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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 08:53
von Thommy
aye, persönlich hab ich es nicht gemeint ;-)

:bier:

AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 09:03
von Joachim
Hatte ich so auch nicht aufgefaßt :prost:

Stimme dir im Grunde ja auch zu, da wird sich sicherlich eine Möglichkeit finden lassen geklaute Autos zu legalisieren...

AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:46
von COB
Thommy hat geschrieben:Einen gefälschten Kaufvertrag?
Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben... ;-)

AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 12:43
von Thommy
COB hat geschrieben:Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben... ;-)

Eben, wenn das schöne Wörtchen "ob" nicht wäre.

AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 18:05
von COB
Thommy hat geschrieben:Eben, wenn das schöne Wörtchen "ob" nicht wäre.

Wo siehst du denn in "ob" ein Problem ?

AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 18:11
von Thommy
COB hat geschrieben:Wo siehst du denn in "ob" ein Problem ?

Die Sache setzt voraus, daß das Fahrzeug in der Fahndungsliste drin steht. Macht es das nicht, ist die Anmeldung kein Problem - insofern ich den Vorgang richtig verstanden habe.