AW: Standlicht LED´s?
Verfasst: Sa 28. Mär 2009, 12:06
rocco-olli hat geschrieben:
Da brauch ich keine Vorstellungskraft. Ich muss nur Sa. Abends mal zu McDonalds.![]()
rocco-olli hat geschrieben:
Da brauch ich keine Vorstellungskraft. Ich muss nur Sa. Abends mal zu McDonalds.![]()
Ja, frag dich mal warumandi_ps3 hat geschrieben: und ich kann behaupten das niemand ein scirocco fährt mit grünen nummernschildleuchten
auf eure einstellung komm ich echt garnicht klar... sicherheit, scheiß drauf... tüv, scheiß drauf... der gesellschaft mal zeigen dass es auch vernünftige tuner gibt, scheiß drauf...
stimmt, da hatte ich mich verschrieben53B hat geschrieben:Für Xenon braucht man alwr und keine lwr, die alwr
Ich fahre weiter mit Streuscheibe, wie ich schon sagte blenden meine Xenons nicht. Ich habe jemanden in mein Auto gesetzt und bin mit einem anderen Auto entgegengefahren. Mich hat nichts geblendet, jedenfalls nicht mehr wie Xenon an neuen Autos legal blendet.Wenn du schon unbedingt Xenon verbaust, was nicht rechtens is. Dann tu wenigstens deinem Gegenverkehr den Gefallen und nehm DE-Linsen dazu.
Die H4 Scheinwerfer mit Streuscheibe ähneln mit Xenon einer Flutlichtanlage. Ich könnt mich jedes mal drüber aufregen wenn solche Vögel mir entgegen kommen.
zeig mir einen Tuner der mir mein Xenon einträgt und ich fahr hinauf eure einstellung komm ich echt garnicht klar... sicherheit, scheiß drauf... tüv, scheiß drauf... der gesellschaft mal zeigen dass es auch vernünftige tuner gibt, scheiß drauf..
Dieses Gutachten gab es...ich kann dir das sogar schicken.Es gibt aber kein Bestandschutz für Eintragungen die auf dem Gutachten basieren....Soweit mir bekannt ist wird das sogar eingezogen damit es nicht weiter verbreitet wird.Ausserdem gabs ja mal so ein Gutachten was sagte das man mit Streuscheibe und ohne aLWR und aSWR Xenon fahren darf. Diese Autos haben Bestandsschutz und da hat es ja auch niemanden geblendet.
Xenon im RoccoStephan L. hat geschrieben:Ganz einfach Folti, so ein Gutachten gabs wirklich mal. Da die Gültigkeit solcher Schreiben aber zeitlich begrenzt ist (was übrigens im Sinne moderner technischer Entwicklung auch Sinn macht), ist dieses Gutachten nicht mehr gültig. Der o.g. Link hat ein Gutachten von 1996 zum Inhalt. Soweit mir bekannt ist, ist dieses Gutachten, so wie auch einige Andere bereits 2002 ausgelaufen und auch nicht verlängert worden.
Wenn du Dir mal durchliest, was dort steht, wirst Du auch selbst feststellen, dass dort ausdrücklich empfohlen wird, den Wagenbesitzer darauf hinzuweisen, dass eine automatische LWR und Scheinwerferreinigung im Sinne der Verkehrssicherheit dringlichst empfohlen wird, um eine Gefährdung des Gegenverkehrs auszuschließen.
Allerdings besteht ein Bestandsschutz, für Eintragungen, die VOR Ablauf dieses Gutachtens erstellt worden.