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Re: Was tun??
Verfasst: Do 15. Sep 2005, 20:16
von ChristianGTII
@53B: Du musst ihn aber nicht zurück nehmen und das ist Fakt, wenn ich mir heute ein Auto kaufe oder wenn jemand von mir eines kauft geht derjenige damit das Risiko Vertaglich ein!! Also wenn ich du wäre würde der von mir nix bekommen weil wenn dich auch keine Schuld trifft musst du auch nicht bezahlen!! Und das tust du so oder so!!!
Teilbetrag OK um Stess zu vermeiden usw.. aber wenn ich nur den geringsten Verdacht hätte das er sich das Auto nicht leisten konnte bzw. er sogar was manipuliert hat!! NADA
Re: Was tun??
Verfasst: Do 15. Sep 2005, 21:48
von All Eyez on me
Auf jeden Fall nen neuen Riemen drauf! Da ist 100%ig nix kaputt. Der JH ist nahezu unkaputtbar.Die Kolben erreichen beim JH die Ventile beim Zahnriemenabriß nicht.
Sieh zu,daß Du ihm das klarmachst.....ansonsten,nimm ihn zurück,mach den Riemen und verklopp ihn wieder.
Und mit dem Typ häte ich das letzte Mal Geschäfte gemacht wenn er sich auf gar keine gütliche Einigung einlassen will.
Re: Was tun??
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 04:10
von 53B
@ChristianGTII: Ich wäre da etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen. Das man nicht zurück nehmen und ist nur dann gegeben wenn eben alles nach bestem Wissen und Gewissen geschah, soweit hast du recht das eine dann keine Schuld trifft.
Du gibst ja keine Garantie in dem Sinne das das Fahrzeug auf Deine kosten repariert wird wenn in einem Jahr etwas kaputt geht. Das ist soweit klar. Aber Du haftest für Aussagen Dir zur Kaufentscheidung geführt haben. Wenn ich mein Fahrzeug inseriere und dazu schreibe das es 240 km/h (schnell ist, egal ob echte oder Tacho km/h, er schaft weder echte noch Tacho) und es ist nicht der fall dann läuft sowas nicht über Sachmängelhaftung sondern über Betrug. Da schaut die Sache dann zivilrechtlich wieder anders aus. Betrug verjährt soweit ich weiss auch erst nach 10 Jahren. Sprich solange kannst Du das Fahrzeug aus solchen Gründen definitiv beanstanden, beim zurück geben schaut es anders aus, denke eher nicht das man da noch was machen kann.
Nehmen wir mal an Du drehst den Tacho um 30000 km zurück. Verkaufst das Auto und durch zufall lässt der neue Besitzer nach 2 Jahren mit 110000 TKM den Zahnriemen genau in der selben werkstatt wechseln wie du vor 2 Jahren den Riemen machen liesst. Der Werkstattmeister kennt das Auto und der Betrug fällt auf. Der neue Besitzer kann da auch Ansprüche gegen Dich geltend machen.
Verbraucherschutz ist auch hier gegeben.
Re: Was tun??
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 06:41
von christian_scirocco2
Na,
dafür das er aus dem gleichen Dorf kommt wo jder jeden kennt ist es aber schon heftig das der gleich mit Gutachten und Anwalt droht.
Ich kann dir auch nur raten, laß dich nicht einschüchtern.
Falls wirklich 7 Zähne übergesprungen "wären" und die Ventile auf die Kolben geschalgen wären, wär er auch nicht mehr weiter gekommen. Dann wäre sofort Schluß gewesen. Bei einer solchen Anzahl an Versatz hat man gleichzeitig keine Leistung mehr und das Standgas wird der auch nicht mehr halten.
Von daher vorsicht. Ich würde ihm da nichts zurückgeben. Verkauf ist halt privat an privat ohne Garantie und "wenn" der Zahnriemen gerade dann über gesetzt hat ist das Pech für ihn.
Falls der JH wirklich ein Freiläufer ist, Zahnriemen und Spanrolle neumachen lassen und gut ist es. Das soll er gefälligst bezahlen. Wahrschienlich dachte er sich, Auto kaufen und fahren. Investitionen gehören nunmal dazu.
Gruß Christian
Re: Was tun??
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 17:41
von ChristianGTII
Jaaane ist klar... ist ja alles net das Problem würde eventuell mich auch auf einen "Rückkauf" einlassen.. Aber tust du damit nicht den begründeten Verdacht auf Betrug für den anderen nicht noch mehr bestätigen ?? Weil ich würde kein Auto zurück nehmen dass ich mit bestem Wissen verkauft hab!! Wobei es bei mir solche Probs nicht gibt weil ein Zahnriemen ist bei mir alle 50.tkm gewechselt!!
Aber mal zu der Geschichte mit dem Tacho: Habe mal von jemanden gehört der sich einen neuen Masserati gekauft hat und der war mit "schlag mich tot" 300km/h angegeben und dieser ist aber efektiv "nur" 290 gelaufen... Und des ist auch vor Gericht gelandet und es gab keine Change für den Kläger auf 300 Stundenkilometer keine Rücknahme usw. und das bei einem NEUEN!? Des ist auslegungsache!!! Und komische Geräusche bei einem KFZ sollte man doch gleich mal nachgehen.. oder
Re: Was tun??
Verfasst: Fr 16. Sep 2005, 18:00
von 53B
Bei sowas kommt es auf die Richter an. Da muss eben klar gemacht werden das das der Grund für den kauf war, wenn ich eine Zugmaschine kaufe die meinen Anhänger nicht ziehen kann ob wohl sie es laut Hersteller müsste besteht doch anspruch auf nachbesserung oder wandel.
Seid dem die EU die Gesetze der Gewährleistung geändert hat wurde auch das auszeichnungsgesetzt verschärft. Sprich wenn mit etwas geworben wird muss das Produkt das auch erfüllen. Ich weiss noch als 2002 getestet wurde ob der Allroad quattro tatsächlich einen LKW ziehen kann. Wie weit man das aber ernst nehmen kann liegt wieder beim richtiger. Wir haben ja noch keine amerikanischen Verhältnisse in sachen Gerechtigkeit. Hier wird noch an den gesunden Menschenverstand geglaubt.