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Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 08:37
von Gregor
ups
aber die Rennleitung in os ist dafür ja bekannt schnell mal alles stillzulegen
ich hoffe du kommst da gut wieder raus
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 12:01
von Staatsfeind Nr.1
@all eyez on me:Das hab ich mir auch gedacht.Ich musste mich sogar reisetzten und das Lenkrad anfassen.Da meinte er nur zu mir,dass mein arm ja sher durchgedrückt ist,obwohl da noch nen winkel im ellenbogen war.
@Angel:Den Fahrzeugschein kann ich dir leider nicht einscannen.Meinscanner funzt nicht.Wieso willste das denn sehen??Gibs fürn JH keinen Fächerkrümmer zu kaufen??Meiner ist von Sandlter.Wie gesagt für den DX oder so.Desweegn sitzt der bei mir auch so tief.Das ist die teifste stelle am auto bei mir
Ich kann dir entweder ne kopie zu schicken oder ich fotografiere den text für die eintragungen ab.Weiss aber nicht,ob man das denn dann lesen kann
Beitrag bearbeitet (15.06.07 14:18)
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 13:02
von Al-Rocco
Hallo,
Scirocco Dreams hast du Klasse 2 (CE C ) oder den alten Dreier
Mit dem du den Man

?
Und hier noch mein neuer alter 19tkm alter MAN 12Tonner - TGL
Al-Rocco
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 15:30
von Staatsfeind Nr.1
haben meien fahrzeugschein nicht eingescannt aber abfotografiert.Aber warum ist das so ungewöhnlich,nen fächerkrümmer am JH einzutragen??
So hier die beiden bilder von meinem fahrzeugschein:
1.Seite:
2.Seite:
Hier noch zwei Bilder vom Krümmer.Sind nicht so toll geworden aber man erkennt was.Ist ein 4 in 1 Fächerkrümmer von Sandtler:
1.Bild:
2.Bild:
Und nun seht ihr mal,wie tief mein Auto mit meinen Winterreifen ist (175/70 R13).Mit meinen sommerreifen (185/50 R14) kommt er noch ein Stückchen tiefer.Die tiefste stelle ist beim rocco ja normalerweise die Querlenker

Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 16:00
von Angel
nein es gibt keinen krümmer für den jh. und dann kommt es immer auf das ermessen des prüfers an. deiner muss also folgllich umgeschweißt sein, damit der kat passt. aber eigentlich sollte der auch nicht tiefer sein, nur weil er vom dx ist.
gruß angel
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 16:25
von Kerstin
maik:
kann mich dirk nur anschließen, wenn jemand denkt ihm gehts scheiße wegen ner beule nem kratzer oder sowas dann rate ich immer geh auf die kinderkrebsstation dann siehst das es dir super geht!
was das sitzen im rocco angeht hab ich auch schon öfter nen anranzer bekommen, hab dann meist die lehne etwas höher gemacht und schön, wenn ich weg war ging die wieder nach hinten fertig.
mit der brust uff n lenkrad hätten sie wohl gern oder wat? ich könnt kotzen wenn ich solch typen oder mädels seh die total verkramft das ende der haube sehen müßen um zu fahren

ich will entspannen beim auto fahren und nicht nen graul davor haben müßen!
Marko: geh zum anwalt das wird spaßig, den ausfall und soweiter dürfen sie dir dann aufs konto überweisen, und schau bloß 100mal dein auto an ob du was schlimmes findest.
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 17:43
von Der Tjerk
Mit welcher begründung haben sie dich stillgelegt??? kennzeichen und Scheinis zu tief?? Ist kein Grund einer stilllegung nicht mehr, so hab ich es vor ein paar wochen zu spüren bekommen kostet nur noch 50 Eus und 3 Punkte!! Und zu tief nee 5 Tage Zeit um den mangel zu beheben es sei denn der allgemeine Strassenverkehr wird hierdurch gefährdet
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Fr 15. Jun 2007, 17:46
von Staatsfeind Nr.1
ob der umgeschweißt worden ist,weiss ich leider nicht.Aber mir solls auch egal sein.Wurde nur mal bei ner kontrolle gefragt,wo denn der Fächerkrümmer sitzten würde

Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:16
von Scirocco Dreams
Genau Gefährdung des Strassenverkehrs da mein Wagen laut Aussage der Beamten viel zu tief ist. Hatte denen ja gesagt ich wolle den Wagen an Ort und stelle höher drehen aber der eine von den 2 Beamten war da gegen, da sie dann ja keine Beweise mehr hätte. Selbst dem Dekra Mann wäre dies recht gewesen da er meinte das er sonst an dem Wagen ja keine Gefährdung sehen würde da nichts schleift und sonstiges auch wohl alles ok. Und diese tollen Alupedalen hätte ich ja auch sofort raus gebaut. Warte jetzt mal das Gutachten ab welches ich dann wohl bis Donnerstag haben werde.
