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Re: ich habs getan und....

Verfasst: So 27. Mai 2007, 14:14
von GTX
Klar wegen dem Baujahr, stichtag ist 1.1.1988 - alles neuere muss die Regel beachten. Entscheidend ist der Eintrag im Brief/Schein.

Deswegen sollte man sich immer nen 87er zur Seite legen. :hihi:

Re: ich habs getan und.... "bild"

Verfasst: So 27. Mai 2007, 14:23
von Vibes Scirocco II GT
Dirk meiner ist bj. 89 und ich brauch keine 50cm einhalten ;)

>Die Einbauhöhe der Scheinwerfer ist egal,wenn das Auto ERSTMALS vor >1988 angemeldet bzw. zugelassen war.Alle anderen dannach müssen >sich daran halten(auch der Rocco)!
>Nun gibt es aber eine Möglichkeit,daß man mit den tieferen >Scheinwerfern"eingetragen"bekommt.
>Ich hab auch nicht schlecht gestaunt,aber das läuft wie folgt:

>Hin zum Tüv,Dekra,etc.!Ein Gutachten holen darüber,daß die Einbauhöhen >durch eine extreme Tieferlegung(z.B.) nicht mehr eingehalten werden >können.Mit dem Gutachten hin zu der Zuständigen Verkehrsbehörde,also >aufs Amt und einen Antrag auf Änderung der allgemeinen >Betriebserlaubnis stellen.Die Zuständigen Leute entscheiden dann in >jeden einzelnen Fall über eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung.

mal aus der faq geklaut und siehe da das hat der vorbesitzer meines wagens sogar gemacht xD