AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
Verfasst: Do 26. Mai 2011, 08:53
aye, persönlich hab ich es nicht gemeint 



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Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben...Thommy hat geschrieben:Einen gefälschten Kaufvertrag?
COB hat geschrieben:Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben...![]()
Thommy hat geschrieben:Eben, wenn das schöne Wörtchen "ob" nicht wäre.
COB hat geschrieben:Wo siehst du denn in "ob" ein Problem ?