Re: gefärbte Leuchten
Verfasst: Di 20. Dez 2005, 15:25
Hallo, wollte nochmals ein paar Dinge erklären und klären:
-wir gehen ständig gegen die Leute vor, wenn wir wissen, dass die unsere
Bestätigung missbrauchen. Letzten Donnerstag war wieder ein Prozess in
Bad Urach gegen Rene Buch. Urteil noch nicht bekannt.
-diese Vorab-Bestätigung war seinerzeit vom TÜV gemacht worden, da die
italienischen Behörden bis zu einem Jahr brauchten um die Erteilung der Zulassungsnr. auch schriftlich zu bestätigen und wir bzw. INPRO für die ich damals das ganze Leuchtenprogramm gemacht habe wollten die Leuchten
verkaufen.
-grundsätzlich ist das kopieren, abändern etc von derartigen Bestätigungen oder Gutachten verboten und strafbar, da es sich um Urkunden im weitesten Sinne handelt.
Re LED-Birnen
wir versuchen schon seit langem LED Birnen für bestehende Leuchten zu entwickeln. Leider bis dato ohne Erfolg oder so teuer, dass es auch keinen Sinn macht. Das Problem ist, das die verwendeten Birnen auch ein E-Prüfzeichen haben müssen und somit genau für die entsprechende Lampenfassung gemacht sein müssen, siehe Blinkerbirnen in gelb/orange.
Sind nur zulässig mit 120' Bajonett und nicht mit 180', wie die weissen.
Andernfalls muss die Birne/das'Leuchtmittel' fester Bestandteil der Leuchte und damit der Leuchtenzulassung sein.
Da LEDs fast nur nach vorne strahlen werden die Reflektoren nicht angestrahlt und damit funktionierts leider auch nicht.
Re Zulassung von Leuchten
Die prüfzeichen werden einem Hersteller zugeteilt, der für die gleichbleibende Produktionsqualität bezüglich der Lichtwerte verantwortlich ist und haftet. Die Toleranzen sind hier sehr eng. Daher darf an einer Leuchte nichts verändert werden, was die Lichtwerte in ihrgendeiner Form verändern könnte, sei es nach oben oder unten, denn auch zu helle Leuchten können verkehrsgefährdent sein und blenden. Daher kann eine nachträglich und nicht vom Hersteller eingefärbte Leuchte überhaupt nicht eingetragen werden. Jeder Prüfer, der das macht gehört rausgeschmissen.
Hier gibt es auch absolut keinen Ermessensspielraum.
Re Unfallrisiko
habt Ihr wirklich keine Angst, dass Euch mal einer mit einer 2 to.schweren kiste einfach nicht sieht und mit 250 Sachen Eure wesentlich leichteren Autos einfach weg schiesst? Mir wäre mein Leben dafür zu schade !? Ganz abgesehen von den Anderen, die man mit reinzieht.
Bin wie gesagt für Anregungen und Fragen immer ansprechbar und werde das Thema Rocco-Leuchten im Auge behalten. Gibts da eigentlich nur eine Form, die auf alle Roccos passt oder sind da Bj -Abgrenzungen zu beachten? Wieviele Käufer kriegt Ihr zusammen?
Gruss
Jo von Muschwitz
-wir gehen ständig gegen die Leute vor, wenn wir wissen, dass die unsere
Bestätigung missbrauchen. Letzten Donnerstag war wieder ein Prozess in
Bad Urach gegen Rene Buch. Urteil noch nicht bekannt.
-diese Vorab-Bestätigung war seinerzeit vom TÜV gemacht worden, da die
italienischen Behörden bis zu einem Jahr brauchten um die Erteilung der Zulassungsnr. auch schriftlich zu bestätigen und wir bzw. INPRO für die ich damals das ganze Leuchtenprogramm gemacht habe wollten die Leuchten
verkaufen.
-grundsätzlich ist das kopieren, abändern etc von derartigen Bestätigungen oder Gutachten verboten und strafbar, da es sich um Urkunden im weitesten Sinne handelt.
Re LED-Birnen
wir versuchen schon seit langem LED Birnen für bestehende Leuchten zu entwickeln. Leider bis dato ohne Erfolg oder so teuer, dass es auch keinen Sinn macht. Das Problem ist, das die verwendeten Birnen auch ein E-Prüfzeichen haben müssen und somit genau für die entsprechende Lampenfassung gemacht sein müssen, siehe Blinkerbirnen in gelb/orange.
Sind nur zulässig mit 120' Bajonett und nicht mit 180', wie die weissen.
Andernfalls muss die Birne/das'Leuchtmittel' fester Bestandteil der Leuchte und damit der Leuchtenzulassung sein.
Da LEDs fast nur nach vorne strahlen werden die Reflektoren nicht angestrahlt und damit funktionierts leider auch nicht.
Re Zulassung von Leuchten
Die prüfzeichen werden einem Hersteller zugeteilt, der für die gleichbleibende Produktionsqualität bezüglich der Lichtwerte verantwortlich ist und haftet. Die Toleranzen sind hier sehr eng. Daher darf an einer Leuchte nichts verändert werden, was die Lichtwerte in ihrgendeiner Form verändern könnte, sei es nach oben oder unten, denn auch zu helle Leuchten können verkehrsgefährdent sein und blenden. Daher kann eine nachträglich und nicht vom Hersteller eingefärbte Leuchte überhaupt nicht eingetragen werden. Jeder Prüfer, der das macht gehört rausgeschmissen.
Hier gibt es auch absolut keinen Ermessensspielraum.
Re Unfallrisiko
habt Ihr wirklich keine Angst, dass Euch mal einer mit einer 2 to.schweren kiste einfach nicht sieht und mit 250 Sachen Eure wesentlich leichteren Autos einfach weg schiesst? Mir wäre mein Leben dafür zu schade !? Ganz abgesehen von den Anderen, die man mit reinzieht.
Bin wie gesagt für Anregungen und Fragen immer ansprechbar und werde das Thema Rocco-Leuchten im Auge behalten. Gibts da eigentlich nur eine Form, die auf alle Roccos passt oder sind da Bj -Abgrenzungen zu beachten? Wieviele Käufer kriegt Ihr zusammen?
Gruss
Jo von Muschwitz