Re: Kuebleboeck
Verfasst: Sa 28. Feb 2004, 13:44
Ach was ich noch vergessen hab
ZITAT aus nem andern Forum
Boh hab ihr schon das Neuste gehört ?? Der her Mister Positiv muß von den 150.000€ schaden nur 5000€ selber zahlen rest macht die Versicherung .
Hab ich vorhin bei Punkt12 gesehen...
Laut Versicherungsrecht zahlt jeder der sowas macht nur diese 5000 €uro
das hat mit promiebonus nix zu tun. Die versicherung ist verpflichtet den schaden zu bezahlen. Sie darf nichmal das gezahlte Geld beim verursacher einklagen (Sittenwidriges Handeln) der PKW halter wird auch diese 5000 €uro zahlen und jeder der einen Führerschein hatte und in diesem Auto saß. die klageschrift vom gericht ist dann ermessenssache des Jugendrichters. werden wohl geldzahlungen an gemeinützige einrichtungen, sowie bis 90 arbeitstunden. alles darüber gild als vorstrafe. welche mit 21 gelöscht wird. danach gilt er wieder als vorstrafen frei. der führerschein kann vom richter bis zu 5 jahre verweigert werden danach kann dann die behörde noch sperrfristen bis zu 2 jahre verhängen. MPU (idiotentest) oder MPU lehrgang (Dauert 1 Jahr). dann kann er wieder nen Führerschein machen. bei seinem kopf dauert das dann auch nochmal ?????jahre.
ZITAT aus nem andern Forum
Boh hab ihr schon das Neuste gehört ?? Der her Mister Positiv muß von den 150.000€ schaden nur 5000€ selber zahlen rest macht die Versicherung .
Hab ich vorhin bei Punkt12 gesehen...
Laut Versicherungsrecht zahlt jeder der sowas macht nur diese 5000 €uro
das hat mit promiebonus nix zu tun. Die versicherung ist verpflichtet den schaden zu bezahlen. Sie darf nichmal das gezahlte Geld beim verursacher einklagen (Sittenwidriges Handeln) der PKW halter wird auch diese 5000 €uro zahlen und jeder der einen Führerschein hatte und in diesem Auto saß. die klageschrift vom gericht ist dann ermessenssache des Jugendrichters. werden wohl geldzahlungen an gemeinützige einrichtungen, sowie bis 90 arbeitstunden. alles darüber gild als vorstrafe. welche mit 21 gelöscht wird. danach gilt er wieder als vorstrafen frei. der führerschein kann vom richter bis zu 5 jahre verweigert werden danach kann dann die behörde noch sperrfristen bis zu 2 jahre verhängen. MPU (idiotentest) oder MPU lehrgang (Dauert 1 Jahr). dann kann er wieder nen Führerschein machen. bei seinem kopf dauert das dann auch nochmal ?????jahre.