Hier eine aussage eines der beiden Beamten "wenn irgendwo mal ein verlorener Auspuff auf der Strasse liegt würden sie sich zu tief ihr Wagen ist so überschlagen" und dieses meinten Sie wäre auf der Autobahn mit einer der häufigsten Fälle der Unfälle auslöst. Naja hab nicht geschaltet also ich fahre ja mittlerweile schon über ein halbes Jahr LKW mit teilweisem Fernverkehr und habe schon bald ganz Deutschland durch. Aber ich hab erst einmal gesehen das jemand sein Auspuff verloren hatte. Also kann das wohl nicht umbedingt der Fall sein.
Vorallem den Wagen dann Anschließen ab zu holen war nicht so einfach, da nichts mit abschleppen und auch nichts mit fahren war da der Zwangsentstempelt wurde. Habe mir gestern für knappe 100 Euro für 3 Stunden einen Autotransporter (LKW) geliehen und hab dann den Wagen abgeholt aber mit so drauf fahren war auch nichts musste erst noch Bretter zum unterlegen ordern und hab ihn auch noch an Ort und Stelle höher gedreht.
Alleine die Abschleppkosten für das tolle Abschleppunternehmen welches in OS auf der Page usw die Autos abschleppt hat mich 276 Euro gekostet. Als ich den Wagen dort abgehólt hatte hatten die von diesem Unternehmen oder aber die Dekra Prüfer mein Handbremshebel wohl so stark angezogen da die Nase wo das Bremsseil eingehangen ist krumm, aber dafür werde ich wohl meine die Dekra oder aber auch das Abschleppunternehmen anzeigen. Normaler weise müsste die beiden Beamten das ja auch bezeugen können das die Handbremse heile war.
Also Fazit alles Abzocke und alle Mann den kleinen Bürger schruppen und die grossen Fische laufen lassen. Denke da gerad mal an die Beamten die sich von 2 17-18 Jährigen hier vor der Tür über den Zaun schmeißen lassen lol. Tja da sah der Freund und Helfer mit mal selbst ziehmlich hilflos aus.
Nur gut das ich fein auf den Spruch des einen nicht reagiert hatte, sonst hätte ich wohl möglich ganz gut ein auf den Mütze bekommen. Aber auf Volltruckene die hochprozentigen Klaren schon am hellen Tag genießen lass ich mich auch nicht ein, da bei solchen Typen sowieso alles durch ist und die mit Vorschicht zu genießen sind. Und alles nur weil die Beamten diese kontrollieren wollten. Tja **** happens
Aber wieder mal die harmlosen Leute mit den getunten Karren hops nehmen das können sie gut da sind sie nicht zu Feige. Aber egal die machen ja auch nur ihren Job wobei ich sowas schon wieder lustig finde die suchen sich wahrscheinlich auch nur die Sachen wo sie am besten bei fahren bzw auch mal ordenlich austeilen können.
Aber solche Sachen gibts wahrscheinlich auch nur im Osnabrücker Land, denn wo anders hab ich sowas noch nicht gesehen.
Gruß Marko
Re: Fotos von meiner Stillegung durch die Rennleitung
Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 22:46
von Superhobel
Hallo,
habe das neulich mal gefunden, vielleicht hilft ja, würde jetzt in die Offensive gehen und Klage erheben.
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Dieses Mal wird es am Carfreitag lange Gesichter bei der Polizei und bei den Sachverständigen geben (nachdem ihr berechtigen Einspruch erhoben habt). Dazu müsst ihr nur meine Ratschläge befolgen.
Zunächst möchte ich mich vorstellen, ich bin Jura-Student und habe eine Hausarbeit über verkehrsrechtliche Vorschriften und deren Handhabung ausarbeiten müssen. Diesbezüglich sollten Verkehrskontrollen der Polizei juristisch unter die Lupe genommen werden. Hierbei bin ich auf schwerste Rechtsverletzung und Willkür seitens der Polizeibehörden und der Sachverständigen gestoßen. Deshalb bin ich der Meinung setzt euch zur Wehr. Ihr habt hier sehr viele Möglichkeiten, die ich euch etwas näher erläutern werde.
Aber erst einmal etwas grundsätzliches: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen gehören nicht in den Straßenverkehr. Hieran gibt es keinen Zweifel. Für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben erlassen wie hier zu verfahren ist. Zunächst muss erst einmal festgestellt werden ob Mängel (gering oder erheblich) oder sogar Verkehrsunsicherheit vorliegt. Hierfür sagt die Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes:
Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist.
Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen
Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Auf den Betroffenen kommen dann meist hohe Kosten zu. Aus dem Verkehr darf ein Fahrzeug nur dann gezogen werden, wenn Verkehrsunsicherheit oder eine große Umweltbelastung vorliegt. Typische Mängel, die eine hohe Umweltbelastung hervorrufen sind im allgemeinen hoher Öl- oder Kraftstoffverlust oder erheblich Lärmbelästigung.
Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B
-Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses
-Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der
Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind
Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.
Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.
Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor.
