Meines Erachtens wird die Betonung bei der Auslegung des ursprünglichen Artikels 23 falsch gesetzt.
Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Hierzu wäre natürlich ein Kommentar zum GG hilfreich (erhältlich in einer gut sortierten Bibliothek).
Meiner bescheidenen Meinung nach, wurde im Artikel 23 die Vorläufigkeit herausgestellt, und die Tatsache, dass nach Beitritt der übrigen Teile dass GG auch zu gelten hat.
Die Gültigkeit des GG war durch die Präambel gewährleistet.
Umstritten ist, ob die Präambel des Grundgesetzes dessen integrierter Bestandteil ist, wofür allerdings der Wortlaut und die systematische Stellung sprechen.
Weiterhin
1949 nur für die
westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der
Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die
Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz nach der
Deutschen Wiedervereinigung am
3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten
Deutschen Volkes geworden
[1] (→
Präambel).
Seine demokratische Legitimation, die durch Bestätigung des deutschen Volkes bei Wahlen im grundgesetzlichen System indirekt erfolgte, ist dennoch in der internationalen Staatspraxis unangezweifelt. Auch erfüllt das Grundgesetz von Anfang an die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffes, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine
objektive Wertordnung[2].
Geklaut bei wiki.
Für mich haben wir hier erstens zu geringes Niveau, um darüber angemessen diskutieren können, weiterhin keine geeignete Lektüre vorahanden.
Zweitens ist das auf den Qullen-Webseiten dieser "Theorien" (die irgendwie scheinbar alle voneinader hin und her abschreiben) für mich pseudo-wissenschaftliche Suchen in Krümeln, um sich wichtig zu machen. Wenn sich einer seiner Sache so sicher ist, der Rechtsweg steht ihm frei, bitte. Ich bin gespannt.
Im übrigen sind wir nicht besetzt, sondern ein souveräner Staat. Die heutige ausländishce Militärpräsenz gründet sich auf Verträge, auch wenn sie historisch aus der Besatzung entstammt.
Wir hatten Jahrzehnte in Budel (NL) einen Militästandort, hatten wir deshalb Besatzungstruppen in den Niederlanden?
Nach WK1 wurde die Haager Landkriegsordnung verabschiedet und von allen späteren Teilnehmern an WK2 unterzeichnet . Diese Ordnung sah vor das kein Land ein anderes Land zur Landgewinnung in kriegerischer Absicht angreifen/erobern durfte .
Und? Hat Polen uns angegriffen oder erobert? Nein. Haben wir andere Länder angegriffen oder erobert? Ja.
Ich fänds ja grundsätzlich nicht unschön, wenn Schlesien und Co auch heute noch zu D gehören würden. Irgendwer meinte jedoch, dass es ja mal schön wäre, die Welt zu beherrschen....
Wir waren der Auslöser vom Tode von etwa 60 Millionen! Das sollte man sich immer vor Augen halten. Und nicht so pseudo-wissenschaftlich- gescheit über irgendwelche Grenzen von 1937 oder 1939 (sehr schön, Münchner Abkommen noch mitgenommen, Astrein....) aufgrund von irgendwelchen Verfassungsfehlern reden!
Wir können froh sein, dass man uns hier nicht damals das Licht ausgemacht hat.