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AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 12:42
von Maik
anstellen?es ist nunmal so vorgeschrieben,glück für dich wenn die

das nicht so ernst nimmt,oder nicht gut genug drauf ausgebildet ist....im eifelsfall kann man es ja acuh schnell abbauen und auf a-brett legen...findet die polizei bestimmt noch besser...
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 15:47
von Thommy
rocco-oal hat geschrieben:Theretisch ließe sich doch die Lichtaustrittskante durch Verbau der GT-Scheinwerfer etwas nach oben "korrigieren", sodass man den Rocco tiefer tieferlegen können müsste.
das macht sich bei den letzten Sciroccos leider auch schlecht wegen der LWR.
Bei den GT-Scheinis gab es diese nicht, die müsste man dann umfrickeln. Aus dem Forum hat das glaube ich der ein oder andere schon gemacht - plug&play isses aber leider nicht.
MfG Thommy
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 16:52
von 53B
Oder das Fahrzeug exportieren und importieren. Damit wäre dann die Geschichte mit den 50mm auch gegessen. Gibts nur in Deutschland und innerhalb der EU absolut belanglos.
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 17:09
von 88er_GTX
Es gibt kaum Grenzen, wie tief...
Man muss halt nur den passenden Prüfer haben oder finden...
Mein Kennzeichen war auf 16cm, Scheinwerferunterkante auf 45cm, Prüfer hats nicht interessiert.
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 19:34
von GTX
Cool, hast du den auch immer auf dem Beifahrersitz sitzen? Was kostet der so monatlich?

AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 19:44
von Schiragi
Also ich habe einen 92er und habe gerade mal 3cm zum querlenker. mein kennzeichen ist noch an der original stelle und die scheinwerfer sind bestimmt unter 50cm. habe da aber nie probleme mit bekommen und er läuft jetzt schon 5 jahre so. TÜV und oder Abnahme wa überhaupt kein problem.
einfach einbauen das nix schleift, zum TÜV und dann wird das schon...
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 20:03
von hadef
hab mich neulich mal von nem tüver aufklären lassen. das mit dem hindernis is ne richtlinie, die natürlich die meisten tüver einhalten (eigentlich sollen es alle). das einzigste, was gesetzlich geregelt is, is ein böschungswinkel vorne und hinten.
kennzeichen und licht hat natürlich auch seine mindesthöhe.
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 20:33
von 53B
Die Tief- und Parkhaustauglichkeit wird wohl gemeint sein.

AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 23:18
von Staatsfeind Nr.1
es ist immer im ermessen des prüfers...warum gibt es dann überhaupt freigegebene fahrwerke mit einem tiefgang über 80mm???
AW: Wie Tief maximal?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 23:49
von GTX
Eine illegale Eintragung bleibt trotzdem eine illegale Eintragung und ist am Ende dein Problem wenn die Versicherung nicht zahlt.
Auch wenn an den meisten Autos hier irgendwas nicht ganz 100% ist, sollte man das wissen.