Wie darf die Polizei nun vorgehen wenn Mängel festgestellt werden:
Hierzu ist dem Halter eine gemäß §17 StVZO Frist zu setzen um die Mängel zu beheben. In der Praxis wird dies durch Ausstellen einer Mängelkarte bewerkstelligt. In dieser ist dann die Beseitigung der Mängel durch TÜV oder DEKRA bestätigen zu lassen. Versäumt der Halter die Frist wird von seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist meines Erachten sehr gut und ist auch rechtsstaatlich. Dummerweise wird gegen den Fahrer und den Halter eventuell noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aber auch das ist im Sinne unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Öfters konnte aber auch folgende Verfahrensweise festgestellt werden.
Die Polizeibeamten bedienen sich der Hilfe eines Sachverständigen. Meist handelt es sich hier um Mitarbeiter von DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstige Organisationen. In §17 StVZO steht geschrieben, dass ein Sachverständigengutachten zur Hilfe genommen werden kann. So weit so gut. Gemäß der Gebührenordnung im Straßenverkehr gibt es auch eine Gebühr. In der Anlage zu §1 der GebOSt Gebühren-Nr. 499 steht geschrieben: Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen für Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 erhoben werden. Letztendlich wird hier ausgesagt, dass Überprüfung nach §17 StVZO quasi identisch mit der Hauptuntersuchungsgebühr (ca. 45 Euro für PKW) einzustufen sind. Diese Untersuchungsart ist auch für die Feststellung der Mängeleinstufung vollkommen ausreichend. Ich konnte einen Blick in die Gebührenordnung der DEKRA nehmen und hier sind §17-Untersuchung mit den Hauptuntersuchunsgebühren gleichgestellt. Was erlaubt ist, ist der übliche Zuschlag für Feiertage und Nachtarbeit (Gebühren-Nr. 460, max. 120 Prozent). Aber bei diesen nächtlichen Kontrollen werden jedoch meist formlose freiwirtschaftliche Gutachten erstellt, die die Hauptuntersuchungsgebühr um ein mehrfaches übersteigen. Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte. Hinzu kommt noch der Verdacht, dass dann eine Verkehrsunsicherheit herbeigeredet wird, nur um die hohe Gebühr zu rechtfertigen. Von Unbefangenheit und Neutralität kann dann schon längst nicht mehr gesprochen werden.
Wie sollt ihr euch nun verhalten:
1. Fall: Die Polizei hat Mängel festgestellt, die Mängelkarte ausgestellt und eventuell Anzeige erstattet.
Ob die Mängel berechtigt waren wisst ihr wahrscheinlich selber, nehmt es hin und passt beim nächsten mal auf, dass es nicht so weit kommt.
2. Fall: Die Polizei hat euer Auto als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt verboten und das Fahrzeug auf eure Kosten abschleppen lassen. Die Plaketten wurden abgekratzt und ein teures Sachverständigengutachten wurde erstellt.
Überprüft ob an Hand der obigen Definition Verkehrsunsicherheit vorlag. Trifft diese nicht zu habt ihr gute Chancen die dadurch entstanden Kosten einzuklagen. Sprecht auch mit den Herren, die das teure Gutachten erstellt haben. Erklärt euch für bereit die Gebühr gemäß Gebührenordnung gemäßGebOSt zu zahlen. Wird auf die Zahlung des teuren Sachverständigengutachtens bestanden droht mit Strafanzeige wegen Betruges. Strafanzeige zu stellen, kostet euch übrigens keinen Cent. Begründet eure Betrugsanzeige einfach damit, dass man sich nicht an die Gebührenordnung gemäß GebOSt gehalten hat und euch eine teure freiwirtschaftliche Sachverständigendienstleistung in Rechnung gestellt habt, die ihr nicht in Auftrag gegeben habt. Auch die Sachverständigen und die Polizeibehörden sind an die Verhältnismäßigkeit der Mittel gebunden.
Ich möchte nochmals betonen, dass sich der Einspruch in diesem Fall auf die festgestellte Verkehrsunsicherheit beziehen muss. Mängel wird das Fahrzeug wohl haben. Stellt Schadensersatz wegen der zusätzlichen Kosten, die euch durch die Mängelfehleinschätzung entstanden sind. Wenn der Richter eine Abweichung von der GebOSt feststellt, wittert er Befangenheit und wird er auch dazu geneigt sein festzustellen, dass die Mängeleinstufung nicht im Sinne der oben erwähnten §29-Richtlinie zur StVZO übereinstimmt.
Des weiteren möchte ich klarstellen, dass ich mich strickt an die Anweisung der Homepagebetreiber pagenstecher.de gehalten habe. Dieser Kommentar zu Verkehrskontrollen ist nicht provokativ. Er enthält auch keine Beschimpfungen an eine gewisse Berufsgruppe. Es handelt sich meines Erachtens um nüchterne juristische Betrachtungen, die aus meiner Hausarbeit entstanden sind.
Druckt diesen Text aus und verteilt es an alle Fans der Tuning-Szene. Wollt ihr Einspruch einlegen gebt diesen Text auch eurem Rechtsanwalt, dann hat er sich schon mal eine Menge Arbeit gespart.
So jetzt wünsche ich euch viel Spaß am Carfreitag und denkt daran bei Polizeikontrollen (diese Herren machen auch nur ihre Arbeit) stets ruhig und freundlich bleiben, schön die Papiere bereithalten und niemals einen Schluck Alkohol im Straßenverkehr.