Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
- Thommy
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
aye, persönlich hab ich es nicht gemeint 

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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
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GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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- Joachim
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
Hatte ich so auch nicht aufgefaßt 
Stimme dir im Grunde ja auch zu, da wird sich sicherlich eine Möglichkeit finden lassen geklaute Autos zu legalisieren...
Stimme dir im Grunde ja auch zu, da wird sich sicherlich eine Möglichkeit finden lassen geklaute Autos zu legalisieren...
- COB
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben...Thommy hat geschrieben:Einen gefälschten Kaufvertrag?
- Thommy
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
COB hat geschrieben:Nö, eine Schenkungsurkunde, Sterbeurkunde inklu Erbschein sollte auch gehen... nur geklaut sollte er eben NICHT sein... Die örtl. ZuSt prüft bei Anlegen der Unterlagen/Akte, ob die FIN in der Fahndung/zwangsstillgelegt, gepfändet oder sonstwas ist ist, highlive ab... steht doch oben...![]()
Eben, wenn das schöne Wörtchen "ob" nicht wäre.
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- COB
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
Thommy hat geschrieben:Eben, wenn das schöne Wörtchen "ob" nicht wäre.
Wo siehst du denn in "ob" ein Problem ?
- Thommy
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AW: Kraftfahrzeug ohne Brief wieder zulassen
COB hat geschrieben:Wo siehst du denn in "ob" ein Problem ?
Die Sache setzt voraus, daß das Fahrzeug in der Fahndungsliste drin steht. Macht es das nicht, ist die Anmeldung kein Problem - insofern ich den Vorgang richtig verstanden habe.
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