zum Zeitpunkt der Eintragung geltende Vorschriften nicht beachtet worden sind.
Ansonsten gilt: Eine einmal erteilte Betriebserlaubnis kann nicht widerrufen werden, denn sonst wäre ja z.B. jedes Fahrzeug das nicht den aktuellen Vorschriften(z.B. Abgaswerte) entspricht illegal.

Gruß
Stefan

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 11:18
von Stephan
Hi,
@Mr.Burnout:
Ist so leider nicht ganz korrekt, es können auch nachträglich Auflagen erteilt werden. So mussten z.B. bei den Jeeps mit Kuhfänger nach einer entsprechenden Gesetzesänderung der Kuhfänger trotz ABE wieder demontiert werden. Ansonsten haste natürlich recht.
MfG,
Stephan

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 11:21
von Scirocco88
hallo jungs, ich hab jetzt mal eben ein bisschen rumgemessen an meinem rocco.

Bei einer Tieferlegung um vorne ca. 75 und hinten ca. 60 mm

Maße Scheinweferunterkante: 49cm

Maße Kennzeichenunterkante: 18cm

Fahrzeughöhe original: 1280mm
Fahrzeughöhe tiefergelegt: 1215mm

tag der ersten zulassung meines roccos: 10/88

so jetzt meine frage:

können die grünen da was machen ???

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: So 19. Okt 2003, 17:15
von W. Hass
Hallo Leute,

ich glaube hier kommt die Entwarnung!

In meinem Brief steht:
FettschriftAusn. gen.:Ausricht. d. Abblendlichtbündels entspr. nicht Richtl. 76/756/EWG/ i. d. Fassung 84/8/EWG*Fettschrift

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: So 19. Okt 2003, 17:20
von W. Hass
Hallo Leute,

Ich glaube ich habe die Lösung gefunden!

In meinem Brief steht folgender Passus:

AUSN.GEN.:AUSRICHT.D:ABBLENDLICHTBUENDELS ENTSPR.NICHT RICHTL. 76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG

bei Interesse sende ich Kopie des Briefes als PDF

Re: Tieferlegung nicht erlaubt

Verfasst: So 19. Okt 2003, 18:19
von W. Hass
UUUUps das war ja doppelt, doppelt sorry!

Knitterfreien verkehr!