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Re: kennzeichenblende

Verfasst: Do 17. Feb 2005, 15:05
von Folterknecht
@meiki: wie isn das jetz nur muß oder muß net eingetragen werden ?

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Do 17. Feb 2005, 22:10
von Meiki
Kennzeichen tiefer setzen muß man eintragen lassen, aber vielleicht muß man es auch nicht mehr? Frag Eugen!

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:09
von sciroccotim
@Meiki

yo schaut sogar besser aus! :-) hmm jetzt komm ich ins grübeln :hihi:

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:23
von sciroccorene
Es gibt kleine Kennzeichenbeleuchtungen von Hella!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und ja!!!!!Ein tiefergelegtes Kennzeichen muss eingetragen werden!
Was ist dennlos bei euch Sciroccofreacks!

sciroccorene!

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:37
von sciroccorene
Hallo Dirk!

Ich beiss mir heute noch in arsch das ich mein Baby verkauft habe! Es hat sich so entwickelt das ich kein Bmw mehr fahre sondern opel. Aber vom Gerschäft, meine Frau fährt den BMW und ich opel, aber ich hätte mein baby behalten sollen!

sciroccorene

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:38
von sciroccorene
Aber ich arbeite dran!!!!!

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:40
von Scirocco Marc
Aprobo kennzeichen beleuchtung ich suche auch ne KFZ kennzeichen beleuchtung aber finde bei Ebay nur die moped dinger oder für suzukis. weiss einer wo ich eine herkriege dich in hinten unter der stoßstange befestigen kann?MFG

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 01:46
von sciroccorene
Ich arbeite dran dirk!
Aer hilf mir dabei!
Die dinger was ich bisher gehabt habe oder hätte haben können gibts nicht mehr!

sciroccorene

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 13:50
von Folterknecht
also ich weiß net ... wenn ich das kennzeichen vorne umsetzte isses doch auch wurscht ?!

Re: kennzeichenblende

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 16:48
von Folterknecht
antwort auf flapo an eugen:

"Solang die geltenden Gesetze eingehalten werden benötigt es keiner Eintragung. Da wären: es muss mittig angebracht sein, darf max 30° geneigt sein, 300mm Abstand zum Boden.... §60(2)stvzo, dort kann man es nachlesen. Gruß, Eugen "