AW: DAS darf doch nicht wahr sein!!!!!!!
Verfasst: Fr 12. Sep 2008, 19:23
Also mal halblang: Wer ein Kind verprügelt ist selber ganz schnell strafrechtlich dran. Und den Vorschlag mit Versicherungsbetrug finde ich auch ziemlich zum K...
WENN die Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, zahlen die meist auch dann wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht:
Beispiel eins: Tochter geht mit Grosseltern in Einrichtungshaus und entsorgt denen eine Ladenhüter-Designervase (unabsichtlich). Da Kind unter Grenze, müsste die Versicherung nicht zahlen, da auch dei Eltern keine Haftungsverpflichtung haben: Ohne Rechtspflicht anzuerkennen haben die das bezahlt.
Zweites Beispiel: Schwiegermutter ist zu doof ihre Brille vernünftig auf den Tisch zu legen, fällt runter und ein Kind tritt darauf oder die ist so kaputt gegangen. Das hat die Versicherung wieder so bezahlt obwohl innerhalb direkter Verwandschaft eigentlich auch nichts geht.
Ich muss dazu sagen dass ich in beiden Fällen dagegen war, die überhaput einzuschalten, weil beim ersten Fall Einrichtungshäuser ihre Waren so hinstellen müssen dass nichts passiert und "Schwund" durch runterwerfen mit zu dem Wesen eines solchen Hause gehört. Und weil im zweiten Fall die SM gefälligts auf ihre Sachen aufpassen soll und sich im Zweifelsfall eine neue Brille selber holen soll.
Ich würde eine Schadensaufstellung machen, ausdrucken und den Anlass nehmen die Eltern aufzusuchen mit deinen Forderungen (nimm einen Zeugen mit). Dann die fragen ob sie eine Privathaftpflicht haben. Wenn nicht, müssen es meiner Meinung nach schonmal Hohlköpfe sein (das sage ich so hart, auch wenn es hier vielleicht jemanden mittrifft, eine PHP ist auch für Erwachsene schon ein Muss und kostet weniger als eine Tankfüllung.).
Wenn sie eine haben, dann auffordern dies der Versicherung umgehend zu melden. Andernfalls schaltest du deinen Anwalt ein und dann wird es für sie noch teurer. Klären wie alt das Kind ist. Die Grenzen der Haftbarkeit sind nicht so klar gezogen. Wenn ein Kind auf ein Roccodach klettern kann, wird es doch nicht so klein sein.
WENN die Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, zahlen die meist auch dann wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht:
Beispiel eins: Tochter geht mit Grosseltern in Einrichtungshaus und entsorgt denen eine Ladenhüter-Designervase (unabsichtlich). Da Kind unter Grenze, müsste die Versicherung nicht zahlen, da auch dei Eltern keine Haftungsverpflichtung haben: Ohne Rechtspflicht anzuerkennen haben die das bezahlt.
Zweites Beispiel: Schwiegermutter ist zu doof ihre Brille vernünftig auf den Tisch zu legen, fällt runter und ein Kind tritt darauf oder die ist so kaputt gegangen. Das hat die Versicherung wieder so bezahlt obwohl innerhalb direkter Verwandschaft eigentlich auch nichts geht.
Ich muss dazu sagen dass ich in beiden Fällen dagegen war, die überhaput einzuschalten, weil beim ersten Fall Einrichtungshäuser ihre Waren so hinstellen müssen dass nichts passiert und "Schwund" durch runterwerfen mit zu dem Wesen eines solchen Hause gehört. Und weil im zweiten Fall die SM gefälligts auf ihre Sachen aufpassen soll und sich im Zweifelsfall eine neue Brille selber holen soll.
Ich würde eine Schadensaufstellung machen, ausdrucken und den Anlass nehmen die Eltern aufzusuchen mit deinen Forderungen (nimm einen Zeugen mit). Dann die fragen ob sie eine Privathaftpflicht haben. Wenn nicht, müssen es meiner Meinung nach schonmal Hohlköpfe sein (das sage ich so hart, auch wenn es hier vielleicht jemanden mittrifft, eine PHP ist auch für Erwachsene schon ein Muss und kostet weniger als eine Tankfüllung.).
Wenn sie eine haben, dann auffordern dies der Versicherung umgehend zu melden. Andernfalls schaltest du deinen Anwalt ein und dann wird es für sie noch teurer. Klären wie alt das Kind ist. Die Grenzen der Haftbarkeit sind nicht so klar gezogen. Wenn ein Kind auf ein Roccodach klettern kann, wird es doch nicht so klein sein.