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AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 16:31
von Eugen
Um hier mal wieder diese Halbweisheiten aufzuräumen.... Wenn dauerhaft keine Rücksitzbank drin ist, muss diese auch ausgetragen werden. Ein Fahrzeug muss laut stvzo die Anzahl an Insassen stvo-gerecht transportieren können, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Beim Rocco sind es 4. Ohne Rücksitzbank 2, also muss diese ausgetragen werden.
In der Praxis wird darauf nicht so wahnsinnig streng geachtet, aber es kommt doch schon mal vor.
Mensch Leute, warum schreibt ihr nur immer diesen ganzen Mist hier ins Forum, obwohl ihr keine Ahnung davon habt? Damit ist doch niemanden geholfen.

Gruß
Eugen

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 16:36
von rocco-oal
Das müsst doch dann inwiefolgt so aussehen, dass bei der Mitfahrerzahl ne 2, anstatt 4 steht. Seh ich das richtig? :noidea: Dann muss ich bei mir kontrollieren, ob das der Tüvler wirklich eingetragen hat. :gruebel:

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 17:29
von Rocco´82
@Eugen

es wird kein polizist jeden tag kontrollieren, ob die rücksitzbank nun drinne ist oder nicht, außerdem hat er ja geschrieben, das er sie wohl bei bedarf dann wieder einbauen möchte bzw den heckausbau anpassen will.

Bevor du leute angreifst solltest du mal alles lesen und nicht immer nur beschuldigen und angreifen.

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 18:39
von Eugen
Wenn anstelle der Rücksitzbank eine Anlage verbaut ist, wird jeder der es darauf ankommen lässt (Polizei/TÜV) dies so auslegen, dass dieese auch dauerhaft verbaut ist und das Fahrzeug im Regelfall keine 4 Personen transportieren kann.
Dieskutier also nicht rum, sondern akzeptier es so wie es ist. Es geht übrigens nicht um Beschuldigen, Angreifen oder Sonstiges. Es geht einfach nur darum, dass hier dauernd Mist verbreitet wird und unwissende Leute sich auf solche Aussagen verlassen. Ich kann es einfach nicht ab, wenn Leute mit gefährlichem Halbwissen solches nicht einfach für sich behalten sondern es öffentlich herumposaunen müssen. Ist nicht persönlich gemeint :bier:

Gruß
Eugen

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 18:56
von Rocco´82
Gut aber wenn jetzt jeder, der nur hlabwissen hat, nichts schreiben würde wäre das forum genauso tod wie das fiat forum.

Außerdem ist sowas ja zum diskutieren da, keiner kann alles wissen und bislang hat noch kein TÜV oder polizist etwas dazu gesagt, das bei einem solchen ausbau die rückbank ausgetragen werden muss.

Z.B. hatten wir mal einen scirocco, der mit blech ausgelegt war und ein hundegitter drinne hatte. rückbank war demzufolge keine drinne. gitter raus, blech raus aber keine rückbank drinne ging es zum baurat. Der trug diese bank nicht aus, denn die halterungen dafür waren noch alle da und er sagte, das man so ja jederzeit eine bank einbauen könnte.

Wenn soviel halbwissen hier rumlungert, dann auch bei den ordnungshütern und sachverständigen. Und wenn die einen nichtmal alles sagen können, auf was soll man sich dann stützen? Woher soll man dann iwssen, ob das wirklich rechtens ist?

Du kannst hier ja schließlich auch viel erzählen, hast du eine rechtsgrundlage zur hand? Oder weißt du das auch nur aus erzählungen?

Nimms mir net übel aber wenn jeder etwas anderes erzählt, kann man keinem mehr vertrauen :-)

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 21:17
von Eugen
Die Rechtsgrundlage steht in der Ausführung zur stvzo geschrieben. Darin ist beschrieben wie die abstrakten Formulierungen in der Praxis umzusetzen und im Einzelfall zu verstehen sind.
Auch Polizisten und TÜVler sind nur Menschen und können unmöglich alles wissen. Das Problem ist aber wenn man an einen gerät, der gerade das weiß. "Mir ist aber noch nie etwas passiert" ist genauso wie jemand der sagt "ich fahre schon seit x Jahren mit <50cm zum Scheinwerfer, ist noch nie was passiert. Das ist ja sehr schön, aber wenn jemand fragt ob man das darf oder wie es sich eigentlich gehört, dann ist sowas aber schon sehr schwierig.

Gruß
Eugen

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: So 6. Jul 2008, 10:27
von elger
@eugen
genau das meinte ich :)

Klar ist das mit der Rückbank auslegungssache. Ich werde mich erstmal bei nem Prüfer erkundigen und dann weiter sehen....
:)
bitte zankt euch hier nich :)


Wenn ich eine Anlage statt rückbank verbaue, werde ich die schon so bauen, das man sie im "Notfall" recht schnell gegen eine Sitzbank tauschen könnte.. :) Bin da recht praxisbezogen..

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: So 6. Jul 2008, 11:34
von Rocco´82
klar weiß ich was du meinst. Ist ja auch richtig, das du daraufhin weist.

Werd mir mal die stvo diesbezüglich nochmal zur brust nehmen, mal schaun, was ich da finden werde :-)

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: So 6. Jul 2008, 14:53
von Stephan
Hi,
also meine Rücksitzbank ist schon seit 1998 ausgetragen...

AW: Steuern beim rocco2 mit 2 sitzen?

Verfasst: So 6. Jul 2008, 16:42
von Eugen
Nene, wir zanken uns nicht. Wir diskutieren nur ;-)

Du brauchst übrigens die Erklärung zur stvzo. Die ist nicht so einfach zu bekommen und kostet etwa 100€ und einen Jahresbeitrag (ich glaub es waren 25€?). Dafür bekommt man aber auch monatlich die Aktualisierungen zugeschickt. Macht für Normalmenschen keinen Sinn. Ich hatte sie mir damals aus beruflichen Gründen zugelegt. Habe sie aber nicht mehr aktualisiert. Ist trotzdem eine gute Grundlage.

Gruß
Eugen