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Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 12:01
von derkroenung
Moinse,
so wie ich das verstanden habe hat der Kogafreund nur ne Haftpflicht, dann werden ja die beschädigungen am auto nicht ersätzt.

Dann steht da "...§ 12 Abs. 1 I, 2 und 3 AKB beitragsfrei für längstens ein Jahr weiter...". Beitragsfrei, auch dann müsste Kogafreund sein Geld bekommen.

Entscheident ist wann kogafreund aus dem Vertag rauskommt. Bei Abmeldung (habe ich so) wird der Vertrag ohne Kosten in Ruhezustand versetzt und kann, wann ich Ihn wieder brauche aktiviert werden. Ob ich den Wagen noch weiter besitze oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Oder ob er est aus dem Vertrag kommt wenn der Wagen verkauft bzw. endgültig Stillgelegt wird. In diesem Fall wäre der einbahlt des Beitrages legitim, da der Vertag ja noch läuft, aber diese Maßnahme ist nicht grade Kundenbindent.

Die Klausel mit der Ruheversicherung ist eigentlich nur unter aktiver Einverständniserklärung möglich, ist doch ein selbständiger laufzeitvertrag. Sind nicht nach BGB (AGB-Klauseln) Verträge die sich nur aus den AGBs bestimmen nichtig??? Ich weis das nicht mehr so genau... die ausbildung ist zu Lange her...

Wir hatten doch ein paar weise §-wälzer hier, weis nicht einer was zu dieser Situation??

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 13:36
von kogafreund
Hallo,

vielen Dank erstmal an alle für die vielen Antworten ! Da war viel Interessantes dabei.
Meinen Rocco hatte ich vor vier Wochen abgemeldet, weil ich ihn eigentlich nicht brauche. Weil jetzt der oben geschilderte "Abrechnungs-Streß" mit der Versicherung aufkam und ich außerdem abends verdächtig oft in der Garage um meinen Rocco herumschleiche, habe ich ihn heute wieder mit Saisonkennzeichen angemeldet. Kostet ja nix, weil ich hab ja noch ein Guthaben bei der HUK. :grins:
Jetzt fahre ich den noch sechs Wochen, und dann gibts als Winterschlampe nen fetten Benz... :hihi:

Gruß

koga

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 17:12
von 53B
>>>wenn zum Beispiel Putz von der Decke abplatzt oder ein Holzbalken aufs Auto fällt ?

Das ist ein Schaden den die KFZ Versicherung trägt? Entweder wird der Schaden nicht getragen oder von der Hausrat. Bei mir waren jedenfall keine Schäden durch zusammen fallende Gebäude versichert.

>>>...oder das Auto zerkratzt wird und im schlimmsten Fall gestohlen ?

Wer sollte das Fahrzeug zerkratzen? Du? Deine Frau, da wird nicht gehaftet es sei den das Fahrzeug wurde in Betrieb genommen -> darfst Du ja nicht. Also bleibt noch die Private Haftpflicht, wobei es da ja keine Vollkasko gibt.
Diebstahl ist auch Hausrat, unter umständen greift die Hausrat in jedem Gebäude, selbst wenn Du dein Fahrzeug in einer Tiefgarage einen Supermarktes parkst oder irgendein Gebäude nach 18 Uhr. Kommt auf die Versicherung an.

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 17:17
von Kerstin
<<<<<<Diebstahl ist auch Hausrat, unter umständen greift die Hausrat in jedem
Gebäude, selbst wenn Du dein Fahrzeug in einer Tiefgarage einen
Supermarktes parkst oder irgendein Gebäude nach 18 Uhr. Kommt auf die
Versicherung an.
<<<<<<<<<<

ist das dein ernst?
na dann geh ich mal eben einkaufen fahren, haben ja bis 20.00 uhr auf und was meinst wie viele kratzer mein scirocco davon tragen wird.

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 17:54
von 53B
>>>ist das dein ernst?
na dann geh ich mal eben einkaufen fahren, haben ja bis 20.00 uhr auf und was meinst wie viele kratzer mein scirocco davon tragen wird.

Also erstens kommt das auf die Versicherung an, noch dazu muss das ein schlimmes viertel sein in dem Du einmal zum einkaufen fährst und dein Auto voller Kratzer ist. Die genauen Klauseln zu der Versicherung kenn ich nicht. Abgesehen davon, was habt ihr bitte mit den Kratzern? Das sind Bagatellschäden, bzw sind das Schäden die als Vanalismus oder selbst verschuldet nur über die Vollkasko abgerechnet werden, dafür steigt man in den Prozenten bei der KFZ Vollkasko und hat unter umständen eine Selbstbeteiligung, wie oft habt ihr den schon einen Kratzer gemeldet? Andererseit handelt es sich ja um einen "unfall" wenn der parknachbar seine Tür aufreisst das es eine Beule gibt. Also zahlt seine KFZ Haftpflicht, macht er sich einfach aus dem Staub ist das wohl pech. Sollte nun einfach im vorbei gehen jemand das auto streifen und einen Kratzer rein machen zahlt er den Schaden oder seine PHV. Macht er sich aus dem Staub ist das Pech. Wird dann also eventuell zum Vollkaskoschaden. Bin mir da aber nicht sicher. Sollte das als Gefahr aus dem Betrieb raus gewertet werden gibt es nichts. Genauso sind Steinschläge nicht mit versichert.

>>>wohl kaum, denn mein Auto steht ja -wie schon weiter oben geschrieben - im Museum.
Und da kann es ja wohl passieren, daß ein Angestellter oder ein Besucher nen Kratzer reinmacht.

Wenn der "Täter" bekannt ist haftet natürlich er dafür oder seine PHV, sprich der Angestellte oder der Museumsbesucher. Denkst Du das die Versicherung ein Museum als Stellplatz betrachtet? Das ist für die ein erhöhtes Risiko.

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 18:40
von derkroenung
AUA! Das Tut weh.... Ich hasse diese Neider, ich würd die sowas von grün und blau schlagen wenn ich jungens dabei erwischen würde.... egal ob an meinem Wagen oder an nem anderen.... Ich hoffe vollkasko

Re: Versicherung will Geld behalten !

Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 19:15
von 53B
Mir wurde die Karre auch schon mutwillig beschädigt. Da ich aber schon mit meinen Haftpflichtbeiträgen zu kämpfen habe bin ich da immer leer ausgegangen. Das was deinem Kumpel passiert ist fällt bei mir nicht mehr wirklich unter Kratzer, das ist schon vandalismus. Hoffentlich hat jemand gesehen wer der Täter war.

Dazu fällt mir gerade ein das ich erst gestern wieder einen Brief von der Staatsanwaltschaft gefunden habe. In diesem stand soviel wie das wegen schweren Diebstahl Herr XXX als Täter ermittelt werden konnte. Habe dann letztes Jahr meine Kostenvoranschläge sowie den geschätzen Zeitwert meiner Endstufe hinzugeschrieben und an die SA geschickt. Das schöne ist das die das nicht interessiert um mir gerecht zu werden als Nebenkläger sonder das einzig und allein für die Strafbemessung gebraucht haben. Werde mich da jetzt noch mal schlau machen, hab ja wieder das Aktenzeichen. Hab damals auch keine Versicherungansprüch geltend machen können.
Hoffe dein Kumpel bleibt nicht auf dem Schaden sitzen.

PS: Toll ist es wenn sie bis aufs Blech durch kratzen, dann muss sofort gelackt werden.