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Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:43
von frittenfaehn
Hallo
mitm NOS und TüV: hab mich auf das Wiki (vgl Link) bezogen
und angenommen daß man es mit rumfahren darf wenn es im Straßenverkehr nicht zufällig eingeschaltet werden kann

(da war doch mal was inner VWScene oder so)
greetz
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 16:49
von Stephan
"Die Anlage darf sich nicht in betriebsbereitem Zustand befinden. "
Im Umkehrschluß heißt das, eine solche Anlage, bei der die Flasche nicht angeschlossen ist, darf mitgeführt werden. Ist die Flasche leer, aber angeschlossen, ist das System betriebsbereit und damit unzulässig.
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 17:07
von Rocco´82
häßlich, allein die mittelkonsole...son pfusch
Wers mag ok aber dann noch solche märchen einstellen? Ich möchte bitte auch einen chip für meinen eg haben

Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 17:09
von GTX
"Ich möchte bitte auch einen chip für meinen eg haben"
Legst du den dann in den Aschenbecher?
Oder mahlst du ihn klein, zereibst ihn schön fein und mischst ihn unter das Super Plus drunter?

Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 17:13
von 53B
@StephanL: Wieso ist das dann betriebsbereit? Ist ein Auto ohne Öl, Wasser, Benzin auch betriebsbereit?
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 19:07
von ajthe1st
@ stephan
nur mal so zum diskutieren, aber rein rechtlich könnt ihr (die bösen

)
mir ja eigentlich nix (NEIN ich hab son scheiß nicht im auto) wenn ich die flasche hinterm sitz montiert hab und sie zum zeitpunkt der kontrolle vom system ist, also schlauch ab.
d.h. ich seh die kelle, mach den (wasn das, son klicksystem wie bei handelsüblichen gasflaschen?) schlauch ab und bin fein wieder in der legalität!?
macht spass gesetzeslücken rauszufinden :)
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 19:15
von frittenfaehn
hähä...
dann kriegen se dich bestimmt dran wegen unzulässiger Beförderung von Gefahrgut...
nur so als Beispiel: Um Preßluftflaschen (für schweren Atemschutz, also einfach nur wundervoll gefilterte Luft wie wir sie dauernd atmen) befördern zu dürfen muß man - grob gesehen
- nen Schrieb mitführen auf dem die Ware deklariert ist (inkl Einstufung laut Gefahrgutverordnung, dat funktioniert dann nach so ner 1000Punkte-Regelung)
- nen Feuerlöscher dabei haben
- die Ladung ausreichend gesichert sein
gruß
Fritte
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 19:45
von Rocco-GT2
Oh Mann! :crazy:
Also gut, wenn man da so gut so viel Leistung raus bring geh ich jetzt erst mal in die Garage meinen JH tunen...

Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 20:50
von Angel
5,3 bar??? ja ne is klar.
es gibt auch nos, dass nicht unter das betäubungsmittelschutzgesetz fällt, weil du davon das kotzen bekommst wenn du es schnüffelst
gruß angel
Re: Was issen bitte das?
Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 22:46
von Rocco-GT2
>>Audi 2.3 E Leerlaufregler für Dich, damit Du schon IM STAND mehr Power hast !!!

Das brauch ich auch, da krisse alle Weiber mit!!
