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AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 02:25
von DAMR138
Hey Leute....

ich danke euch von ganzem Herzen......Ehrlich!!!!
Vielen,vielen dank für die ganzen Antworten...er hat mir ne frist gesetzt bis Freitag, bin mal gespannt was dann passiert. Habe mir jetzt schnell mal ne Lenkradkralle gekauft. Sicher ist Sicher ;)...

Ich werde nätürlich bericht erstatten;)

Danke nochmal an alle!!!!

Gruß Maik

AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 07:31
von W. Hass
Liebe Leute,

[Klugscheißermodus an]
ich habe den Eindruck, das hier die Begriffe Eigentümer und Besitzer, und deren Unterschiede, nicht nicht allen richtig bekannt sind.

Bitte lest kurz wo der Unterschied liegt, bevor wegen verschiedener Auslegung von Begrifflichkeiten "Spannungen" entstehen.
[Klugscheißermodus aus] B-)

Greetz Willi

AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 07:49
von Sör Packl
Pass auf, Ich weiss auch wo dein Auto steht! :hihi: Hab auch schon ein paar Fotos gemacht. Ich reich sie heute abend mal nach...
Gruss aus Griesheim

AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 07:54
von Maik
Nah ist doch easy...der Besitzer übt die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand aus.Mann war das ein Akt bei der Waffensachkunde und Sachkundeprüfung nach §34a GewO.

AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 09:34
von kogafreund
tattoorocco hat geschrieben: Zurück zum Thema, ich denke wenn der Fredersteller sich mal an den User Kogafreund wendet wird ihm wohl am besten geholfen der scheint nämlich kompetenter zu sein diesbezüglich wie wir Laien hier alle zusammen.
Danke für die Blumen ! :-)
Sollten sich meine 14 Semester Jura am Ende doch gelohnt haben ?

Was Maik schreibt, ist im übrigen auch vollkommen richtig:
Man muß Eigentum (§ 903 BGB) und Besitz (§ 854 BGB) strikt trennen.
Sowohl der Eigentümer als auch der Besitzer haben bestimmte Rechte, die sich unterscheiden.

Wie ich schon schrieb, ist hier nicht der Eigentumsübergang das Problem:
Der Verkäufer wollte ja verkaufen und hat das auch wirksam getan, indem er die Kaufsache übereignet hat.
Somit hat es einen Eigentumswechsel an dem Fahrzeug gegeben.
Wer jetzt Eigentümer ist, kann uns eigentlich egal sein, weil dadurch nicht klarer wird, wie hoch der vereinbarte Kaufpreis ist !
Das Problem ist nämlich allein der Kaufvertrag, denn fraglich ist:
Wie hoch war der vereinbarte Kaufpreis ?
Hier hat der Käufer die besseren Karten, denn der Verkäufer hätte wohl kaum Brief, Schlüssel und Fahrzeug herausgegeben,
wenn ein noch höherer Kaufpreis vereinbart gewesen wäre.
Also entspannt zurücklehnen und Scirocco sicher parken... .

AW: Hilfe, wer kann mir helfen....

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 15:11
von COB
Maik hat geschrieben:...
Mann war das ein Akt bei der Waffensachkunde und Sachkundeprüfung nach §34a GewO...
Du pöser Pursche beschäftigst dich mit den pösen Sachen, die runde Löcher machen ? :lupe: Sowas ist doch soooowas von politisch unkorrekt... :witz:

:ironie: