Seite 3 von 3
AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 22:36
von Rocco-GT2
Ok, lässt sich also zusammenfassen für mich sagen, wenn ich auf ein Treffen fahre ist das mit so einem Kennzeichen nicht erlaubt. Bisher gab es aber kaum Probleme, wenn man Fahrten durchgeführt hat, die eigentlich nicht erlaubt wären.
Bleibt also das Risiko, dass jeder selbst abschätzen muss.
Dann hab ich ja ggf. mit weniger Ärger zu rechnen, wenn ich den Rocco einfach auf das normale Kennzeichen anmelde und die Testfahrten ohne Eingetragenen Motor/ Felgen mache. Dann falle ich wenigstens nicht durch so ein Kennzeichen auf. Was sagt eigentlich der Tüv, wenn ich mit dem normalen Kennzeichen angefahren komme, obwohl das Auto noch nicht abgenommen ist?

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 22:41
von Samsy1983
Rocco-GT2 hat geschrieben:Ok, lässt sich also zusammenfassen für mich sagen, wenn ich auf ein Treffen fahre ist das mit so einem Kennzeichen nicht erlaubt. Bisher gab es aber kaum Probleme, wenn man Fahrten durchgeführt hat, die eigentlich nicht erlaubt wären.
Bleibt also das Risiko, dass jeder selbst abschätzen muss.
Dann hab ich ja ggf. mit weniger Ärger zu rechnen, wenn ich den Rocco einfach auf das normale Kennzeichen anmelde und die Testfahrten ohne Eingetragenen Motor/ Felgen mache. Dann falle ich wenigstens nicht durch so ein Kennzeichen auf. Was sagt eigentlich der Tüv, wenn ich mit dem normalen Kennzeichen angefahren komme, obwohl das Auto noch nicht abgenommen ist?
Da hast du auch mit Ärger zu rechnen. Nicht eingetragene Teile sind Erlöschen der Betriebserlaubnis. Kann zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Auf jeden Fall ist es mit Punkten verbunden und ner Gebühr für das Bundesland.
Bei den Kurzzeitkennzeichen kann man da leichter Ausreden finden. Du kannst theoretisch auch damit auf Treffen fahren, nach dem Motto jemand will das Auto da kaufen, etc..
Schlußendlich muss man sagen, dass es deine Entscheidung ist, welches Risiko du eingehen möchtest.
AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Mi 16. Jun 2010, 23:45
von COB
Rocco-GT2 hat geschrieben:
...
wenn ich den Rocco einfach auf das normale Kennzeichen anmelde...
... der Tüv, wenn ich mit dem normalen Kennzeichen angefahren komme, obwohl das Auto noch nicht abgenommen ist?
Das ist doch aber ein Widerspruch in sich, oder ? Ohne AU/HU keine Zulassung und ohne Motorabnahme keine HU, oder haste noch Rest-AU/HU ?
Und ABE Erlöschung ist in der STVZO genau festgelegt, bei welchen Fällen diese greift. Nicht jedes nicht geprüfte Anbauteil führt zwingend zur Stillegung. Was einem sicher sein dürfte, ist der Mängelschein.
AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Do 17. Jun 2010, 11:24
von Rocco-GT2
COB hat geschrieben:Das ist doch aber ein Widerspruch in sich, oder ? Ohne AU/HU keine Zulassung und ohne Motorabnahme keine HU, oder haste noch Rest-AU/HU ?
Und ABE Erlöschung ist in der STVZO genau festgelegt, bei welchen Fällen diese greift. Nicht jedes nicht geprüfte Anbauteil führt zwingend zur Stillegung. Was einem sicher sein dürfte, ist der Mängelschein.
Wie soll ich ihn ohne noch gütige HU anmelden? Hab noch Tüv bis glaub November 2011, daher ist das Anmelden des Fahrzeuges kein Problem, aber ich vermute, dass der Tüv es nicht gerne sieht, wenn ich mit nem angemeldetem Fahrzeug ankomme, bei dem ich noch solche relevanten Teile eintragen will. Evtl. hab ich beim Tüv so gleich einen sehr schlechten Start... Wenn ich jetzt nicht abdere Felgen aufgrund der größeren Bremsanlage montieren würde würde ich es entspannter sehen. BEi ner Kontrolle werden die Felgen sicher bemerkt, bei dem Motor bin ich mir da nichtmal so sicher ob der bemerkt werden würde...
Ausreden findet man mit dem Kurzkennzeichen sicher einfacher. Naja, am besten einfach vorher den Tüv machen, dann gibts keine Probleme...

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 00:13
von Macho
Mach mol kan Streß, schraub die Kurzzeitkennzeichen ran, Treffen, Tüv und fertig !
Solange die Karre verkehrstauglich ist, sagt normal auch keiner was !
AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 21:24
von el loco rocco2124
Und ABE Erlöschung ist in der STVZO genau festgelegt, bei welchen Fällen diese greift. Nicht jedes nicht geprüfte Anbauteil führt zwingend zur Stillegung. Was einem sicher sein dürfte, ist der Mängelschein.[/QUOTE]
......stimmt,einmal Fahrwerk nicht eingetragen,mängelschein-3 punkte -190€ etwa.Lenkrad das gleiche!
dann haben wir einmal beim Kumpel den Lufikasten gebohrt,Lufi raus nur ne Rund gedreht,Teile lagen noch im Auto!Da haben sie Grünröcke ihm den Wagen eingezogen,Steuerverfahren und was weiß ich noch alles.War mega teuer,und mega stressig!!