Genau, hier zählt auch wieder das Zulassungsdatum des Teils. Da die meisten aber eh aus den 80ern kommen besteht da wohl kein Problemphilipple hat geschrieben:Wie siehts denn mit Karosserieumbauten aus?
Ich denke bei Fertigteilen wie:
-Breitbauten
-Spoiler
-Schweller
-Radlaufverbreiterungen (Kunststoff)
-usw...
ist es klar, da wird die Regel mit dem Gutachtenerstelldatum greifen.
Sowas ist sicher vor dem Umbau mit dem TÜV Prüfer zu besprechen. Ich könnte mir vorstellen das es bei wirklich Zeitgenössischem (Gr.2 oder ähnlich) möglich ist wenn du gut argumentierst. Bei DTM Verbreiterungen (hatte glaube ich letztens jemand aus Blech gebaut) wohl eher nicht da nicht Zeitgenössischphilipple hat geschrieben: Aber was ist bei selbst umgebauten Radläufen, Motorhauben,... aus Blech?
Das wäre ja vor 30 Jahren z.b. schon genauso möglich gewesen?!
Das ist wiederum geregelt. Es ist alles erlaubt auch nicht original Herstellerfarben ohne Zeitbeschränkung. Du kannst also z.b. ein British Racing green auf den Rocco machen und es ist legal. Allerdings sind FlipFlop und sonstige Exotischen Lacke nicht erlaubt es sei denn es gab sie original zu dem Fahrzeug zu kaufen.philipple hat geschrieben: Und was ist mit neuen Lackierungen? Sind dann nur Farbtöne erlaubt die es bei Zulassung + 10 Jahre gab?
Ich hab irgendwo einen Link zu den neuen Regeln des H Kennzeichens. Wenn ich den wiederfinde stelle ich ihn hier rein.