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AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 07:45
von Folterknecht
dann mache ich ja aus meinem auto wenn ich es komplett neu lackiere einfach so aus spaß nach diesen "regeln" zum unfallwagen ! o.O kann ja irgendwo auch nicht sein ....
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 07:59
von KRY€
Deshalb würde ich immer Fotos vom Schaden machen und wenn ich mein Wagen verkaufen will kan ich dem Käufer diese vorlegen! Mach immer einen guten Eindruck!
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 08:27
von öltaucher
Hallo,
[quoteGünni, du kennst meinen Rocco ja und hatte dir mal gesagt das der n Knick an der A-Säule hat. Im kaufvertrag steht "Schaden vorne links" im nachhinein wenn man genauer guckt was wirklich dran ist`sieht man halt das der unfall auch noch schlampig repariert wurd....meinst da besteht ne chance? hab den wagen jetzt 2 jahre
][/QUOTE]
Der Schaden wurde angegeben, da hättest Du wohl gleich genauer nachschauen müssen. Ich glaube nicht, dass Du da eine Chance hast.
dann mache ich ja aus meinem auto wenn ich es komplett neu lackiere einfach so aus spaß nach diesen "regeln" zum unfallwagen ! o.O kann ja irgendwo auch nicht sein ....
Kann ich so auch nicht nachvollziehen warum das dann ein Unfallfahrzeug ist.
Ob die Lackierung oder die Schweißstelle am Schweller das Auto zum Unfallwagen macht oder nicht ist doch eigendlich egal. Einfach im Vertrag erwähnen, was gemacht wurde, und gut.
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 14:00
von suran
Wisst Ihr wieviele Autos vom Werk aus infolge von Transportschäden, Montagefehlern usw bereis vor dem Verkauf als Neuwagen nachgebessert, nachlackiert oder ausgebeult werden werden und glaubt Ihr, dass das jemandem bei der Abholung mitgeteilt wird?
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 17:25
von W. Hass
suran hat geschrieben:Wisst Ihr wieviele Autos vom Werk aus infolge von Transportschäden, Montagefehlern usw bereis vor dem Verkauf als Neuwagen nachgebessert, nachlackiert oder ausgebeult werden werden und glaubt Ihr, dass das jemandem bei der Abholung mitgeteilt wird?
Nö, das hat kein Schwein gesagt und höchstwahrscheinlich genau so viele bemerkt ... wer hat denn früher Lackschichtdicken gemessen? Nobody!
@ Stefan (KRY€)
Wie Willi schon sagte: Recht hast Du!!!
Aber sind wir doch mal ehrlich:
Kaum einer wird jemandem glauben, dass ein Rocco mit min. 17 Jahren auf dem Buckel, noch 100% Unfall-/Schadenfrei ist. Da schaut jeder genau hin und schätzt die Lage selber ein, außerdem, wenn es denn gut gemacht ist muss das nicht schlechter sein als original. Soll heißen, es wird ja nicht immer bis aufs Blech geschliffen, damit bleit der werksseitige SChutz doch erhalten, oder?
Greetz Willi
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 18:25
von Rocco´82
Unfall ist eher mehrdeutig zu verstehen.
wird ein wagen nachlackiert, ist dieses anzugeben, dies ist eine reparatur und eine reparatur muss nur sein, wenn etwas kaputt ist.
Ob durch einen fremden oder eigenschuld, es ist ein unfall.
Und wie günni schon berichtete, muss ein unfallschaden angegeben werden.
Das viele neuwagenverkäufer das nicht machen ist klar, denn dann müssten diese schadensregulierung machen oder die käufer könnten zurücktreten.
Und keiner so schlau ist und seinen neuwagen durchtestet, findet das auch keiner heraus, außer der ist schlecht gemacht und der lack platzt ab.
Aber generell ist jeder ausgebesserte kratzer anzugeben, sonst ist es betrug.
Und eine neulackierung ist nichts anderes, denn dadurch wird der wagen ja auch verändert, die schichtdicke ändert sich, kratzer werden beseitigt etc
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Di 18. Aug 2009, 21:14
von KRY€
@ Willi
Ja da hast du schon recht, ich meine es ist immer von Vorteil wenn man sieht was der Vorbesitzer mit dem Wagen gemacht hat.
Wenn man sich hier so einig Umbauberichte an sieht, merkt man schnell das ein "getunter" Wagen nicht schlecht sein muss.
Soll heißen wenn man sieht wie ein Schaden instandgestezt oder ein Motorumbau durchgefürt worden ist, kann das nur von Vorteil sein!
AW: Unfallwagen?
Verfasst: Mi 19. Aug 2009, 14:47
von streets
RoccoNaut hat geschrieben:Gibt es fristen, nach denen man dem verkäufer den wagen zurückgeben muss?
Ich denke 3 Jahre weil das auch der Zeitraum ist in dem man Forderungen die man gegen einen Gläubiger hat einfordern muss. Danach sind sie verjährt.
Strafrechtlich weis ich es nicht aber wenn es um Geld geht halt 3 Jahre.