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AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 13:44
von Sven
Mit "ohne Papiere" meinte ich eigentlich, ohne Gutachten.
Z.B. wenn jemand sich selber einen Spoiler baut und nur einen Nachweis über das verwendete Material hat.

Aha, dann ist es also auch eine Einzelabnahme, wenn gleichzeitig verschiedene Teile verbaut werden, die einander beeinflußen könnten.
Die also jedes für sich, jedoch nicht zusammen, geprüft wurden.
Mhm, ist ja eigentlich auch logisch. :hihi:

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:10
von All Eyez on me
Mr.Burnout hat geschrieben:...eine Abnahme ohne jegwede Papiere ist prinzipiell garnicht möglich und eine Einzelabnahme nach §21 bedeutet eigentlich das Teile in anderem Zusammenhang als im Gutachten nach §19 beschrieben eingetragen werden sollen.

z.B. Spurplatten in Verbindung mit Breitreifen:
Im Gutachten der Spurplatten ist nur die Serienbereifung aufgeführt...also wird da automatisch eine Abnahme nach §21 nötig wenn die Spurplatten auch bei Breitreifen eingetragen werden sollen.

...jedenfalls ist das mein Kenntnisstand :gruebel:

Gruß
Stefan

Richtig!

Und weil es sich in diesem Falle um eine Kombinationseintragung handelt, darf das nur der TÜV! In den neuen Bundesländern ist die DEKRA dafür zuständig.

Denn hier treffen ja mehrere eintragungspflichtige Faktoren aufeinander, wie z.B. Fahrwerk in Verbindung mit der Rad/Reifenkombination sowie den Spurplatten. Und da ist der Satz mit Abnahme nach §19 hinfällig auch wenn´s drinsteht. Weil es eben nur für das Teil als Einzelnes gilt.

Kombi mit anderen Teilen wie in diesem Fall -----> §21 Einzelabnahme beim TÜV!

Alles klar?! :zwinker:

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:15
von Rockerkuddel
Logisch ist hier GAR nix mehr..

die GTÜ sagt, "musste zum TÜV". oooooookay.. :crazy:
der 1. TÜV sagt "nee, so nich" :hihi: ja denn, schönen tach noch..
der 2. TÜV sagt, "ja, würd ich dir eintragen, aber mit den Spurplatten zusammen darf ich das nich, da muss n Sachverständiger ran.. :crazy:
der kommt übernächste Woche ausm Urlaub, aber ob Der das dann auch unterschreibt.."
:crazy:

Dann sach ich, gut, dann trag mir wenigstens den Endpott und die Front ein..
"Nee, das darf ich auch nicht, weil der ja mit den Felgen jetzt ohne Eintragung gar nicht unbedingt verkehrssicher ist.." :crazy:
Ich packs nich mehr ey :lol: FUCK FOR TÜFF :hihi:

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:17
von All Eyez on me
§21 Einzelabnahme muß von einen TÜV Prüfingenieur abgenommen werden, das darf nicht jeder TÜVi auf der Prüfstelle einfach so machen.

Sorry hab ich vergessen dazuzuschreiben. Dachte aber, das wäre bekannt.

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:18
von Rockerkuddel
:crazy: :lol: geh mir wech mit denen

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:22
von Mr.Burnout
Sorry hab ich vergessen dazuzuschreiben. Dachte aber, das wäre bekannt.

jo, so wie du das schreibst isses mir auch bekannt, ich dachte schon da hätte sich was geändert....

mich hat halt die Aussage "bei Einzelabnahmen nach §19 " etwas verwundert...

Gruß
Stefan

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 18:54
von Rockerkuddel
heute morgen war nach 3 wochen endlich der ersehnte sowie befürchtete termin beim sachverständigen beim 20km entfernten tüv meines "vertrauens"..
(der einzige in der region der sich bereit erklärt hatte sowas überhaupt näher zu begutachten)

nach 2,5 stunden, einer einzelabnahme sowie einem abrollumfangtest
wurden mir die felgen ohne änderungsarbeiten und mit 40mm distanz...


EINGETRAGEN :dance: :drive: :geil:

ich glaub ich penn in der garage :hihi:


dank an aeom sowie alle die sich mit tips beteiligt haben..

AW: ET 15 und 20mm Platten eingetragen?

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 19:55
von All Eyez on me
Na also! Dann hat sich die Mühe doch gelohnt! :super: