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Verfasst: So 9. Sep 2007, 10:49
von VW-Bastler
OK abgemacht :ironie:

aber dann inkl. Versand :doof:

Ne aber zu dem Golf. Der Verkäufer hat Ihn bei eBay ja unter Verkaufen > Fahrzeuge usw. eingestellt. Also ich glaube auch das er damit nicht wirklich durchkommt.
Und 3 Sekunden sind auch ein bisschen wenig. :grins: Da würde ich doch lieber die Angebotene Probefahrt im Voraus machen.

Maik

Verfasst: So 9. Sep 2007, 14:44
von Rocco´82
Die leasing verträge laufen auch unter fahrzeug verkaufen.

Also müssten diese angebote ja auch rechtswiedrig sein, da die fahrzeuge ja nicht verkauft werden.

Alles ganz komisch :dummesthread:

Verfasst: So 9. Sep 2007, 18:15
von 53B
Glaube das kann man nicht wirklich vergleichen.

....

Verfasst: So 9. Sep 2007, 18:43
von drspeed16v
..der wird sich wundern was er für Ebaygebühren zahlen muss.... ,gruß Andreas

Verfasst: So 9. Sep 2007, 19:05
von VW-Bastler
ja genau. :zunge:
oder er gibt halt doch sein Auto ab. :hihi:
Als Käufer kann man Ihn bestimmt zur herausgabe des Artikels zwingen, dafür gibt es ja schließlich Rechtsverdreher.

Verfasst: So 9. Sep 2007, 21:38
von Noxin
VW-Bastler hat geschrieben:ja genau. :zunge:
oder er gibt halt doch sein Auto ab. :hihi:
Als Käufer kann man Ihn bestimmt zur herausgabe des Artikels zwingen, dafür gibt es ja schließlich Rechtsverdreher.
Sehe ich nicht so. Der (Miet-)Vertrag würde vermutlich für nichtig erklärt und somit bestünde dann kein Vertragsverhältnis mehr.
Von einem Fahrzeugverkauf war ja eigentlich nie die Rede...

Verfasst: So 9. Sep 2007, 21:58
von Kerstin
na bisher hat weder käufer noch verkäufer ne bewertung abgegeben.

werds mal beobachten, der verkauft ja fleißig der nette freundliche ......